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Lösung
12.09.2020 06:53 - bearbeitet 12.09.2020 06:56
am 12.09.2020 07:56
Welcher Preis steht denn in der Auftragsbestätigung?
am 12.09.2020 08:24
Fuer den Vertrag ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich - muendliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Gewährt die Kundenrueckgewinnung einen Rabatt, gibt es eine Zusatzvereinbarung zur Auftragsbestätigung (manchmal direkt während des Telefonats als E-Mail) oder eine direkte Rabattausweisung in der Auftragsbestätigung.
Wird ein Rabatt nicht schriftlich bestätigt, hilft nur der Widerruf innerhalb der 14tägigen Frist.
am 12.09.2020 12:00
Du bist nicht alleine bitte in der Com Suche "Auftragsbestätigung " eingeben
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 12.09.2020 13:25
ah deswegen! so funktioniert also die Kundenrückgewinnung, indem man dem Kunden einen "virtuellen" Rabatt verspricht,welcher laut Verkaufsperson in der Rechnung nicht erscheinen wird(ja das hat die Person mündlich gesagt) und dann damit rechnen, dass der Kunde das glaubt und die 14tägige Frist verpasst. genial. klarer Βetrug.
am 12.09.2020 14:06
da steht der volle/normale Preis. als die Person mir den Rabatt angeboten hatte, meinte er, dass ich mich nicht wundern soll, wenn das in der Auftragbestätigung bzw. Im Tarif nicht zu sehen ist. es sei denn, der Rabatt wird NUR in der Rechnung berücksichtigt. ja, dass hat er tatsächlich gesagt!
am 12.09.2020 14:50
Hallo k4qdex,
um was genau für einen Rabatt soll es sich dabei handeln? Ist es der BundleRabatt für Internet & Phone und TV?
Viele Grüße
Grit
am 12.09.2020 17:21
@Grit hallo, meines Wissens handelt es sich um einen Kundenrückgewinnung Rabatt.
am 12.09.2020 22:25
am 12.09.2020 23:33
@seelo2010 wie schon erwähnt, wurde mir bei der Vertragsumstellung genau so gesagt.