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Lösung
am 16.10.2019 16:14 - zuletzt bearbeitet am 16.10.2019 16:38 von Jens-K
Hallo ich habe folgendes Problem:
vor einiger Zeit habe ich meinen Kabel Internet Vertrag 32 Mbit bei Ihnen gekündigt. Darauf erhielt ich von Ihnen ein neues Tarifangebot (Kabel Internet und Telefon für xxx) mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Dieses Angebot nahm ich an. Es erfolgte eine Umstellung auf diesen Tarif. Am 26.09.19 (Kündigungstermin des alten Tarifes) musste ich feststellen, dass Sie meine Internetleitung und mein Telefon abgestellt haben. Mir wurde vom Kundencenter mitgeteilt das bei der Umstellung die Kündigung vergessen wurde rauszunehmen, daher besteht kein Vertrag mehr mit Kabel Vodafone. Von mir wurde der neue Tarif nicht gekündigt. Darauf wollte ich das der alte Vertrag wiederhergestellt wird, da keine Kündigung Vorlag. Das Kundencenter meinte hierzu, dass dies nicht mehr möglich ist und bot mir einen neuen Vertrag an. Die Nachfrage ob es irgendwelche Konsequenzen hat wurde verneint. Eine Woche später erhielt ich eine Rechnung mit einer Schadenersatzforderung. Diese Widersprach ich sofort und erhielt eine Empfangsbestätigung und man würde sich in kürze melden. Dies geschah leider nicht. Auf Rückfrage beim Kundencenter wurde leider nicht reagiert bzw. der Mitarbeiter war nicht fähig den Sachverhalt zu erfassen. Jetzt wurde der Betrag von meinem Konto eingezogen. Auf Rückfragen beim Kundencenter erhielt ich die Antwort die Summe werde am Tag des Einzuges zurücküberwiesen. Da dies nicht erfolgte muss ich davon ausgehen, dass sie meinen Widerspruch nicht bearbeitet wurde. Meine Rechtschutzversicherung empfahl mir einen Anwalt aufzusuchen, da ich alles Dokumentiert haben und auch beweisen kann. Ist eine gütliche Einigung noch möglich?
@Torsten123 Edit: Beitrag gemäß Forenregel 1.9 editiert.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 21.10.2019 08:42
Hallo Torsten123,
soweit scheint ja auch alles geklärt zu sein. Hast Du noch Fragen oder kann der Beitrag geschlossen werden?
Grüße
Thomas
am 21.10.2019 18:28
@Thomas Ja ich denke schon das der Beitrag geschlossen werden kann.