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Lösung
am 20.05.2018 11:53
am 20.05.2018 12:10
Hallo @TummyHS,
ein Widerruf sollte eigentlich kein Problem sein, wenn man ein paar Dinge beachtet.
- Gibt es ein Widerrufsrecht, d.h. der Vertrag wurde nicht etwa in einem shop geschlossen
- Wurde der Widerruf entsprechend der Widerrufserklärung erklärt (Anschrift etc)
- Gibt es einen Nachweis über die Erklärung des Widerrufs
- Geschah die Erklärung innerhalb der Frist
Wenn alles mit "Ja" beantwortet wird, ist die Sache klar.
Andernfalls muss man halt schauen, woran es krankt.
am 20.05.2018 12:22
Nur ein kurzer Nachtrag:
Ohne entsprechende Vollmacht wird dir VF gegenüber keinerlei Aussagen zum Vertrag deiner Freundin machen - Hintergrund: Datenschutz.
am 20.05.2018 12:30
am 20.05.2018 12:46
am 20.05.2018 12:53
am 20.05.2018 13:10
Wie genau habt ihr den Widerruf formuliert?
Es ist nämlich ein himmelweiter Unterschied, ob ihr geschrieben habt "Hiermit widerrufe ich den geschlossenen Vertrag" -oder- "Hiermit kündige ich den geschlossenen Vertrag [zum nächstmöglichen Termin]".
In ersterem Fall wundert es mich, dass die Bearbeitung nicht stattgefunden hat [aber ihr habt ja hoffentlich entsprechende Nachweise, dass der Widerruf an die richtige Stelle gegangen ist; also z.B. den Faxnachweis mit Bild -oder- eine Bestätigung des Maileingangs (über das Kontaktformular) mitsamt dem Inhalt der Mail].
In zweiterem Fall wundert es mich nicht, dass die Bearbeitung nicht stattgefunden hat - schließlich ist eine Kündigung kein Widerruf. Hier wäre dann seitens VF nur die Kündigung zum Ende der MVLZ einzutragen (und bitte frage nicht, warum man das so machen sollte - es gibt genug Leute, die es binnen 21 Monaten nicht schaffen, die Kündigung abzuschicken und sich dann wundern, warum der Vertrag automatisch -meist ohne Rabatte und somit deutlich teurer- um weitere 12 Monate verlängert wird).
am 20.05.2018 13:24
@TummyHS Es wäre etwas einfacher,du würdest knapp und präzis antworten, anstatt immer wieder gleiches zu erzählen.
Also:
Vertrag per Telefon (bei Vodafone?) wann abgeschlossen?
Widerruf wann an welche mail-adresse mit welcher Formulierung geschickt?
Gibt es dazu einen Empfangsnachweis.
Auch noch interessant: Gab es überhaupt eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung?
Ganz allgemein: Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht wirklich verbraucherfreundlich gestaltet. Auch die großen Unternehmen sind in der Regel ohne List und Tücke, stellen einfachste Widerrufsformulare mit entsprechenden Adressen bereit. Trotzdem schaffen es die Verbraucher immer wieder, sich selbst Probleme zu bereiten.
Einziges manko: Telefonverkäufer "vergessen" gelegentlich, was ihre Pflicht wäre und versenden keine Belehrung. Da muss man sich hakt notfalls auch mit einen Anwalt wehren.
Grundsätzlich könnte man ja auch die Zahlungen verweigern/zurückrufen, aber da muss man sich schon wirklich absolut sicher sein, den Widerspruch richtig formuliert, innerhalb der Frist an die entsprechende adresse geschickt zu haben. Und natürlich auch den entsprechenden Nachweis zu haben. Telefonate sind da wenig nützlich.
am 20.05.2018 13:25
am 20.05.2018 13:36
Damit ist sichergestellt, dass die Nachricht angekommen (innerhalb der Frist) ist.
Klugscheißermodus an:
Zur Fristwahrung genügt die Abgabe der Widerrufserklärung innerhalb der Frist. § 355 Abs 1 Satz 5 BGB
Klugscheißermodus aus.