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Widerufsrecht - Office Internet 6 Phone 300 Light
Anonym80288
Youngster
Youngster
Hallo,

ich habe am 08.07 für meinen Vater eine Tarifumstellung auf den Tarif  Office Internet 6 Phone 300 Light beantragt, telefonisch hab somit nie etwas unterschrieben.

Nun hat sich bei meinem Vater spontan etwas geändert und er braucht den Tarif nicht mehr, somit widersprach ich am 15.07 schriftlich der Tarifumstellung.

Jetzt bekam mein Vater ein Schreiben mit folgender Aussage :

"Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufrecht nur Verbrauchern gewährt wird. Sie haben einen Geschäftskundentarif bestellt. Unsere Business-Produkte richten sich an gewerbliche Nutzer.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihrem Widerrufswunsch aus diesem Grund nicht entsprechen.

Wir sind aber keine Geschäftskunden, was ich bei der Beantragung der Tarifumstellung auch klar sagte. Ist das Rechtens, daß meinem Vater als Privatperson ein Tarif verkauft wird der sich an gewerbliche Nutzer richtet und er deshalb der Tarifumstellung nicht widerrufen kann ?


6 Antworten 6
Andreas
SuperUser
SuperUser

Hallo MartinS,


bei Businesstarifen gibt's kein Widerrufsrecht, das ist so üblich in der Geschäftswelt. 


Da es ein Tarifupgrade war, gehe ich davon aus, dass bereits vorher ein Businesstarif genutzt wurde. Daher sollte die Bedingungen bekannt sein.


Bei Unitymedia ist es möglich, dass man einen Businesstarif auch ohne Gewerbeschein abschließen kann.


Andreas

Das bringt mir nichts! Und wo ist mein Benefit? Und nein, ich bin auch kein Mitarbeiter von Vodafone
Anonym80288
Youngster
Youngster

Hallo Andreas,


danke für deine Antwort.


Nein der Tarif davor war kein Busnisstarif.


Kann man den als Privatperson wie ein Selbstständiger behandelt werden nur weil man einen Busnisstarif abgeschlossen hat, ich das rechtens ?


Danke.

Gelöschter User
Nicht anwendbar
Wir kommen hier an eine Stelle, die wohl über einen Rechtsanwalt laufen muss.
In den mir sonst bekannten Geschäftskundenportalen ist ein vorheriger Nachweis durch den Kunden erforderlich. Warum das bei UM nicht so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Andreas
SuperUser
SuperUser

Hallo MartinS,


wie die rechtliche Lage aussieht, dass kann ich dir nicht beantworten, da ich kein Anwalt bin.


Ich weiß aber, dass es einige private Kunden gibt, die mit Absicht einen Businesstarif angeschlossen haben. Die Gründe sind u.a. der ständig verfügbare Kundenservice, die feste/n IPv4-Adresse/n


So weit ich weiß ist es so, dass man einen Businesstarif eingeht, dann weiß man was man haben will. So wie es z.B. bei Fitnessstudio ist; da weiß man auch, worüber man den Vertrag abschließt.


Andreas

Das bringt mir nichts! Und wo ist mein Benefit? Und nein, ich bin auch kein Mitarbeiter von Vodafone
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Wir als Kunden können hier natürlich keine individuelle Rechtsberatung durchfuehren.

Aus der Allgemeinen Rechtssprechung ist aber bekannt, das fuer Privatkunden auch über AGB das Widerrufsrecht nicht aushebelt werden kann. Das Widerrufsrecht BGB 355 bleibt weiterhin Grundlage. Eine Anwendung des Handelsgesetzbuch (HGB) findet fuer Privatverbraucher nicht statt. Die Eigenschaft als Gewerbetreibender ist in vielen Fällen vorab durch Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug nachzuweisen.
Anonym79535
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ich hab schonmal gehört das die Kinder für die Eltern anrufen und Streamer sind. Da wird gerne mal Buisness angeboten auch ohne Gewerbeschein. Fakt ist aber das der Vater selbst nicht am Telefon war. Daher ist keine bindende Grundlage geschaffen. Wiederspruch einlegen. Man hätte dir als Sohn garnichts anbieten dürfen.