Selbstbedienung
Blödmann
Daten-Fan
Daten-Fan

Nach einem Anruf in der Technik (am 06.01.2020) wegen einer Störung wurde ein zusätzliches Produkt ohne Wissen des Kunden zu seinen Lasten gebucht. Dies erfuhr der Kunde durch die Auftragsbestätigung vom 07.01.2020. Auf sofortige mündliche Beanstandung wurde zwar zugesagt, das Produkt wäre storniert, aber es erfolgten keine Antworten (wer das verbockt hat) oder sonstige Zusagen und auf mehrere E-Mails mit der Schilderung dieses und anderer Vorfälle gibt es bis heue keine Antwort. Dafür die Überraschung in der heutigen Rechnung: die angeblich stornierten Positionen werden berechnet. Ein Anruf bei der Vertragsabteilung ergab, dass die Abbuchung nicht gestoppt werden könne und der Kunde zum Ausgleich auf die Verrechnung mir Folgerechnungen angewiesen wäre, weil es keine Möglichkeit der Erstattung gibt. Und zum 2. Mal würde diesmal gaaaaaaaanz bestimmt storniert (komisch, dass im Hintergrund die Kollegen des Telefonisten Weiß laut gelacht haben). Gleichzeitig wurde mir gedroht, was passiert, wenn ich die Lastschrift zurückbuchen lasse. Kein Wort über Gutschriften o. ä. für den Ärger, der bereits im vergangenen Jahr nach dem Austausch der Fernsehdosen begann. Eine Vermittlung an einen Mitarbeiter mit umfassenderen Kompetenzen war bisher NIE möglich. ***

Ich werde die Lastschrift (wird am 06.02. ausgeübt) wohl zurück gehen lassen. *** Ich lasse mich überraschen, wie es weiter geht.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht (dies ist mein zweiter Vertrag und es könnte daran liegen, dass ich "Bestandskunde" bin.

 

Bei schlecht geführten Unternehmen gibt es ähnliche Vorkommnisse, aber die sind ja Pleite und müssen mit derartigen Tricks dafür sorgen, dass wenigstens die Portokasse für die dringendsten Ausgaben gefüllt ist. 

 

Weil das auf Vodafon nicht zutrifft, interessieren mich die Antworten auf meine per mail gestellten Fragen besonders.

 

Schönen Tag

 

Edit: s. Forenregeln / LG, Su

2 Antworten 2
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

@Blödmann Die überwiegende Meinung in der community hätte dem Kunden geraten, einen Wideruf zu tätigen, so wie es in der Widerrufsbelehrung steht. Mündlicher Widerruf ist rechtlich zwar möglich, aber beweisbar ist er nicht.

Ich persönlich vertrete eine andere Meinung, denn wo es nichts gibt (Auftrag, Vertrag) kann man nichts widerrufen. Insofern ist auch die "Auftragsbestätigung" falsch, denn wenn nichts beauftragt wurde kann man nichts bestätigen. Dies ist auch die Rechtsauffassung, die in diversen Gerichtsurteilen zum Ausdruck kommt. Nachweispflichtig wäre hier der Gläubiger.

Prinzipiell dürfte es rechtmäßig sein, den zu Unrecht abgebuchten Betrag zurückzurufen. Empfehlen würde ich es dennoch nicht, denn dadurch entstehen weitere Komplikationen. Die Buchhaltungssoftware erkennt ja nur, dass das Kundenkonto im minus steht, warum und weshalb wird (zunächst mal) nicht geprüft, sondern nur ein Automatismus in Gang gesetzt: Mahnung etc.

Deshalb denke ich, es ist am Besten, hier mal auf einen Moderator zu warten, der sich die Sache ansieht.

Ach ja, mit welchem Produkt wurde Kunde denn zusätzlich beglückt?

 

Tina
Moderator:in
Moderator:in

Hallo ... nein, hier kommt jetzt nicht Dein Username. Das ist natürlich nicht persönlich gemeint, aber es widerstrebt mir.

 

Du schilderst Dein Anliegen in im ersten Teil in der Dritten Person. Kann ich davon ausgehen, dass es Dich selbst betrifft? Falls ja, will ich schauen, wie ich Dir helfen kann. Dafür muss ich erst einmal einen Blick in den Vertrag werfen. Sende mir Deine Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift in einer Privatnachricht zu. Sobald Du mir die Nachricht geschickt hast, melde Dich noch einmal hier im Thread. 

 

Zu der bisher ausgebliebenen Antwort, nach dem Verursacher: Wir und unsere Kollegen vom telefonischen Kundenservice können tatsächlich nur sehen, auf welchen Weg der Vertrag "abgeschlossen" wurde. Namen sind nicht einsehbar, denn jeder hat Mitarbeiter hat lediglich ein Kennung.

 

Beste Grüße

Tina

 

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!