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Antwort
Lösung
am 11.01.2019 14:37
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.01.2019. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Ihr neuer Anbieter darf nur den Vertrag mit dem Portierungsantrag kündigen , in dem sich die Festnetznummer befindet. Das war der 3 Play Tarif, der zum 02.01.2019 ausgelaufen ist.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.01.2019 14:44
am 11.01.2019 14:44
am 11.01.2019 14:53
am 11.01.2019 14:58
am 11.01.2019 15:07
am 11.01.2019 15:08
am 11.01.2019 15:16
Frage, die mit dem Problem nichts zu tun hat: wie kann ich meinen Beitrag editieren um Eingabefehler zu korrigieren?
am 11.01.2019 15:43
am 11.01.2019 16:19
Der Kabelanschluss , der eine separater Vertrag ist, ist auch weiterhin aktiv. Wenn sie kein Fernsehen mehr über uns nutzen möchte , ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages , 19.11.2019, notwendig.Ich habe jedoch keinen separaten Kabelanschlussvertrag abgeschlossen, ausschließlich nur den Vertrag 3play START 60. Ist das nun berechtigt von Unitymedia, mir einfach die Laufzeit des Kabelanschlusses zu verlängern?
am 11.01.2019 16:56