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Lösung
am 04.04.2019 23:52
am 05.04.2019 00:37
am 05.04.2019 09:00
Hallo @Test007,
bist du denn noch unter 18 Jahre alt? In diesem Fall kann dein Vater den Vertrag abschließen, mit seinen Kundendaten und deiner Kontonummer. Wenn die Kundendaten, Name, Anschrift, Geburtsdatum, identisch sind, bildet sich die GigaKombi auch. Wichtig, es kann immer nur ein DSL/Kabel Vertrag mit jeweils einem Mobilfunk Vertrag in der GigaKombi sein.
Wenn du schon älter als 18 bist, kann dein Vater nicht mehr für dich abschließen, das geht nur, wenn das Kind noch Minderjährig ist.
am 06.04.2019 17:31
also ich bin über 18 Jahre. Laut der Hotline muss entweder der Vertragsinhaber gleich sein oder die Bankverbindung. Wir müssen dann wohl den Vertragsinhaber wechseln. Witzig wird dann, das mein Vate reigentlich den Young Vorteil nicht nutzen darf, aber laut der Hotline ist dies möglich. Ohne die Gigakombi + dem Young Tarif ist das Angebot zu teuer. Ich hoffe es klappt dann alles reibungslos. Den Vertragsinhaber kann man nur schriftlich wechseln oder? Eigentlich muss bei mir nur der Vorname gewechselt werden. Der Rest mit Adresse ist gleich. die Legitimation mache ich dann mit meinem Ausweis.
06.04.2019 18:05 - bearbeitet 06.04.2019 18:06
@Test007 schrieb:
Witzig wird dann, das mein Vate reigentlich den Young Vorteil nicht nutzen darf, aber laut der Hotline ist dies möglich.
Ich verstehe diesen Satz nicht... Möchtest du den Young Tarif auf deinen Vater übertragen? Das wird nicht funktionieren.
Der Young Tarif kann, wie dir schon @Helferlein schrieb, volljährig nur selbst abgeschlossen werden. Hier erfolgt der Abgleich über das Alter (18-27 Jahre).
am 06.04.2019 21:52
06.04.2019 23:51 - bearbeitet 06.04.2019 23:52
@Test007, bitte auf keinen Fall eine Vertragsübernahme durch deinen Vater initiieren. In diesem Fall kann dein Vater sich nicht für Young für Minderjährige legitimieren, da du nicht mehr minderjährig bist, und es wird ein Aufschlag von 15 Euro pro Monat fällig. Hier und hier nachzulesen.
Dort steht eindeutig: "Das kannst nur Du als Erziehungsberechtigter für Minderjährige zwischen 10 und 17 Jahren. Du bist dann der Vertragspartner für die Mindestlaufzeit. Du darfst nur einen Vodafone Young-Vertrag pro Kind abschließen."
Eine Vertragsübernahme kann nicht rückgängig gemacht werden, da diese schriftlich beantragt wird. Hier gibt es kein Widerrufsrecht! Mit einer Vertragsübernahme ist eine Legitimation nötig, der ehemalige Vertragsinhaber spielt dann keine Rolle mehr.
Die einzige Möglichkeit, die du hast mit deinem Young Tarif die GigaKombi in Verbindung mit dem DSL Vertrag deines Vaters zu nutzen ist, wenn ihr deinen Mobilfunk Vertrag von seinem Konto abbuchen lasst und du ihm dann die Rechnung durch Überweisung oder Dauerauftrag überweist.
Die GigaKombi wird nur gebildet wenn entweder die Kundendaten in Gänze übereinstimmen, das schließt auch den Vornamen mit ein, oder die IBAN identisch ist.