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Antwort
Lösung
am 31.12.2019 07:52
Hallo zusammen,
folgendes Anliegen zu meinem Mobilfunkvertrag:
Ich habe meinen Vodafone-Vertrag zum 08.02.2020 gekündigt und bereits einen Folgeprovider inkl. Rufnummernmitnahme beantragt.
Mein neuer Provider hat mir nun mitgeteilt, dass meine aktuelle Rufnummer erst ab dem 10.02.2020 nutzbar sein wird (Datum wird vom aktuellen Prodiver (= Vodafone) festgelegt). Das heißt, ich wäre 2 komplette Tage nicht unter dieser Nummer erreichbar.
Ich habe gehört, dass ich unter Umständen Anspruch auf Weiterversorgung bis zum 10.02.2020 seitens Vodafone haben könnte.
Kann jemand dazu eine zuverlässige Aussage tätigen? Und falls ja, welche weiteren Schritte muss ich dafür einleiten?
Viele Grüße
Patrick
am 31.12.2019 09:49
am 02.01.2020 07:52
Vielen Dank für deine Antwort, @Mav1976.
Ok, das klingt ja super. So wie ich das verstehe, brauche ich da jetzt auch keine weiteren Schritt selber einleiten, korrekt?
Viele Grüße
Patrick
am 02.01.2020 10:36
am 03.01.2020 09:36
äh .... ich habe den Link bzgl. Bundesnetzagentur und Weiterversorgung nur kurz überflogen, aber ich denke, das bezieht sich ausschließlich auf Festnetzanschlüsse.
und ich meine, dass eine "Weiterversorgung" bei Mobilfunkverträge nur bei vorzeitigen Portierungen erfolgt, nicht aber zum Vertragsende.
am 03.01.2020 10:11
Danke für den Einwand, @Falkenhorst .
Eventuell kann ja mal ein offizieller Vodafone-Mitarbeiter Stellung beziehen?
am 03.01.2020 13:20
Hallo pjneu,
die User Mav1976 und Falkenhorst liegen mit ihren Aussagen bzw. Vermutungen richtig.
Da an Samstagen und Sonntagen keine Portierungen erfolgen, findet die Mitnahme Deiner aktuellen Rufnummer am nächsten Werktag statt, hier Mo. der 10.02. .
Und eine "Weiterversorgung" gibt es nur bei vorzeitigen Rufnummernmitnahmen, so dass dann eine Nutzung mit neuer Rufnummer bis zum regulären, fristgerechten Kündigungstermin möglich ist.
Gruß,
Matthias
(Moderator)