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Lösung
am 14.09.2018 18:05
Hallo,
Ich muss hier mal meinen Frust loswerden!
Im Oktober 2017 wurde bei mir von Vodafone eine Hausverteileranlage
installiert für den Anschluss Internet Red Internet & Phone 400 Cable.
An diesem Hausnetzverteiler befindet sich ein Schild „ diese Anlage ist Eigentum von VodafoneKabel Eingriffe sind untersagt“ siehe Anhang
Nun wurde der Verstärker dieser Verteilung von einem Vodafone -techniker ausgewechselt,
war wohl schon von Anfang an defekt (hat gestreut).
Nun soll ich für das auswechseln und Fehlersuche die Servicepauschale bezahlen.
Also an einer Anlage die nicht mir gehört und an der ich nichts machen darf und auch noch Garantie haben sollte muss ich für die Reparatur bezahlen?
Nur weil die Anlage von mir unverschuldet Störungen im TV-Empfang verursacht hat?
Laut Meldung vom technischen Kundenservice liest sich das so
„Wir haben den Vorgang vom 29.08.2018 geprüft: Die Abrechnung über den Einsatz des Technikers ist korrekt.
Die Kosten für die Servicepauschale können wir Ihnen nicht erstatten.
Der Techniker vor Ort hat festgestellt, dass die Störung im Hausnetz lag. Dafür ist der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung zuständig.
Unsere Servicepauschale von 99,50 Euro umfasst „
Nochmal: nicht meine Anlage!!!
Gruß Wilfried
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 17.09.2018 15:36
Hallo.
ich habe jetzt eine Mail vom kabel-kundenservice@vodafone.com bekommen
„Ihre Kosten für die Servicepauschale von 99,50 Euro haben wir Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Entschuldigen Sie bitte, dass wir sie Ihnen falsch berechnet haben.“
Also alles schön und hier kann abgeschlossen werden.
Gruß Wilfried
am 14.09.2018 18:56
Ne, das geht gar nicht...
am 14.09.2018 20:14
@Wilfried111@ schrieb:
Der Techniker vor Ort hat festgestellt, dass die Störung im Hausnetz lag. Dafür ist der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung zuständig.
Was im Prinzip korrekt ist.
Die Hausanlage gehört dem, dem das Haus gehört.
Ein Austausch wegen z.B. Internet/Phone weil der alte Verstärker dazu nicht fähig ist erfolgt auf Kosten von VF/KD, der Verstärker geht in den Besitz des Hauseigentümer über.
Wenn der Einbau im Okt. 2017 erfolgte dürfte da aus meiner Sicht noch Garantie vorhanden sein.
Bei Problemen mit TV Empfang, endet die Zuständigkeit am HÜP (es sein den es gibt diesbezüglich andere Verträge).
Bei Internet/Phone ist VF/KD bis mindestens zur 1. Antennendose verantwortlich.
Ich kann dir nur raten, warten bis sich das ein Mod ansieht, Geduld ist aber erforderlich.
15.09.2018 05:06 - bearbeitet 15.09.2018 05:17
Hy Wilfried,
hast Du schon bezahlt?
Vorsorglich Widerspruch einlegen. Sonst ist die Frist dazu auch noch rum, bevor hier ein Mod sich äussert.
Wer hat den Techniker bestellt? Nornaler weise, wer bestellt, der bezahlt.
Weiß der Hausbesitzer/Eigentümer bereits von seinem "Glück"?
Befindet sich der "ausgewechselte Verstärker" noch in Deinem Zugriff, oder hat diesen der Techniker mitgenommen?
Bezahlte Teile, gehen in das Eigentum des Bezahlers über, zudem die Garantie ! ( hüstel Hersteller Garantie ist freiwillig und kann mitunter auch nur 1 Jahr betragen), bzw. Gewährleistungsfrist (in EU 2 Jahre!), noch gar nicht vorbei war.
Es wäre interessant zu wissen, welcher Verstärker zuvor an der Anlage verbaut war; ggf. war der bisherige V. gar nicht geeignet für 400 Mbit/s und/oder 2 Anschlüsse.
Hast Du noch ein "vorher Bild" der Anlage?
Neue Verstärker sind jetzt auch "Rückkanalfähig"; sollte Deiner von letztem Jahr aber bereits auch schon sein
Viele Fragen.
Gruss Mortuus
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 15.09.2018 07:14
am 15.09.2018 07:49
@seelo2010@ schrieb:
Da stellt sich mir noch die Frage, was die Geschwindigkeit des Internets mit dem Verstärker zu tun hat!?
Es spielt auch keine Rolle ob es ein oder zwei Anschlüsse sind, die Größenordnung ist eher eine 10er Potenz höher.
Und dies bedeutet nun was???
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 15.09.2018 13:50
am 15.09.2018 14:15
am 15.09.2018 14:57
Das Problem ist:
Du hast VF eine TV-Störung gemeldet - und DA liegt das Problem.
Für den TV-Empfang in der Mietwohnung ist - ssofern du den TV-Empfang über die Nebenkosten bezahlst, EINZIG UND ALLEIN(!) der Vermieter/Hauseigentümer zuständig. Bei Empfangsproblemen musst du also deinen Vermieter/Hauseigentümer kontaktieren und ihn auffordern, das Problem zu beheben. Er hätte dann VF beauftragen müssen (und dann wäre die Rechnung auch an den Hauseigentümer gegangen bzw. der Hauseigentümer hätte dann auch Gewährleistungsansprüche, sofern noch vorhanden, geltend machen können).
Dadurch das du jetzt bei VF direkt angerufen hast, hat VF einen Techniker rausgeschickt und die Rechnung geht an dich (und nicht an den Hauseigentümer, dem das Netz gehört).
Gewährleistung im B2B-Bereich muss nicht zwingend 2 Jahre betragen - sie kann per AGB auf 1 Jahr (und per individualvertraglicher Regelung sogar auf 0) begrenzt werden. Nur im B2C-Bereich gilt die von dir genannte 2-Jahres-Frist, von der nicht abgewichen werden darf.
am 15.09.2018 15:21