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am 28.03.2018 09:29
am 28.03.2018 10:35
@Dominic1994 schrieb:
Es würde mir gesagt das eine Einmalzahlung von 70€ fällig wird.
Gibt es dafür einen belastbaren (schriftlichen) Nachweis?
@Dominic1994 schrieb:
Eigentlich müsste das Sonderkündigungsrecht greifen da die vereinbarte Summe von Vodafone nicht kam (...)
Und welches "Sonderkündigungsrecht" sollte da greifen können? Also unter der Prämisse, daß es im BGB kein "Sonderkündigungsrecht" gibt?
@Dominic1994 schrieb:
(...) und die Email sowie Rechnung erst 17 Tage nach dem Handy kamen (also konnte ich dem ganzen nicht sofort widersprechen).
Lag dem Handy eine Widerrufsbelehrung bei? Ist der Nachweis für den Versand/Erhalt der Rechnung nach dem genannten Zeitraum möglich?
@Dominic1994 schrieb:
Bevor ich beim Anwalt viel Geld lasse Frage ich mich was ich tun soll.
Wenn Sie im Recht wären, würde Sie der Anwalt vermutlich nichts kosten (wenn es denn soweit kommt). Aber dann brauchen Sie eigentlich auch keinen Anwalt. Soviel Selbständigkeit kann man einem Studenten meiner Ansicht nach durchaus zuztrauen. Oder man sollte es zumindest können.
Wenn Sie allerdings die genannten Punkte oben nicht eineindeutig nachweisen können, kann auch ein Anwalt nichts machen. Außer Geld an Ihrem Anliegen zu verdienen, ohne helfen zu können.
@Dominic1994 schrieb:
Anstelle das von Vodafone ein vernünftiges Angebot kommt.
Wie definiert sich denn für Sie "vernünftiges Angebot"? Entweder können Sie Ihre Forderungen beweisen (dann hat Vodafone die 1:1 zu erfüllen und Sie brauchen kein "Angebot" einzufordern) oder nicht (dann haben Sie auch keinen Anspruch auf ein egal wie geartetes "Angebot", das ist dann reine Kulanz seitens Vodafone und die Konditionen bestimmt ausschließlich der Kulanzgeber).
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.