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18.10.2014 06:17 - bearbeitet 19.10.2014 12:22
Als IT Dienstleister, betreue ich Herrn P. mit seiner Firma P. Elektromotoren auch im Bereich der Internetanbindung über LTE. Am 23.4.2014 rief mich Herr P. an um mir mitzuteilen, dass er mehrfach am Tag die FRITZ!Box neu starten muss um ins Internet zu kommen. Dieser Zustand tritt laut seinen Angaben seit ca. 15.4.2014 auf. Nach einem Telefonat mit Vodafone, bei dem mir mitgeteilt wurde, dass keine Störungen seitens Vodafone vorliegen, fuhr ich zum Kunden. Da mir per Fernwartung (sofern dies in den kurzen Onlinephasen möglich war) keine Unregelmäßigkeiten der Box aufgefallen sind, musste ich den Fehler vor Ort suchen. Auch nachdem ich am 23. April Vorort keinen Fehler feststellen konnte und ein zweites Mal mit Vodafone telefoniert habe, bekam ich wieder die Auskunft, dass es keine Störungen seitens Vodafone gäbe.
Ich suchte den Fehler also in Haus, tauschte die FRITZ!Box aus, habe Leitung durchgemessen, alles ohne Erfolg. Erst auf einen Tipp des Business Points Heidelberg, dass es wohl seit einiger Zeit Serverstörungen bei Vodafone geben solle, habe ich mich an der Servicehotline nicht mit der ersten Information "es liegen keine Fehler vor" abgefunden.
Am 5. Mai um 14:39 Uhr habe ich 54,07 Minuten mit einem Vodafone Mitarbeiter telefoniert, der mir aufgrund des von mir beschriebenen Fehlers bei dem Kunden sagen konnte, dass es seit dem 15. April eine größere Serverstörung bei Vodafone gäbe, auf die der Fehler genau passen würde. Im Vodafone System steht allerdings, dass der Fehler behoben sein solle, so der Kollege. Er stellte daraufhin eine erneute Fehlermeldung ein und bat mich abzuwarten. Bei meiner Überwachung des Anschlusses von Herrn P. stellte ich fest, dass die Störung ohne mein Zutun seit dem 13. Mai um 15:30 Uhr behoben war.
Ich schrieb an Vodafone: "Die für Herrn P. entstandenen Kosten entnehmen Sie bitte meiner Rechnung R14-0286 die ich diesem Schreiben angefügt habe. Herr P. wurde von mir über diesen Vorfall aufgeklärt. Ich gehe davon aus, dass Sie die Kosten übernehmen, oder Herrn P. entsprechende Gutschriften in Höhe von brutto 876,70 € zukommen lassen."
Die Reaktion von Vodafone war schlicht: "Wir haben keinen Auftrag erteilt und zahlen nichts."
Auch auf die Kündigung alle meiner Verträge aus Ärger (immerhin ca. € 300,- p.M.) kam nur die Antwort "schade, dass Sie Kündigen"...
Ich habe Herrn P. geraten, die Rechnung gerichtlich geltend zu machen. Haftung bei Falschaussage sowie Schadensersatzansprüche werden hier zu den Hauptbegründungen zählen.
Kann es wirklich wahr sein, dass Vodafone hier so verbohrt ist?
am
26.10.2014
19:47
- zuletzt bearbeitet am
27.10.2014
07:47
von
Su
@heinbloed ***
Ziemlich,nein völlig am Thema vorbei gesetzter Vergleich. Dein Catering ist eine auf den Datum und Uhrzeit genau geschuldete Leistung.
Natürlich steht es dem Kunden frei, für seine eigene (!!!!) Technik (Die FritzBox wird NICHT!! von Vodafone vertreieben) jemanden zu beauftragen der das mal prüft, was der Kunde dann aber auch selbst latzen darf.
Vodafone hat eigene Techniker in diesem Fall, die dann ja auch das Problem am 13. Mai gegen 15:30 behoben haben.
Das bedeutet: Es hätte ja gar keinen Fremd-Technikereinsatz beim Kunden gebraucht, das Problem war ja intern irgendwi in der Technik.
Um dein Beispiel aufzugreifen: Dein Catering Unternehmen verpasst den Termin zum pünktlich sein, meldet dir aber telefonisch, das man in spätestens 60 Minuten vor Ort ist, was du zähneknirschend annimmst.
Wenn du jetzt aber keine Geduld mehr hast und nach 58 Minuten ne ganze Pizzafiliale leerbestellst, dein Catering nach exakt 59 Minuten kommt, darfst du die Pizza, die dann nochmal ca. 45 Minuten später kommt trotzdem latzen. Das Catering dann auch noch.
(Das einzige was du evtl verhandeln könntest ist ein Preisnachlass wegen der Verpästung).
Edit: s. Forenregel 1.1
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 26.10.2014 20:42
am
26.10.2014
21:13
- zuletzt bearbeitet am
27.10.2014
07:48
von
Su
Nesquik, ohne Worte.***
***
Zurück zum Thema:
Du sagtest ja:
Natürlich steht es dem Kunden frei, für seine eigene (!!!!) Technik (Die FritzBox wird NICHT!! von Vodafone vertreieben) jemanden zu beauftragen der das mal prüft, was der Kunde dann aber auch selbst latzen darf.
Das stimmt nur bedingt. Nach Anruf bei der Hotline wurde dem Kunden definitiv gesagt, dass der Fehler NICHT bei Vodafone liegen würde, sondern beim Kunden. Da die Überprüfung eine fehlerfreie Firmenanlage bestätigte und ein nachträgliches Eingeständnis auf Serverprobleme seitens Vodafone bekannt ist, ist die Sachlage schon etwas anders zu bewerten. Der Kunde musste nach erster Aussage davon ausgehen, dass keine weiteren Leistungen zur Fehlerbehebung durch Vodafone zu erwarten waren. Erst der Nachweis einer fehlerfreien Firmenanlage brachte Vodafone dazu, seinen eigenen Fehler auf Serverseite einzugestehen und im Nachgang zu beheben. Für den erbrachten Nachweis der Fehlerfreiheit durch den Unternehmer sind Kosten entstanden, welche durchaus eingefordert werden können. Was dabei rauskommt kann nur ein Richter entscheiden.
Edit: s. Forenregel 1.1
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 27.10.2014 13:07
(Das einzige was du evtl verhandeln könntest ist ein Preisnachlass wegen der Verpästung).
In diesem Fall: Vodafone bitten einen Teil der Kosten zu übernehmen (Kulanz)
am 27.10.2014 13:38
am 27.10.2014 14:39
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am 27.10.2014 14:51
@dasdensch schrieb:
Man informiert VORHER den anderen das man jetzt wen beauftragt und im Falle die Kosten dann weitergibt.
Hier hat man aber einfach und ohne Rücksprache wen beauftragt und will jetzt Geld haben.
Das wäre dann so, das VOdafone einen Techniker schickt und dann ne Woche später auf einmal Geld verlangt (obwohl der Kunde vorher gesagt hätte, wenn es kostet, brauch er keinen).
Da stimme ich absolut zu.
Zumal der Vodafone Techniker nicht mehr als Round about 80 € gekostet hääte.
am 27.10.2014 16:43
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 27.10.2014 21:24
Wenn alle so eine "Erleuchtung" in Sachen Recht und Rechtsprechung haben wie Ihr beiden (denschnet und Nesquik) würden wir alle ganz schön im Dunkeln stehen...
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 27.10.2014 23:27