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Lösung
am 05.10.2020 17:07
Meine Freundin und ich ziehen von BW nach SH gemeinsam um und zusammen.
Es ist eine Genossenschaft wo Sie das alleinige Mitglied ist und somit die Mieterin.
Also möchte ich meinen vorhandenen Unitymedia Vodafone Vertrag ab dem Tag des Einzuges mit 3 monatiger Frist, kündigen.
Einfach schriftlich kündigen und gut ist?
am 05.10.2020 17:45
So einfach ist das nicht. Wenn Kabel verfügbar ist, zieht der Vertrag mit um, egal ob du da nicht der hauptmieter bist oder nicht.. Da müsste aber auch den Umzug melden
Es gibt die Möglichkeit wenn deine Freundin bei Kabel Vodafone (west) ist das der eine vertrag beendet werden kann.
Du musst dazu den Umzug melden, und Dann die Kundenummer von den vorhandenen Anschluss dort mit reinschreiben.
am 05.10.2020 17:56
Sofern der Vertrag an der neuen Adresse wie geschlossen erbracht werden kann, zieht der Vertrag ohne Wenn und Aber mit um.
05.10.2020 18:18 - bearbeitet 05.10.2020 18:21
In Schleswig-Holstein kann Vodafone West die gebuchte Leistung nicht erbringen. Nach meiner Information ist der nahtlose Uebergang an Vodafone Kabel Deutschland (Kabel Internet Anbieter in SH) noch nicht vertraglich vereinbart. Insoweit sollte die 3 monatige Sonderkuendigung zum Umzugsdatum (Meldebescheinung vom neuen Wohnsitz an Vodafone BW senden) moeglich sein.
am 05.10.2020 18:18
der Vertrag wie geschlossen, bedeutet der selbe Preis und der selbe technische Weg, wie die Einspeisung erfolgt über die Kabel Dose?
am 05.10.2020 18:22
Meine Freundin hat keinen Vertrag.
Ksnel ist noch Verfügbar, da der Anbieter in der Wohnung ein eigenes Glasfasernetz bereit stellt und laut Mietvertrag, kein anderer Anbieter zugelassen ist.
am 05.10.2020 18:26
@TomTomTomTom70 schrieb:der Vertrag wie geschlossen, bedeutet der selbe Preis und der selbe technische Weg, wie die Einspeisung erfolgt über die Kabel Dose?
Wenn ein Umzug innerhalb eines Versorgungsgebietes erfolgt, muss die vertragliche Leistung über die gleiche Technik (Cable) und in gebuchter Bandbreite zur Fortsetzung des Vertrages erfolgen. Dabei bleibt Preis, Bandbreite und Laufzeit unveraendert. Ist dies nicht moeglich, kann die Sonderkuendigung wegen Umzug genutzt werden.
am 05.10.2020 19:00
Selbst dann gilt, wohl aus Kulanz, folgende Regelung:
oder gilt das nicht mehr? Immerhin findet man diesen Link sehr einfach im Titelbereich dieser Rubrik.
Im vorliegenden Fall hapert es aber wohl an allem, was man sich vorstellen kann.
Der Threadersteller muss es aber anderst abwickeln.
am 05.10.2020 19:36
Wenn dort ein eigenständiger glasalfaseranschluss vermaktet wird, musst du den Umzug melden, dann wird bei nicht verfügbarkeit halt mit der 3monats Frist gekündigt
am 07.10.2020 17:49
Hallo zusammen und @TomTomTomTom70,
Hier einmal der Regelprozess zum Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet:
ich müsste einmal wissen wie Deine neue Adresse lautet um die Verfügbarkeit unserer Verträge zu prüfen. Der Zusammenschluss von Vodafone und Vodafone West bringt Dir echte Vorteile ein. Den wenn wir Dich nicht weiter versorgen können, kann es Vodafone bestimmt. Und das zu super Konditionen:
- Tarif zum Neukundenpreis
- Keine Bereitstellungskosten
- Keine doppelten Kosten ( Der Regelprozess zum Sonderkündigungsrecht entfällt beim Wechsel zu Vodafone)
- Du kannst zu deinem Wunschtermin wechseln
Wenn Du Dir ein Angebot einholen möchtest, ruf hier an: 0800 58 87 808
Wenn Du daran kein Interesse hast und wir Deine neue Adresse nicht versorgen können gilt folgender Regelprozess:
Du schickst uns eine Kündigung Deines Vertrags zu und wir kündigen ihn zur aktuellen Mindestvertragslaufzeit.
Teile uns dann bitte mit, zu wann der Umzug stattfindet.
Beispiel: Du ziehst am 15.01.2021 in die Wohnung ein. Dieses Datum steht auf der Meldebestätigung. Dann wird Dein Vertrag laut Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2021 gekündigt.
Hier kannst Du übrigens die Verfügbarkeit auch online checken: Verfügbarkeitscheck
Du kannst Deinen Umzug jederzeit unter folgendem Link anmelden: Umzugsformular
Liebe Grüße
Luisa