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Lösung
am 12.01.2019 21:12 - zuletzt bearbeitet am 12.01.2019 21:14 von Anett
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des bei Ihnen geführten Vertrages
Telefonie, Internet (Vertragsnummer: ***), daraus resultierende Probleme folgen auch bei Vertrag
(Vertragsnummer: ***)
Vertrag
Anschluss, Digital (Vertragsnummer: ***)
treten die folgenden Probleme auf:
Der Router (bereits vor einiger Zeit erwähnt) hat regelmäßige Ausfälle. Jegliche Versuche, z. B. : vom Netz trennen, Kanalwechsel, full reset haben nicht zum gewünschten Ergebnis geführt.
Auch die Position wurde von einem Techniker als korrekt wahrgenommen.
Ich bitte Sie, innerhalb von 7 Tagen ab Zugang dieses Einschreibens das oben beschriebene Problem zu beheben. Sollte Ihnen das innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, so erkläre ich Ihnen hiermit vorsorglich bereits jetzt die außerordentliche Kündigung zu beiden Vertragsnummern.
Sollte die außerordentliche Kündigung wirksam werden, so besteht ab diesem Zeitpunkt zwischen Ihnen und mir keine vertragliche Grundlage mehr, auf deren Grundlage Sie berechtigt wären, weitere Forderungen an mich zu stellen. Rein vorsorglich widerspreche ich daher bereits jetzt allen weiteren Forderungen, die Sie aus dem dann nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnis noch ableiten werden.
Sollte die Frist ablaufen und die Kündigung eintreten, so widerrufe ich bereits jetzt die Ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung. Bitte buchen Sie ab dem Zeitpunkt der Kündigung keine Beträge mehr von meinem Konto ab.
Über eine kundenfreundliche Lösung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Austmann
Seelze, 12.01.2019
(Eine Kopie Akte 2-18/34 wurde gespeichert
Edit: bitte keine Kundendaten öffentlich posten.
am 13.01.2019 01:40
Ja, die Rechtslage ist klar: Der Anschluß bis zum Hitron ist ausschlaggebend - NICHT das WLAN-Signal dahinter.
Ein gestörtes WLAN berechtigt dich NICHT zur Sonderkündigung, weil VF keinerlei Garantien zum WLAN-Signal im Vertrag abgibt [und aus bekannten Gründen gar nicht abgeben kann]. Du kannst daher auch KEINE Sonderkündigung herleiten, wenn eben jene nicht zum Vertrag gehörenden Teile bemängelt werden.
am 13.01.2019 01:44
Er funktionert schon - bis er nicht mehr funktioniert 😉
Wie lange hast du das Problem schon ?
Was wurde unternommen als du die Störung gemeldet hast ? (oder gesagt was gemacht wird)
Mach mal einen Screenshot von den Signalwerten (Status -> Verbindung)
Gibt es sonst noch Auffälligkeiten bei der Leitung ?
am 13.01.2019 01:47
am 13.01.2019 01:58
am 13.01.2019 12:42
Und nochmal: Lies dir deinen Vertrag durch - ein stabiles WLAN-Signal ist NICHT Teil des Vertrages.
Und auch wenn die Hitrons nicht gerade für gutes WLAN bekannt sind, so wurde dir eine Lösung angeboten (Tausch gegen Homebox) - du könntest auch einen eigenen WLAN-AccessPoint hinter dem Hitron betreiben -oder- LAN-Verbindungen nutzen.
Warum WLAN nicht Teil des Vertrages ist, wurde ja schon oft genug besprochen - da gibt es genug Einflussfaktoren, die weder durch dich noch durch Vodafone beeinflusst werden können - und daher gibt es seitens VF auch keinerlei vertragliche Zusage für irgendwelche Leistungsparameter (und dazu gehört auch eine ununterbrochene Verbindung) im WLAN.
am 13.01.2019 12:52
@reneromann Ich habe es so verstanden dass der TE Verbindungsabbrüche des Internets am Router bemängelt, nicht das WLAN.
am 13.01.2019 12:53
am 13.01.2019 14:06
Ein Kanalwechsel kann der TE aber nur für den WLAN-Bereich ausführen. Im Kabelbereich hat er auf die Wahl der Down- und Upstreamkanäle keinerlei Einfluss.
am 13.01.2019 14:14
Wir halten fest: Eine fristlise Kündigung ist nach § 314 BGB bzw. 626 BGB aus "wichtigem Grund" möglich.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das festhalten am Vertrag dem Abnehmer nicht zumutbar ist, sagt das BGB.
Wann das der Fall ist, ist wohl Ansichtssache, letztendlich muss ein Gericht entscheiden.
Wobei natürlich selbstverständlich ist, dass eine Störung einer nicht vertraglichen Sache niemals ein wichtiger Grund sein wird.
am 13.01.2019 14:24