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Techniker berechnet, trotz der Zusage, es sei kostenlos
Valeria20
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe folgendes Problem.
Vor kurzem wurde das analoge Fernsehen abgeschaltet und auf digital umgestellt. Ich hatte im Rahmen des Services einen Receiver zur Verfügung gestellt bekommen und diesen wollte ich im Schlafzimmer installieren. Leider hatte es damals nicht geklappt. Sodann rief ich bei Ihnen an und sprach mit einem Kollegen von der Technik. Dieser sagte, dass der Receiver wahrscheinlich kaputt ist und schickte mir einen neuen. Als ich und mein Partner den neuen Receiver anschließen wollten, ging auch dieser Versuch ins Leere. Mein Partner rief in meinem Namen bei Ihnen an und wir telefonierten mit einer Kollegin von Ihnen per Lautsprecher beide. Wir erklärten ihr die Situation und erwähnten die Hinweise die uns das Bild anzeigte und sie sagte sodann, dass sie uns einen Techniker rausschicken würde. Ich fragte, ob der Techniker kostenlos für mich sei, das bejahte die Kollegin und sagte dazu, dass wenn ich nicht zuhause sei, mir Kosten von 99,50 entstehen würden.
Der Techniker kam und sagte, dass das Signal im Haus zu schlecht sei. Zum analogen Fernsehen hat es jedoch einwandfrei gereicht. Der Techniker ging wieder. Am 27.12 stellte ich eine Abbuchung von 114,50 auf meinem Konto fest. Eine Rechnung liegt mir dazu nicht vor. Ich rief bei Ihnen an und ein Kollege sagte mir, dass ich für den Techniker bezahlen müsse. Ich fragte ihn wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Er sagte 99,50 Techniker und der Rest Pauschale. Wofür genau weis ich bislang immer noch nicht. Er sagte mir ich habe kein Recht auf eine Rechnung und auch kein Recht darauf aufgeklärt zu werden, dass mir Kosten anfallen, wenn das Signal im Haus schlecht ist. Ich verstehe nicht, worin mein Verschulden vorliegt. Ich weis es einfach nicht. Ich habe die Abbuchung widerrufen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das alles seine Richtigkeit hat. Ich bin treuer Kunde habe 3 Verträge bei Ihnen. Ich bin Verbraucher und in den AGBs wird man auf solche Sachen auch nicht hingewiesen. Nun erhalte ich eine Mahnung, wozu noch nicht mal eine Rechnung existiert. Es gibt kein Protokoll, was festgestellt worden ist. Der Techniker hat auch nichts gesagt über mögliche Kosten. Und ihre Kollegin hat gesagt, es ist kostenlos.
Ich weis nicht mehr weiter. Jetzt droht man mir mit der Sperrung meines Anschlusses, wenn ich nicht innerhalb von 7 Tagen zahle.

Viele Grüße
Valerie Moor
29 Antworten 29

Hast du denn überhaupt mal geschaut, ob in deinem Onlinezugang eine entsprechende Rechnung liegt?

Denn Rechnungen müssen, sofern vereinbart, NICHT per Post o.ä. zugeschickt werden - und wenn du schon sagst, dass du sonst nur per SMS informiert wirst, dann hast du der Onlinerechnung ja mal ursprünglich zugestimmt und die Rechnungen schlummern als PDF-Dateien in deinem Kabel-Kundencenter.

Wenn du eine Zweitschrift per Post haben möchtest, kannst du diese natürlich gerne gegen Zusatzkosten bekommen - dafür am Besten einfach mal die Hotline anrufen.

 

Weiterhin: In den AGB steht klar, bis wo Vodafone für das Netz zuständig ist - nämlich bis zum Übergabepunkt. Das Hausnetz (zwischen Übergabepunkt und der Antennendose) ist NICHT mehr Teil von VF, sondern gehört dir oder deinem Vermieter. Wenn eine Störung im Hausnetz vorliegt, so kann der Eigentümer des Hausnetzes diese Störung auf eigene Rechnung beheben - er kann aber auch VF beauftragen und sie beheben die Störung dann ebenfalls kostenpflichtig für denjenigen, der sie gerufen hat. Steht aber auch genau so in den AGB und der Preisliste.

 

Und durch das Zurückbuchen hast du die Aktion nur schlimmer und für dich teurer gemacht - denn jetzt wird die Forderung irgendwann an's Inkasso wandern und die intererssiert es vorne und hinten nicht, ob du im Gespräch auf die Kostenpflicht hingewiesen wurdest - weil es vorher bereits schriftlich erfolgte. Und die werden dir auch knallhart zusätzlich die Rücklastschriftgebühren und Inkassogebühren oben drauf legen - mit jedem Tag länger, den du also die Sache versuchst auszusitzen, wird die Sache für dich nur noch teurer.

 

Wenn du schon den rechtlichen Weg bestreiten willst, dann hättest du das VOR der Rücklastschrift machen sollen und dir anwaltlichen Rat einholen sollen. Nur der hätte dir dann wahrscheinlich auch gesagt, dass die Forderung berechtigt ist und eine Rücklastschrift nichts bringt.

 

Weiterhin:

Wenn der Fehler noch immer besteht, warum hast du dann den Techniker abziehen lassen? Der wäre bei mir solange da geblieben, bis der Fehler behoben ist (und diesen Anspruch hast du derzeit auch - weil offenbar die Leistung des Technikers nur mangelhaft erbracht wurde und dir somit ggfs. Gewährleistungsrechte zustehen)... Das ändert aber nichts an der prinzipiellen Rechtmäßigkeit der Forderung an sich.

Valeria20
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
@reneromann natürlich habe ich geschaut und es liegt keine Rechnung vor, das ist ja das Problem. Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen, der hat gesagt dass ich die Buchung zurückziehen soll und das Vodafone in der Beweispflicht ist, mir das Bestehen des Anspruches nachzuweisen durch Rechnung und Protokoll etc. Warum ich den Techniker habe abziehen lassen, weil er sagte dass ist nicht Vodafone seine Schuld er kann nichts machen.

@Valeria20  schrieb: 
Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen, der hat gesagt dass ich die Buchung zurückziehen soll

Ahja. Bei solchen Aussagen würde ich mich nach einer anderen, in dem Fall, gut ausgebildeten Fachkraft umschauen. 

 


@Valeria20  schrieb:
Warum ich den Techniker habe abziehen lassen, weil er sagte dass ist nicht Vodafone seine Schuld er kann nichts machen.

Und somit ist die Forderung dann auch berechtigt... 

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂

@Valeria20

Dann hoffe ich mal, dass dein Anwalt weiß, was er macht...

Normalerweise sollte er nämlich erst einmal schriftlich die Rechnung anfordern und dich nicht wie wild gleich Geld zurückbuchen lassen (zumal du für die Rückbuchung mindestens 6 Wochen, eigentlich aber 12 Monate Zeit hättest).

 

Und ich hoffe, dass du ihm wirklich ALLE Informationen gegeben hast - also vor allem auch die AGB und die Preislisten des geschlossenen Vertrages. Denn diese Informationen können seine Bewertung völlig verändern...

seelo2010
SuperUser
SuperUser
Da hier bereits eine anwaltliche Auseinandersetzung/Beratung im Vorfeld erfolgt ist, kann über die Community kein weiterer Support erfolgen.

Wenn Du keine weiteren Fragen mehr hast, würde ich hier schließen.
Ansonsten hast Du ja bereits alle Fragen entsprechend beantwortet bekommen.

@Valeria20  schrieb:
 Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen, ...

Hat der auch zur Klage gegen VF geraten? Und wenn du schon beim Anwalt warst wundert micht, dass du jetzt noch die community brauchst. Es war nicht zufällig Dr.jur. google?

Hier ist jedenfalls ein "Kunden helfen Kunden"-Forum und bisher konnte dir niemand helfen, indem er deine Meinung teilte.

Ob bzw. wann sich ein Mitarbeiter von VF meldet ist ungewiß.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Ob bzw. wann sich ein Mitarbeiter von VF meldet ist ungewiß.


Da ja ein "Anwalt" im Boot ist, sind ja den Mods die Hände gebunden. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich jemand meldet.

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
Valeria20
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ich habe keinen Rechtsstreit in den Gang gesetzt, da die Kosten unverhältnismäßig zu dem geringen Streitwert wären. Ich wollte die Meinung von anderen Kunden hören, dafür bin ich auch dankbar. Trotz aller Meinung fühlt sich für mich eine solche Verfahrensweise nicht richtig an. Dass Vodafone es berechnen darf schön und gut, nur leider wie schon mehrfach geschrieben hätte ich gerne eine Rechnung mit der Kontoverbindung. Ich bekomme schließlich in allen Verträgen eine Rechnung und eine SMS und in den AGB steht auch, dass vor jeder Abbuchung eine Nachricht zu erfolgen hat. Trotzdem danke für die Hilfe,
Valeria20
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ich habe keinen Anwalt beauftragt ! Man kann sich auch einen Rat einholen ohne einen Auftrag zu erteilen.
Valeria20
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Meine Frage bezüglich einer Rechnung mit einer entsprechenden Kontoverbindung wurde nicht beantwortet. Online ist nichts. Und einen Anwalt habe ich nicht beauftragt.