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am 07.09.2019 19:31
ich bin grade noch fassungslos, was ich eben mit der Unitymedia Hotline erlebt habe.
Aber nun zum Anfang: Ich bin bereits länger bei Unitymedia und habe 3 Play 400 mit den kompletten TV Paketen zu einem vergünstigten Preis durch Nachlässe erhalten. Der Vertrag wäre bis 31.08.2019 gelaufen, den ich zuvor gekündigt hatte. Einen Tag vor Vertragsablauf habe ich dann in der Kundenhotline angerufen, um mir ein Rückholangebot anzuhören. Letzten Endes wurde mündlich vertraglich vereinbart, dass die bisherigen Konditionen exakt so fortgeführt werden wie bisher, wenn ich die Kündigung zurücknehme. Dem habe ich dann zugestimmt. Ich bin davon ausgegangen, dass ich nach ein paar Tagen die schriftliche Bestätigung per Post erhalte. Aber da das Internet nach dem 31.08. weiterlief, zieht es sich wohl einfach etwas - kommt bestimmt bald.
Heute schalte ich dann meinen Horizon Receiver an (nutze sonst Sky) und stelle fest, dass meine HD Programme nicht funktionieren und auch mein TV Kroatisch laut Display nicht abonniert sei ich sollte mich an die Hotline wenden. Gesagt, getan..ich rufe also heute an und sage, dass die Sender nicht funktionieren. Dies wurde technisch resettet. Als ich nach meiner schriftlichen Bestätigung frage, bekomme ich zur Antwort, dass die Kündigung zurückgenommen worden sei, aber dass der Vertrag zu regulären Konditionen fortgeführt wird. Ich so: Wie bitteee? Die Kollegin hatte sogar Rücksprache mit ihrem Teamleiter gehalten und ich habe meine Kündigung nur aufgrund dessen am vorletzten Tag zurückgezogen weil mir die bisherigen Konditionen in mündlicher Form vertraglich zugesichert wurden. Wenn die Kündigung also zurückgenommen wurde (sonst würde TV und Internet ja nicht noch funktionieren), ist Unitymedia dann nicht auch gesetzlich zu verpflichtet sich an die mündliche Aufzeichnung des Gesprächs zu halten? Meine Frau hatte ich auf Mithören und sie kann dies bestätigen.
Ich bin auch bereit wegen Betrug und Kundentäuschung bei der Polizei Anzeige gegen Unitymedia zu erstatten. Denn wäre mir dies nicht innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist aufgefallen, würde ich jetzt unbemerkt zu regulären Konditionen abgezockt.
Die dreiste Antwort der Kundenhotline heute:. Die mir vertragliche Zusage meiner bisherigen Konditionen könne so doch nicht mehr gewährt werden. Ich könne mich nun auf ein neues (teureres) Angebot einlassen oder die Kündigung nun rückwirkend wirksam machen.
- Keine Entschuldigung, für das was alles vorgefallen ist? Stattdessen wird mein Anliegen ignoriert und nachdem ich sage, dass ich die Polizei einschalten muss, wenn mir niemand weiterhilft, wurde ich einfach aus der Leitung gekickt..und das jetzt zum 2. Mal. UNFASSBAR!
Was ratet ihr mir nun? Soll ich direkt zur Polizei gehen oder warten bis sich ein Verantwortlicher von Unitymedia bei mir meldet?
Viele Grüße
am 08.09.2019 19:56
Sie bieten dir doch an, den Vertrag rückwirkend zu kündigen. Es entsteht dir doch kein Schaden. Was willst du da bei der Polizei? Kündige und geh zu einem anderen Anbieter, fertig!
Wigfried, würden Sie auch so einen tollen Ratschlag geben, wenn Sie selbst davon betroffen wären?
ein Beispiel im übertragenen Sinne: Jemand stiehlt ihr Auto, weil sie es aber in der nächsten Ortschaft wiederfinden und den Täter stellen, belassen Sie es dabei und fahren selbst damit weiter ohne Anzeige bei der Polizei?
Also nur weil ich rechtzeitig bemerkt habe, dass ich arglistig getäuscht wurde innerhalb der 14-tätigen Widerrufsfrist und mir geraten wird, dann doch einfach zu kündigen, ist es keine Kundentäuschung und kein Betrugsversuch?
Und offensichtlich ist hier nicht verstanden worden, dass Unitymedia durch Aufhebung meiner Kündigung mit mir einen neuen mündlichen Vertrag eingegangen ist, der für beide Seiten gleichermaßen bindend ist. Ich habe mich ja letzten Endes bewusst dafür entschieden, dort zu bleiben, wenn die bisherigen Konditionen beibehalten werden. Insofern entsteht mir ein Schaden, weil die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird - Unitymedia mir zu Unrecht nun nachträglich mehr dafür in Rechnung stellen will.
Faktisch hätte Unitymedia mich 24 Monate lang sogar mit höheren Gebühren abgezockt, wenn der Betrug nicht rechtzeitig aufgeflogen wäre. Mir jetzt innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist eine rückwirkende Kündigung "anzubieten", ist doch eine Farce - das kann ja wohl jeder selber.
am 08.09.2019 20:07
Vor allem fällt mir beim nochmaligen lesen auf, das die Kündigungsrücknahme zu den bisherigen Konditionen erfolgt ist. Deren erste 24 Monate sind aber um, oder?
Ich möchte das diese vertragliche Vereinbarung nun eingehalten wird - Ratschläge à la: dann kündige doch, ist fehl am Platz. Oder kauft ihr auch n Auto für 30000 €, nachdem ihr Nachlässe ausgehandelt habt durch Barzahlung und dann kommt nachträglich noch ne Rechnung mit 2000 € ins Haus geflattert. Zahlt ihr dann alle brav insg. 32000 € oder gebt das Auto zurück? - Oder wollt ihr es vielleicht wie vereinbart für 30000 € haben?
Bitte versetzt euch doch erstmal in die Lage des andern, bevor ihr hier unangemessene Ratschläge gebt!
am 08.09.2019 20:32
am 08.09.2019 21:48
Deine Frage war, ob du gleich zur Polizei gehen oder warten solltest, bis sich ein Verantwortlicher von UM meldet.
Dass sich vermutlich niemand bei dir melden wird, wurde dir mehrfach geantwortet.
Also bleibt nach deiner Logik nur der Weg zur Polizei. Allerdings kann ich mir nur schwer vorstellen, dass jemand zu UM fährt und die Sache für dich klärt. Von öffentlichem Interesse ist dein Fall jedenfalls nicht und ein Verbrechen wurde wohl auch nicht begangen.
Von daher solltest du, wenn du rechtliche Schritte einleiten willst, tatsächlich einen Anwalt aufsuchen. Die gut gemeinten Antworten zu sezieren ist aus meiner Sicht eher kontraproduktiv.
Hallo Marburger, meine Tonlage bleibt stehts höflich und sachorientiert. Ich möchte nicht einzelne Antworten sezieren, ergo auseinandernehmen, sondern darauf eingehen - da anders Hilfesuchende das sonst eventuell entmutigten könnte. Und wie Du ja bereits sagtest, ich hatte nicht gefragt, ob ich zur Polizei gehen soll, sondern ob sofort - oder erst eine Antwort von direkten Unitymedia Mitarbeitern abwarten soll. Ich habe mich nun für die zweite Variante entschieden. Betrug ist auch kein Verbrechen, sondern ein strafrechtliches Vergehen bzw. ein Delikt, der polizeilich verfolgt wird. Also danke trotzdem nochmals für alle Antworten.
am 08.09.2019 23:01
am 08.09.2019 23:31
am 08.09.2019 23:55
Die Frage ist halt, was konkret im alten Vertrag steht.In meinem Vertrag steht z.B. dauerhaft 24,99€ was für mich bedeutet, dass diese 24,99 auch im 25. Monat gelten.
am 09.09.2019 03:44
Plumper:Die Frage ist halt, was konkret im alten Vertrag steht.In meinem Vertrag steht z.B. dauerhaft 24,99€ was für mich bedeutet, dass diese 24,99 auch im 25. Monat gelten.
So sieht es aus - da hilft im vorliegenden Fall nur ein Blick in die alte Auftragsbestätigung
am 09.09.2019 11:54
CE38:Plumper:Die Frage ist halt, was konkret im alten Vertrag steht.In meinem Vertrag steht z.B. dauerhaft 24,99€ was für mich bedeutet, dass diese 24,99 auch im 25. Monat gelten.
So sieht es aus - da hilft im vorliegenden Fall nur ein Blick in die alte AuftragsbestätigungDanke, ich weiß ihr meint. Aber dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es wurde nicht mündlich vereinbart, dass die bisherigen Konditionen fortgeführt werden (das war nur mein Wortlaut hier zur Erklärung des Geschehenen), sondern dass nach Rücknahme der Kündigung der Betrag xy für weitere zwei Jahre bei selbem Leistungsumfang (Nennung der Pakete) "fortgeführt" werden - was wohl einen Folgevertrag darstellt.
am 16.09.2019 15:40