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am 26.01.2024 13:53
Guten Tag,
heute hätte bei uns ein Servicetechniker den Festnetzanschluss freischalten/prüfen sollen. Bei Vertragsabschluss am Telefon hat mich eine nette Dame darauf hingewiesen, dass zwingend jemand vor Ort sein muss um den Servicetechniker ins Haus zu lassen. Zwischen 7 und 13 Uhr würde uns gesagt.
Nachdem dieser Zeitraum verstrichen ist, ohne, dass jemand aufgetaucht ist, frage ich mich wieso musste meine Partnerin sich jetzt extra frei nehmen?
Am Telefon sagte man uns, dass der Termin nicht notwendig war, da die Freischaltung bereits online erfolgt ist.
Eine Absage haben wir leider nicht erhalten und somit halte ich eine Schadensersatzforderung in Höhe des errechtenten Tagessatzes meiner Partnerin von 87,13€ für angemessen und fair. Belege hierfür reiche ich bei Bedarf natürlich nach.
Bitte nehmen sie doch Kontakt zu mir auf.
Mit freundlichen Grüßen
am 26.01.2024 16:43
naja, es kann auch sein das sich das Problem erst am Tag der Schaltung erledigt hat bzw. da festgestellt
wurde das man nicht in Haus muss.
Ob man jetzt darauf eine Entschädigung erwirken kann ........man sollte die Kirche mal im Dorf lassen 🙄
am 27.01.2024 23:04
Zugegeben ich bin nicht überrascht, dass so eine Nachricht kommt. Leider ist sie nicht hilfreich. Welchen Sinn macht es für sie zu kommentieren ohne helfen zu können? Sollte ein Forum nicht eigentlich nützlich sein?
Es gibt nunmal keinen anderen Weg dieses Problem anders zu äußern bzw. Kontakt aufzunehmen oder? Ich habe kein Kontaktformular dierekt zu Vodafone diesbezüglich gefunden... Sie?
Wenn ich einen Fehler mache dann stehe ich dazu und nehme die Konsequenzen an um es nächstes Mal besser zu machen. Mir wurde am Telefon mitgeteilt, dass die Termine abgesagt werden und selbst wenn es noch am selben Tag ist. Das nennt sich dann vermutlich Schadensbegrenzung, außerdem gehe ich davon aus, dass Vodafone (aus wirtschaftlichen Aspekten) an einer guten Kundenbetreuung interessiert ist. Wenn es aber wie Sie es darstellen egal ist und man hier einfach drüber hinwegsehen sollte, dann ist das nicht schlichtend sondern Zeitverschwendung.
Und wenn Ihnen jemand sagt Sie sollten sich zwingend frei nehmen, Sie dies tun, Sie feststellen das war nicht notwendig und Ihnen dies dann egal is oder es sie nicht stört, dann ist mir das egal. Denn hätten Sie im Forum um Hilfe gebeten und ich hätte Ihnen helfen können, dann täte ich dies. Dafür ist es da.
am 28.01.2024 10:56
Deinen selbst berechneten Tagessatz kannst du vergessen.
Aber es gilt TKG §58 Absatz 4
(4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
Ob das den Aufwand wert ist, bleibt dir überlassen.