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Lösung
am 12.01.2019 21:12 - zuletzt bearbeitet am 12.01.2019 21:14 von Anett
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des bei Ihnen geführten Vertrages
Telefonie, Internet (Vertragsnummer: ***), daraus resultierende Probleme folgen auch bei Vertrag
(Vertragsnummer: ***)
Vertrag
Anschluss, Digital (Vertragsnummer: ***)
treten die folgenden Probleme auf:
Der Router (bereits vor einiger Zeit erwähnt) hat regelmäßige Ausfälle. Jegliche Versuche, z. B. : vom Netz trennen, Kanalwechsel, full reset haben nicht zum gewünschten Ergebnis geführt.
Auch die Position wurde von einem Techniker als korrekt wahrgenommen.
Ich bitte Sie, innerhalb von 7 Tagen ab Zugang dieses Einschreibens das oben beschriebene Problem zu beheben. Sollte Ihnen das innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, so erkläre ich Ihnen hiermit vorsorglich bereits jetzt die außerordentliche Kündigung zu beiden Vertragsnummern.
Sollte die außerordentliche Kündigung wirksam werden, so besteht ab diesem Zeitpunkt zwischen Ihnen und mir keine vertragliche Grundlage mehr, auf deren Grundlage Sie berechtigt wären, weitere Forderungen an mich zu stellen. Rein vorsorglich widerspreche ich daher bereits jetzt allen weiteren Forderungen, die Sie aus dem dann nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnis noch ableiten werden.
Sollte die Frist ablaufen und die Kündigung eintreten, so widerrufe ich bereits jetzt die Ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung. Bitte buchen Sie ab dem Zeitpunkt der Kündigung keine Beträge mehr von meinem Konto ab.
Über eine kundenfreundliche Lösung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Austmann
Seelze, 12.01.2019
(Eine Kopie Akte 2-18/34 wurde gespeichert
Edit: bitte keine Kundendaten öffentlich posten.
am 12.01.2019 21:44
Das bitte per Post oder per Fax versenden.
Fristsetzungen in einem Forum funktionieren nicht.
am 12.01.2019 21:59
am 12.01.2019 22:18
am 12.01.2019 22:20
am 12.01.2019 22:22
am 12.01.2019 22:58
am 13.01.2019 01:14
Doch, auch praktisch!
Für rechtsverbindlichen Kontakt mit Vodafone musst du das Kontaktformular nutzen! Posts im (moderierten) Kunden-helfen-Kunden-Forum gelten nicht als rechtsverbindliche Aussagen - da nicht sichergestellt werden kann, ob der Poster berechtigt ist, rechtsverbindliche Aussagen für den Vertrag zu treffen - zumal hier im Forum auch ohne jegliche Vertragsauthentifizierung gepostet werden kann. Weiterhin muss VF hier nicht jeden Post zur Kenntnis nehmen - weil nicht alle Mods auch gleichzeitig Angestellte von VF sind.
Anders ist es bei Kontaktformular, weil du für die Nutzung desselben dich gegenüber VF authentifizieren musst. Da steht dann auch definitiv fest, dass du berechtigt bist, rechtsverbindliche Aussagen für den Vertrag zu treffen.
Mal davon abgesehen:
Handelt es sich um ein Problem mit der WLAN-Geschwindigkeit? Wenn ja: Vergiss es - da gibt es kein Sonderkündigungsrecht, weil dir vertraglich KEINE Mindestgeschwindigkeit PER WLAN zugesichert wird. Die Mindestgeschwindigkeit muss ausschließlich per LAN erreicht werden - so steht's auch in den Regularien der BNetzA. WLAN ist IMMER außen vor.
am 13.01.2019 01:17
@Matze4876 schrieb:
Das muss ich nicht... Denn:
Ist ein Unternehmen jedoch hinsichtlich seiner Korrespondenz ausschließlich online aktiv, d.h. es folgen sowohl Vertragsschluss als auch sonstige Interaktion (z.B. Vertragsänderungen) problemlos online, darf kein Ausschluss der E-Mail-Korrespondenz speziell für die Kündigung gelten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15). Bietet ein Unternehmen eine reine Online-Dienstleistung an, bei der eine ausschließlich digitale Kommunikation geführt wird und die ohne sonstige Erklärungen in Schriftform, also auch ohne Unterschrift oder eingeschränkte elektronische Übermittlung zur Begründung des Vertragsverhältnisses, auskommt, ist es eine Benachteiligung für den Kunden
Und wo ist das hier eine E-Mail-Kommunikation?
Für eine direkte Kommunikation mit Vodafone steht das Kontaktformular für eben GENAU DIESEN Zweck (Einrichung von rechtsverbindlichen Aussagen per elektronischer Kommunikation) zur Verfügung.
Wenn man schon auf gerichtliche Urteile abzielt, sollte man auch verstehen, was man postet - sonst kann das ganz schnell in's Auge gehen. Und das kann dir dann auch gerne nochmal ein Anwalt deiner Wahl (natürlich gegen Geld) erklären. Und der wird dir auch (gegen Geld) erklären, dass du keinen Anspruch auf volle Geschwindigkeit per WLAN hast - weil vertraglich nicht festgelegt.
am 13.01.2019 01:29