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19.06.2020 05:23 - bearbeitet 19.06.2020 05:24
Hallo!
Ich bin schon wirklich sehr frustriert, aber nicht wegen der 30 Euro Falsch-Berechnung, sondern wegen der Selbstherrlichkeit, die Vodafone Calbe NRW (fürher Unitymedia) an den Tag legt.
Sachverhalt:
Ich habe in einem Shop einen 50 Mbit/s Vertrag abgeschlossen. Siehe Foto anbei. Dort sind in fetter Schrift einmalige Kosten in Höhe von 39,99 Euro ausgewiesen.
Vodafone möchte aber 30 Euro mehr - also die vollen 69,99 - abbuchen!
In der Hotline haben die mir ernsthaft gesagt, "es ist nicht entscheidend, was im Shop unterschrieben wurde, sondern nur deren Auftragsbestätigung". Außerdem habe ich denen das Problem - genau wie hier - auch per Mail zukommen lassen, aber die korrigieren es nicht.
Das kann doch nicht sein, dass ein Weltkonzern sich nicht selbst an die eigenen Schriftstücke halten will?
Über eine offizielle Stellungnahme von Vodafone hier, würde ich mich dann doch sehr freuen!
Ich persönlich werde es auch noch bei Facebook posten, sofern hier keine Rückmeldung kommt.
Besten Gruß
AS
so einfach!
am 09.09.2020 19:01
Liebe @Ida , danke erstmal für die Rückmeldung!
Kannst du bitte nochmal rücksprechen mit andern Vorgesetzten/Mods/Teammitgliedern? Ist das die offizielle letzte Meinung?
Verstehe ich das richtig, dass Vodafone nach wie vor der Ansicht ist, dass die "Einmalige Kosten 39,99 Euro" nicht bindend für die sind?
Es mag sein, dass es im Kleingedruckten (Auftragsbestätigung) oder weiter unten verklausuliert anders steht. Aber Fakt ist, oben in der Zusammenfassung zieht ihr die 30 Euro von den 69,99 Euro ab und weist nur 39,99 Euro als einmalige Kosten aus. Warum hat ein Weltkonzern solch eine unfairee, wettbewerbswidrige, extrem kundenunfreundliche, unlautere Bestellbestätigung? Warum zieht man dann überhaupt die 30 Euro von en 69,99 Euro ab? Klarer und kundenfreundlicher ist es, wenn man es eben nicht tut! Den meisten Kunden (90 Euro) dürfte es völlig egal sein, ob die 39,99 + Monatsbeitrag bezahlen oder eben 69,99 und dann 1,5 Monate (bei Red50) kostenlos haben.
Deswegen würde ich mich nochmal freuen, wenn du konkret auf die obige Frage eingehst.
Besten Dank
am 09.09.2020 19:15
@CE38 schrieb:Wende dich an das Beschwerdemanagenent und gebe eine Anregung fuer eine nach deiner Ansicht besseren Darstellung der Positionen.
Mit deiner Argumentation könnte Vodafone sogar einen höheren Betrag erheben. Anschlusskosten von 69,99 plus zusätzliche einmalige Kosten von 39,99€ - die 30€ dann als Einmalguthaben zur Verrechnung.
Dies ist natürlich nicht der Fall - vielmehr wurden die Einmalpositionen zu Vergleichszwecken zusammengefasst. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass dies nicht möglich sein soll.
Nochmals - einmalige Kosten sind keine eigenständige Rechnungsposition lt. Tarifbeschreibung. Die Rechnungslegung erfolgt auch nicht mit der Auftragsbestätigung sondern mit einer Rechnung.
Bei mir drängt sich der Verdacht auf - und nicht erst durch diesen Post - dass du ziemlich nah im Vodafone-System integriert bist!? Deswegen will ich besser nachfragen als vermuten und interpretieren: Bist du wirklich ein absolut privater Mensch hier, der in keiner anderen außer Kundenbeziehung zu Vodafone steht?
am 09.09.2020 19:18
@alinsocial schrieb:
@Gelöschter User schrieb:Übrigens ist selbstverständlich der unterschiebene Vertrag für beide Seiten bindend. Lediglich irgendwelche handschriftlichen Ergänzungen (z.B. Dualstack) sind nichtig. Das steht aber am Ende jedes Vertrags.
Wenn es nicht bindend wäre, könnte ja Vodafone aus 19,99/Monat einfach mal 1999/Monat machen und man nicht einmal ein Widerspruchsrecht nach dem Fernabgabegesetz.
--> Entweder bist du (und ich auch?) ein Genie oder viele andere - die das nicht so sehen - sind keine Genies. Aber ich freue mich wirklich sehr, dass das mal ein weiterer in der Klarheit schreibt. DANKE! Jetzt müssen wir nur noch Vodafone überzeugen. Die sind bisher der Meinung, dass nur deren später verschickte Auftragsbestätigung entscheidend sei.
Das ist schlichtweg falsch. Du gibst mit deiner Unterschrift im Laden (oder auch mit dem Klick auf "Jetzt kostenpflichtig bestellen" respektive "Jetzt kaufen") ein für dich verbindliches Angebot ab. Die Gegenseite kann dein Angebot prüfen und durch eine (übereinstimmende) Auftragsbestätigung ihrerseits bestätigen - sie kann dein Angebot aber auch einfach ablehnen oder dir ein Gegenangebot unterbreiten [an das die Gegenseite dann gebunden ist - du aber nicht].
Erst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen kommt der Vertrag zustande, deine einseitige Unterschrift reicht nicht dafür aus, dass Vodafone an irgendwas gebunden wäre.
Und nochmal: Es steht nicht im Vertrag, dass die Aktivierungsgebühr bei dir nur 39,99 € beträgt - es steht selbst in deinem Scan klipp und klar, dass du Aktivierungskosten in Höhe von 69,99 € zu begleichen hast. Dir werden lediglich 30 € mit den monatlichen Gebühren verrechnet - wie es auch auf dem Antragsformular steht. Wie du darauf kommst, dass dir dann nur 39,99 € abgezogen werden, erschließt sich mir noch immer nicht.
Denn am Ende ist es nunmal ein Nullsummenspiel, ob du nun 69,99 € bezahlst und die ersten (abgerechneten) Monate dann die 30 € "abziehen" -oder- ob du nun "nur" 39,99 € bezahlst und dafür ab dem ersten Tag der Abrechnung den vollen monatlichen Beitrag.
am 09.09.2020 19:26
@alinsocial schrieb:
Aber Fakt ist, oben in der Zusammenfassung zieht ihr die 30 Euro von den 69,99 Euro ab und weist nur 39,99 Euro als einmalige Kosten aus.
Die Zusammenfassung ist eine Zusammenfassung und KEINE Rechnung!
In der Zusammenfassung werden die in Summe in der Vertragslaufzeit anfallenden einmaligen Kosten (die auch über mehrere Rechnungen verteilt auftreten können!) aufsummiert - ebenfalls wird dir die monatliche Grundgebühr ausgewiesen, wobei der Betrag insbesondere auf der ersten und letzten Rechnung (sowie auf Zwischenrechnungen, sofern eine Änderung der Gebühr nach einer bestimmten Laufzeit ansteht) abweichen können.
Maßgeblich für deine Zahlungspflicht ist NICHT die Auftragszusammenfassung, sondern es sind alleine die Rechnungen, die anhand des dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungs- & Preisverzeichnisses erstellt wurden. Und wenn dort -sowie in den dem Vertrag zugrundeliegenden AGB- eine Verrechnung der Einmalgutschrift lediglich mit den monatlichen Grundgebühren und NICHT mit der Aktivierungsgebühr vorsieht, hast du keinen Anspruch darauf, dass die Einmalgutschrift sofort zu Vertragsbeginn mit der Aktivierungsgebühr verrechnet wird.
09.09.2020 19:39 - bearbeitet 09.09.2020 19:41
Ich bin lediglich Kundin bei Vodafone - komme aus der ehemaligen Unitymedia Community - hier völlig privat unterwegs. Auch wenn dir eine Ansicht nicht passt, muss man deshalb nicht in einem "besonderen" Verhaeltnis zu Vodafone stehen.
am 09.09.2020 20:09
Denn am Ende ist es nunmal ein Nullsummenspiel, ob du nun 69,99 € bezahlst und die ersten (abgerechneten) Monate dann die 30 € "abziehen" -oder- ob du nun "nur" 39,99 € bezahlst und dafür ab dem ersten Tag der Abrechnung den vollen monatlichen Beitrag.
@reneromann Danke auch für deinen Beitrag. 🙂
Siehst du, dass die einmaligen Kosten 39,99 Euro sind? Siehst du das? Ich hab jetzt nochmal ein Detail-Ausschnitt gemacht. Dick und fett! 39,99 Euro!
Deswegen gehe ich zurecht(?) davon aus, dass ich nur 39,99 Euro einmalige Kosten habe.
Außerdem:
Von all den Argumenten, die ich gehört habe, ist das mit dem "Nullsummenspiel" das am wenigsten überzeugende. Weil erstens dann auch Vodafone einfach 39,99 Euro abbuchen könnte. Ist ja auch ein Nullsummmenspiel für die. Und weil zweitens es sich um kleine Beträge handelt. Wie wäre es bei - wie ich es schon vorher gesschrieben habe - 3999 Euro oder 6999 (Tausend) Euro? Zuletzt und drittens müssen sich verschiedene Leute bei Vodafone (noch) damit beschäftigen. Das frisst Ressourcen. Weil es Nullsummenspiel ist, könnten die meine Rechnung korrigieren und einfach mal die Software oder die Minus 30 Euro auf der Bestellbestätigung nachjustieren.
Dann hätte mal all diese Diskussionen nicht. Und es ist ein Weltkonzern. Nicht eine kleine Pommesbude. 😉 Den Anspruch an Vodafone darf man schon haben, dass die richtige (oder zweifelsfreie) Dokumente verwenden.
am 10.09.2020 11:03
@Ida
Liebe Ida,
gibt es noch eine weitere Stellungnahme?
Gruß
am 10.09.2020 11:35
Hey alinsocial
nein es gibt keine weitere Stellungnahme, denn ich habe Dir alles bereits dazu geschrieben und erklärt. Genauso wie CE38 und reneromann .
Es tut mir wirklich leid, wenn Du Dich weiterhin missverstanden fühlst, aber es wurde bereits alles dazu geschrieben.
Beste Grüße
Ida
am 10.09.2020 12:19
Liebe @Ida ,
das überrascht mich dann doch! Deine Antwort ist eher floskenhaft und nicht konkret. Natürlich unterscheidet sich meine Bestellbestätigung von der Auftragsbestätigung. Darin keinen Unterschied zu sehen, ist mir völlig unklar!
Das Vorgehen von Vodafone ist mir auch völlig unverständlich. Aber vielleicht stehe ich auf dem Schlauch und du und die von dir zwei anderen genannten User sehen es richtig.
Jedenfalls habe ich schon vorher nur die 39,99 Euro überwiesen. Die strittigen 30 Euro klären wir jetzt noch! Das Problem habe ich auch der Verbraucherzentrale NRW und dem Verbraucherzentrale Bundesverband gemeldet. Beide sehen es übrigens wie ich. Und die sammeln weitere solcher Fälle. Es schein tatsächlich so zu sein, dass diese "unsaubere Arbeit" oder dieser "Fehler" in den Shop Bestellbestätigungen von Vodafone ignoriert wird.
Ich werde es drauf ankommen lassen und mich nochmal hier melden!
am 10.09.2020 19:14
meinen Respekt Du hast Dich nicht unterkriegen lassen und ich bin auf Deiner Seite.
Es gibt leider immer wieder solche Beiträge. Community Suche bemühen. Verträge, Auftragsbestätigungen usw.
Ich denke Plumper, hat es auf den Punkt gebracht. Bei den 30€ steht auch einmalig.
Es gibt hier in der Com auch Kommentare ich habe sie mal "anders" genannt, wurde auch schon von Dir und andern Kunden erkannt.
wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team