Umzug - Schweiz - Kündigung
pulse
Daten-Fan
Daten-Fan
Hi,
ich bin schon seit einiger Zeit in die Schweiz umgezogen, und würde gerne meiner Vertrag wegen Sonderkundigungrecht kündigen - da in die Schweiz nur im Roaming surfen und telefonieren kann.
Laut §46 TKG darf ich sonderkündigen wenn bereits die Anmeldung von Schweiz habe sowie die Abmeldung von Deutschland, und der Vertrag soll weiter denn nur noch 3 Monaten laufen.
Leider, bekommen ich immer negative Antwort von Vodafone, bzw der Vertrag wird noch einen Jahr weiter laufen.

Kennt sich jemand damit gut aus?

Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten 7
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Um was für einen Vertrag geht es ? DSL Kabel oder Mobilfunk ? 

 

TKG§46 funktioniert nur wenn eine nicht verfügbarkeit gegeben ist. (kurzform ohne auf den rest einzugehen).


@MasterScorpion@  schrieb:

Um was für einen Vertrag geht es ? DSL Kabel oder Mobilfunk ? .


 

ich denke mal sehr stark Mobilfunk

 


@pulse schrieb:

 da in die Schweiz nur im Roaming surfen und telefonieren kann..


 

und somit entfällt das angedachte TKG

Da von "Roaming" geschrieben wurde gehe ich von Mobilfunk aus und verschiebe aus "Feedback". 

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
@Falkenhorst das stimmt nicht ganz

https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/umzug-ins-ausland-was-ist-meinem-handyvert...

Die Verbraucherzentrale meint „ja“. Nach der Vorschrift des TKG ist jeder Mobilfunkanbieter verpflichtet, seinen Kunden im Fall eines Wohnsitzwechsels, die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort ohne Änderung der vereinbarten Laufzeit oder sonstiger Vertragsinhalte zu erbringen. Das bedeutet: auch ohne Änderung der vereinbarten Preiskonditionen. Da bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland aber nicht nur die normalen, vertraglich vereinbarten Entgelte anfallen, sondern zusätzlich Kosten für das ausländische Mobilfunknetz, müssen Verbraucher in Summe mehr bezahlen. Die Preiskonditionen verändern sich also und das berechtigt zur vorzeitigen Kündigung eines Vertrag.

@Falkenhorst was die Verbraucherzentrale so "meint", ist absolut irrelevant. Der TE hat ja damals bei Vertragsabschluss den Preisen im Ausland zugestimmt  somit hat dieser ja keinen Nachteil.

 

Ergo: die Kündigung wird zum Laufzeitende wirksam, nicht vorher. Da kann man auch nichts machen. 

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Na ja, die Leute von der Verbraucherzentrale haben sich da schon ihre Gedanken gemacht. Und Meinung dürfen sie ja wohl haben. Das Problen an der Sache ist doch folgendes: Wer seinen ständigen Wohnsitz verlegt, befindet sich dann, ausgehend von seiner Person, ja nicht mehr im Ausland, wenn er dort das handy benutzt, sondern in seinem Heimatland. Im Ausland ist er dann, wenn er über die Grenze nach Deutschland geht.

Andere Anbieter handeln da anders als VF, ob wirklich aus reiner Kulanz oder weil sie einen Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollen (im Falle des Unterliegens sicher sehr schlagzeilenträchtig) sei dahingestellt. Verbraucherschutz hat bei der EU einen hohen Stellenwert, vielleicht gibt es diesbezüglich auch mal eine Regelung.

Und wer weiß, wie sich die Rechtsprechung hier weiterentwickelt und wer weiß, wie VF reagiert, wenn man entsprechend hartnäckig bleibt, evtl. mit der angebotenen Unterstützung der Vebraucherzentrale oder eines Rechtsbeistands. Ob man wirklich den Gang zu Gericht anträte oder nicht plötzlich seine "kulante" Ader entdeckte? Wer weiß das schon. 

@Poweruser666 ich hatte nicht von der VZ zitiert !