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Lösung
am 27.01.2019 14:59
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.01.2019 18:30
Hallo Draumfari,
uns tut es auch im Herzen weh dich zu verlieren. Wie bereits geschrieben, greift dein Sonderkündigungsrecht 3 Monate zum Monatsende des Umzugstages. Die Meldung dessen kannst du sowohl per Mail als auch über das Kontaktformular auf der Homepage machen: https://www.unitymedia.de/privatkunden/formulare/contact-process/.
Liebe Grüße Jakob
am 27.01.2019 15:07
am 28.01.2019 18:30
Hallo Draumfari,
uns tut es auch im Herzen weh dich zu verlieren. Wie bereits geschrieben, greift dein Sonderkündigungsrecht 3 Monate zum Monatsende des Umzugstages. Die Meldung dessen kannst du sowohl per Mail als auch über das Kontaktformular auf der Homepage machen: https://www.unitymedia.de/privatkunden/formulare/contact-process/.
Liebe Grüße Jakob
am 28.01.2019 19:19
Die 3 monatige Sonderkuendigung kann leider erst mit der Vorlage der Umzugsbescheinigung (Stichtag ist das dokumentierte Umzugsdatum) erfolgen. Vorher kann allerdings eine Ankündigung erfolgen.
Diese Rechtspraxis ist umstritten - z.Zt. aber der übliche Ablauf bei UM
am 28.01.2019 19:35
CE38:Die 3 monatige Sonderkuendigung kann leider erst mit der Vorlage der Umzugsbescheinigung (Stichtag ist das dokumentierte Umzugsdatum) erfolgen. Vorher kann allerdings eine Ankündigung erfolgen.
Diese Rechtspraxis ist umstritten - z.Zt. aber der übliche Ablauf bei UM
Also lt. Verbraucherzentrale ist da gar nix umstritten."Dies bedeutet: Auch wenn Verbraucher z. B. bereits 6 Monate vor dem
Umzug zum Umzugstermin kündigen, müssen sie grundsätzlich noch 3
Monate nach dem Auszug ihren Anschluss bezahlen, auch wenn sie die
vertragliche Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Dies soll
dem Interessenausgleich zwischen Anbietern und Verbrauchern dienen, und
der Anbieter soll einen Ausgleich für seine Aufwendungen erhalten."
am 28.01.2019 19:43
Die Quelle bitte richtig benutzen.... Unter Juristen ist aber strittig, ob vorab eine Sonderkuendigung erfolgen kann mit 3 monatige Frist (zur Wirksamkeit wird dann die Umzugsbescheinigung nachgereicht) oder aber die jetzige Praxis, dass die 3 monatige Kuendigungsfrist zum Monatsende erst ab Datum auf der Umzugsbescheinigung greift. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
am 28.01.2019 19:52
am 28.01.2019 20:46
am 28.01.2019 21:39