am 27.03.2020 21:14
Hallo Zusammen,
ich habe am 22.03.20 meine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht per Kontaktformular an Vodafone gesendet. Der Betreff lautet "Beschwerde Sonderkündigung". Und den Kündigungstermin habe ich zum 31.03.20 datiert.
Ich bin der Meinung, dass ich mit Sonderkündigungsrecht kündigen kann, da seit 15.01.20 ein Ticket mit Störungsbehebung geöffnet ist. Die Störung jedoch schon seit ca. 6 Monaten anhält bzw. schlimmer wird und die technische Hotline noch kein Ende der Störung sieht.
Meine Geduld hat allerdings nun ein Ende und ich möchte schnellstmöglich den Anbieter wechseln. Wir leben in Zeiten wo sowohl berufsbedingt als auch privat das Internet im Zuhause ohne größere Störungen funktionieren sollte. Doch das tut es bei mir eben nicht.
Nun warte ich seit 5 Werktagen "max. Wartedauer laut Kontaktformular" auf meine Kündigungsbestätigung, damit ich diese dem neuem Anbieter zukommen lassen kann.
Feedback in der Hotline 4 verschiedene Mitarbeiter ist nicht zufriedenstellend. Ich dauernd auf eine andere Hotline verwiesen, mir wurde ein Rückruf zugesichert (welcher nicht kam) und ich wurde um weitere 14 Tage Geduld gebeten... Kann doch nicht sein sowas, eine Kündigung sollte doch schnell geprüft und bearbeitet sein. Wenigstens in den prophezeite 5 Werktagen...
Kann mir da jemand helfen, damit ich zügig zu einem störungsfreien Anbieter wechseln kann?
Beste Grüße
SchnAx
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 31.03.2020 14:22
Hallo SchnAx,
ich habe positive Neuigkeiten für Dich. In Deinen Kundendaten ist jetzt vermerkt, dass Dein Vertrag entsprechend kulant beendet werden kann wegen der Beeinträchtigungen.
Viele Grüße
Nancy
am 27.03.2020 21:40
@SchnAx Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung wird wirksam mit Zugang. Da es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist auch keine Bestätigung erforderlich. Ob die Kündigung allerdings rechtmäßig ist, werden die beteiligten Parteien häufig unterschiedlich sehen. Der "wichtige Grund" ist halt ein weites Feld. Und dann ist da noch die im Gesetz festgeschriebene erforderliche Fristsetzung - die aber u.U. nicht notwendig ist.
Vermutlich wird es am Besten sein, auf einen Moderator zu warten, der sich die Sache mal ansieht.
am 30.03.2020 14:10
Hallo SchnAx,
was ist denn bisher alles passiert wegen der Beeinträchtigungen an Deinem Anschluss und wie äußern sich diese?
Einen Blick in Deine Kundendaten werfe ich gerne mal, wenn Du mir Deine Daten schickst. Schreib mir Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift per Privatnachricht zu und melde Dich anschließend wieder hier im Beitrag.
Viele Grüße
Nancy
30.03.2020 15:02 - bearbeitet 30.03.2020 15:03
Hallo Nancy,
ich habe Dir eine PN geschickt.
Passiert ist, wie erwähnt, seit meinem zweitem Ticket nichts ... und dass seit über 2,5 Monaten. Dies hat mich auch dazu veranlasst, eine Sonderkündigung zu verschicken. An meiner Enscheidung zu Kündigen wird sich auch nichts mehr ändern, da ich es in der heutigen Zeit für unzumutbar halte.
Beste Grüße
SchnAx
am 30.03.2020 15:44
Eine sonderkundigungsrecht besteht auch erst wenn du eine Frist zur behebung gesetzt hast etc
am 30.03.2020 16:14
Laut BGB §626 zählen langfristige Ausfälle/Störungen dazu ... darin ist nicht definiert was langfristig bedeutet. Aber ich schätze vor Gericht würde jeder Richter 2,5 Monate als langfristig ansehen. Dazu kommen noch die Aussagen der technischen Hotline (wurde ja aufgezeichnet zu Ausbildungszwecken), dass kein Ende der Störung in Sicht wäre. Außerdem ist es durch das noch offene Ticket auch dokumentiert.
am 31.03.2020 09:20
Hallo SchnAx,
ich habe es mir angesehen. Aktuell werden noch Arbeiten durchgeführt und diese dauern voraussichtlich bis Ende des dritten Quartals an. Du möchtest an Deiner Kündigung festhalten? Wenn dem so ist, gebe ich es an unser Beschwerdemanagement weiter zum Prüfen. Möchtest Du dann Deine Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen?
Viele Grüße
Nancy
am 31.03.2020 10:49
Hallo Nancy,
ich habe gerade einen Anruf von der Telekom erhalten und mir wurde mitgeteilt, dass der Wechsel erst am 05.05.20 umgesetzt werden kann, da 20 Arbeitstage Vorlaufzeit bei einem Anbieterwechsel benötigt werden.
Kündigen möchte ich weiterhin, allerdings somit erst zum 04.05. bzw. 05.05.20. Die Telekom hat die Kündigung auch bereits an KabelDeutschland geschickt, nach Aussage meines Wechselberaters der Telekom, da die erste Kündigung, scheinbar aufgrund fehlerhafter Daten, abgelehnt wurde.
Schade, dass die Störung weiterhin besteht. Zumindest ist nun ein Ende geplant.
Beste Grüße
SchnAx
am 31.03.2020 12:31
Evtl. sollte die Info auch an die Beschwerdeabteilung (oder die Abteilung, die aktuell meine Sonderkündigung vorliegen hat) weitergeleitet werden, damit der Zusammenhang ersichtlich ist.
Da wir nur Internet haben und kein Festnetztelefon, kann auch keine Rufnummer mitgenommen werden. Daher bitte ich nur die Leitung zu portieren.
Beste Grüße
SchnAx.
am 31.03.2020 14:22
Hallo SchnAx,
ich habe positive Neuigkeiten für Dich. In Deinen Kundendaten ist jetzt vermerkt, dass Dein Vertrag entsprechend kulant beendet werden kann wegen der Beeinträchtigungen.
Viele Grüße
Nancy