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Antwort
Lösung
am 22.10.2019 11:02
Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen. An der neuen Adresse ist jedoch kein Vodafone Kabel oder DSL verfügbar. Es steht ausschließlich eine Verbindung über Unitymedia zur Verfügung, welche aber nicht genutzt wird da bereits ein Vertrag mit einem anderen Anbieter besteht.
Wie kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und verlangt Vodafone einen Schadenersatz bzw. wie hoch wird dieser ausfallen bei einer Restlaufzeit von 6 Monaten.
Vielen Dank,
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 22.10.2019 11:13
Hallo @BanJöhmermann
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
Wenn an der neuen Adresse Vodafone dir die Leistung nicht anbieten kann, wird der Vertrag gekündigt. Dazu benötigt Vodafone nur die Meldebestätigung an der neuen Adresse. Der Vertrag wird dann zum Umzugsdatum gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten ab diesem Datum. Dieses ist auch so im TKG festgelegt.
Du brauchst also keinen Schadenserzatz für die vollen 6 Monate zu zahlen, sondern nur für die 3 Monate ab Umzugsdatum die normalen Gebühren.
Gruß
Dieter
am 22.10.2019 11:13
Hallo @BanJöhmermann
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
Wenn an der neuen Adresse Vodafone dir die Leistung nicht anbieten kann, wird der Vertrag gekündigt. Dazu benötigt Vodafone nur die Meldebestätigung an der neuen Adresse. Der Vertrag wird dann zum Umzugsdatum gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten ab diesem Datum. Dieses ist auch so im TKG festgelegt.
Du brauchst also keinen Schadenserzatz für die vollen 6 Monate zu zahlen, sondern nur für die 3 Monate ab Umzugsdatum die normalen Gebühren.
Gruß
Dieter
am 22.10.2019 20:45
Hallo @BanJöhmermann , leider sehe ich das etwas anders als @Argantho , zudem sind einige Sachen unklar.
Du hast jetzt Kabel von VF, nicht wahr? Welchen Vertrag denn? Und ist der identische Vertrag von UM (gleiche Leistung, gleicher Preis) an der neuen Anschrift verfügbar? Nachdem VF und UM jetzt zusammengehören, könnte dies problematisch werden.
Was heißt "...da bereits ein Vertrag mit einem anderen Anbieter besteht." Von wem wird denn ein Vertrag benutzt und was ist das für ein Vertrag?
Zur Kündigungsfrist: Die 3 Monate ab Umzugsdatum zählen dann, wenn bereits vor dem Umzug gekündigt wurde. Erfolgt die Kündigung später, zählt als Beginn der Frist das Datum des Kündigungsschreibens bei VF.
Das wird aber nicht sehr viel ausmachen.