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am 02.01.2020 10:31
Ich bin zugegebenermaßen grade ziemlich sauer und fühle mich leicht *schlecht beraten*. Mein aktueller gekündigter Mobilfunkvertrag bei der Konkurrenz läuft noch bis Anfang April.
Ich habe letzte Woche dann zusätzlich zu meinem vorhandenen DSL Anschluss einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen im Tarif Smart Xl, um in Zukunft die Gigakombi zu nutzen. Im Vorfeld hatte ich mit der Hotline telefoniert ,die mir erzählte, dass ich aktuell, wenn ich jetzt einen Vertrag abschließen würde und nicht warte bis April, die restliche Zeit die Grundgebühr erstattet bekommen würde. Mir wurde auch der entsprechende Link auf der Homepage genannt, mit dem ich das ganze dann nach Abschluss erledigen könnte, durch hochladen der Kündigungsbestätigung. Ich hatte extra nachgefragt, ob das auch gilt wenn ich den Vertrag in einem Shop abschließe und das wurde mir bestätigt. So nun liegen mir meine neuen Vertragsdaten vor und deswegen bin ich auf die entsprechende Internetseite gegangen.
Ich habe meine Nummer und mein Kundenkennwort eingegeben und erhalte dann die Fehlermeldung dass ich an dem Programm nicht teilnehmen kann.
Sorry aber so nicht... Dann werde ich wohl widerrufen, denn mit 3x50€ extra ist das wirklich kein gutes Angebot mehr, und mir gut überlegen ob ich im April nochmal bei Vodafone etwas abschließe!
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am 02.01.2020 10:40
Hallo @emh2505 , vielleicht wirst du noch mehr sauer, wenn ich schreibe, dass es für im shop abgeschlossene Verträge kein Widerrufsrecht gibt.

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am 02.01.2020 10:47
Natürlich, im online Shop - nennt sich Fernabsatzgesetz...
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am 02.01.2020 10:53
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.

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am 02.01.2020 10:55
Davon wurde mir in der Hotline aber nichts gesagt, sondern nur, dass ich das hinterher über den link erledigen kann ...
Dementsprechend hab ich das dem Händler natürlich auch nicht kommuniziert.. .
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am 02.01.2020 10:56
@emh2505 schrieb:Natürlich, im online Shop - nennt sich Fernabsatzgesetz...
Dann hättest du halt nicht schreiben sollen "in einem shop". Aber gut, dann bist du da wenigstens auf der sicherer Seite.
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am 02.01.2020 17:25
Hallo und alle guten Wünsche zum neuen Jahr in die Runde
@emh2505: Es ist, wie denschnet schreibt, wichtig, dass der Händler über Deinen Wunsch Bescheid weiß, damit Du die Wechselgarantie mitnehmen kannst.
Das Ganze lässt sich aber vermutlich richten.
Falls Du noch nicht widerrufen hast, schreib mir bitte eine PN.
Viele Grüße
Micha
