1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Wiederruf nicht anerkannt
TummyHS
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo liebe Vodafone Nutzer und Support Kräfte,
da es mir unmöglich ist, irgendjemanden vom Support über das Telefon zu erreichen, versuche ich mein Glück hier einmal.
Meine Freundin hat einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen. Ihr wurde gesagt, dass dieser innerhalb von 14 Tagen wiederrufen werden kann, ohne das Kosten anfallen.
Sie hat den Vertrag per Telefon und per Mail 3 Mal vor Ablauf der Frist wiederrufen.
Ihr wurde versichert, dass sich darum gekümmert wird und ein Wiederruf vorliegt.
Trotzdessen wurde Ihr seitdem jeden Monat der Betrag für den Tarif, welchen sie nicht nutzt, abgebucht.
Ich habe mich der Sache nun angenommen, da ich mir nicht vorstellen könnte, dass es so schwer sein kann die Situation zu klären.
Da lag ich sehr falsch.
Nach 2 Stunden rumtelefonieren , fühlte sich keiner der 5 Support-Angestellten dafür verantwortlich sich um das Problem zu kümmern.
Ich würde lediglich an eine andere Nummer verwiesen, welche sich des Problems annehmen wird.
Nun hoffe ich, dass mir vielleicht hier weitergeholfen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Tummy
11 Antworten 11
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @TummyHS,

ein Widerruf sollte eigentlich kein Problem sein, wenn man ein paar Dinge beachtet.

- Gibt es ein Widerrufsrecht, d.h. der Vertrag wurde nicht etwa in einem shop geschlossen

- Wurde der Widerruf entsprechend der Widerrufserklärung erklärt (Anschrift etc)

- Gibt es einen Nachweis über die Erklärung des Widerrufs

- Geschah die Erklärung innerhalb der Frist

 

Wenn alles mit "Ja" beantwortet wird, ist die Sache klar. 

Andernfalls muss man halt schauen, woran es krankt. 

Nur ein kurzer Nachtrag:

Ohne entsprechende Vollmacht wird dir VF gegenüber keinerlei Aussagen zum Vertrag deiner Freundin machen - Hintergrund: Datenschutz.

TummyHS
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
@Gelöschter User
Ja der Vertrag wurde mit Wiederrufsfrist geschlossen( also nicht in einem Shop) und auch innerhalb der 14 Tage 3 Mal gekündigt.
2mal per Mail und einmal per Fax aus einem Vodafone Store ( da liegt auch eine Fax Bestätigung vor) .
Das Problem ist, dass wir einfach niemanden erreichen können...
Meine Freundin ist neben mir,U nd versucht jemanden zu erreichen. Wie soll ich eine Vollmacht vorweisen?
Mav1976
SuperUser
SuperUser
@TummyHS, die Faxbestätigung muss euch vorliegen und nicht im Shop. Das bringt doch sonst nichts.

@Gelöschter User hat euch alle hilfreichen Tipps gegeben.
Eine Rechtsberatung kann und wird hier nicht erfolgen. Ich glaube auch, dass deine Freundin den Widerruf auch selbst (mit deiner Hilfe) abschicken kann.

Du schreibst, der Widerruf wird nicht anerkannt? Welche Begründung wird deiner Freundin denn gegeben?
TummyHS
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Meine Freundin hat 2 Mal einen Wiederruf per Email gesendet und ist ein weiteres Mal in einen Vodafone Shop gegangen und hat mithilfe eines Angestellten einen Wiederruf per Fax geschickt.
Es geht nicht um eine Rechtsberatung sondern darum, dass ihr unrechtmäßig Geld abgebucht wird obwohl sie den Vertrag 3 Mal Wiederrufen hat...

Es wird keinen Begründung angegeben, die Wiederrufe wurden einfach ignoriert

Wie genau habt ihr den Widerruf formuliert?

 

Es ist nämlich ein himmelweiter Unterschied, ob ihr geschrieben habt "Hiermit widerrufe ich den geschlossenen Vertrag" -oder- "Hiermit kündige ich den geschlossenen Vertrag [zum nächstmöglichen Termin]".

 

In ersterem Fall wundert es mich, dass die Bearbeitung nicht stattgefunden hat [aber ihr habt ja hoffentlich entsprechende Nachweise, dass der Widerruf an die richtige Stelle gegangen ist; also z.B. den Faxnachweis mit Bild -oder- eine Bestätigung des Maileingangs (über das Kontaktformular) mitsamt dem Inhalt der Mail].

 

In zweiterem Fall wundert es mich nicht, dass die Bearbeitung nicht stattgefunden hat - schließlich ist eine Kündigung kein Widerruf. Hier wäre dann seitens VF nur die Kündigung zum Ende der MVLZ einzutragen (und bitte frage nicht, warum man das so machen sollte - es gibt genug Leute, die es binnen 21 Monaten nicht schaffen, die Kündigung abzuschicken und sich dann wundern, warum der Vertrag automatisch -meist ohne Rabatte und somit deutlich teurer- um weitere 12 Monate verlängert wird).

Gelöschter User
Nicht anwendbar

 @TummyHS Es wäre etwas einfacher,du würdest knapp und präzis antworten, anstatt immer wieder gleiches zu erzählen.

Also:

Vertrag per Telefon (bei Vodafone?) wann abgeschlossen?

Widerruf wann an welche mail-adresse mit welcher Formulierung geschickt?

Gibt  es dazu einen Empfangsnachweis.

Auch noch interessant: Gab es überhaupt eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung?

 

Ganz allgemein: Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht wirklich verbraucherfreundlich gestaltet. Auch die großen Unternehmen sind in der Regel ohne List und Tücke, stellen einfachste Widerrufsformulare mit entsprechenden Adressen bereit. Trotzdem schaffen es die Verbraucher immer wieder, sich selbst Probleme zu bereiten.

Einziges manko: Telefonverkäufer "vergessen" gelegentlich, was ihre Pflicht wäre und versenden keine Belehrung. Da muss man sich hakt notfalls auch mit einen Anwalt wehren.

Grundsätzlich könnte man ja auch die Zahlungen verweigern/zurückrufen, aber da muss man sich schon wirklich absolut sicher sein, den Widerspruch richtig formuliert, innerhalb der Frist an die entsprechende adresse geschickt zu haben. Und natürlich auch den entsprechenden Nachweis zu haben. Telefonate sind da wenig nützlich.

Mav1976
SuperUser
SuperUser
@TummyHS ergänzend zu @reneromann Beitrag. Wenn deine Freundin den Widerruf per E-Mail (meinst du das Kontaktformular?) gesandt hat, hat sie doch sicherlich auch eine Eingangsbestätigung erhalten?

Ich nehme an, mit Email meinst du das Kontaktformular? Dann erhält jeder User eine Bestätigung mittels einer ID. Damit ist sichergestellt, dass die Nachricht angekommen (innerhalb der Frist) ist.
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Damit ist sichergestellt, dass die Nachricht angekommen (innerhalb der Frist) ist.

Klugscheißermodus an:

Zur Fristwahrung genügt die Abgabe der Widerrufserklärung innerhalb der Frist. § 355 Abs 1 Satz 5 BGB

Klugscheißermodus aus.