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am 28.01.2021 17:56
Hallo zusammen,
kurz vorab - der Fall betrifft meine beste Freundin, die mittlerweil komplett damit überfordert ist und daher habe ich von Ihr eine Vollmacht mich darum kümmern zu dürfen. Bevor wir demnächst einen Rechtsanwalt und den Verbraucherschutz einschalten, versuchen wir nun hier auf diesem Weg eventuelle Hilfestellung eines kompetenten Vodafone/Unitymedia Mitarbeiters zu erhalten.
Am 29.09.2020 hat ein Außendienstmitarbeiter von Vodafone/Unitymedia mit meiner Freundin einen Vertrag abgeschlossen mit dem Tarif Internet & Phone 300 Cable - einen Businesstarif, wie wir mittlerweile wissen, obwohl sie Privatperson ist. Ihr bisheriger Vertrag bei einem anderen Anbieter endet am 07.04.2021 und sie selbst sollte diesen - auf "Anweisung" des AD'Ler und auch einem Mitarbeiter der Hotline - nicht selbst kündigen, da dies über die Portierung geschehen würde.
Meine Freundin erhielt zwei Auftragsbestätigungen - die erste wurde storniert, weil der Techniker eine falsche Hausnummer (1. Fehler .... der Auftrag hat die richtige Adresse, im System wurde eine falsche Serviceadresse hinterlegt) hatte und dies bei der Terminvereinbarung am Telefon dann erstmal absagte. Er wollte sich mit Vodafone kurzschließen.
Am 07.10.2020 erfolgte dann doch der Technikertermin und auch der AD'ler war zufällig vor Ort und besuchte meine Freundin. Ich war am gleichen Tag ebenfalls, zusammen mit dem Vodafone-Mitarbeiter und seinem Azubi, vor Ort.
Bei diesem Termin hatte er Einsicht in die Rechnung des Voranbieters bekommen, um das Kündigungsende zu erfahren. Ein Foto oder Kopie davon wollte er nicht mitnehmen. Laut der Auftragsbestätigung wird die Grundgebühr so lange erlassen, wie der Voranbieter-Vertrag noch läuft, sofern dieser nachgewiesen wird. Da er diesen eingesehen hat und keine Kopie davon mitnehmen oder zugesandt haben wollte, gingen wir davon aus, dass dies auch so verbleibt. (2. Fehler seitens Vodafone, wie wir ja mittlerweile wissen....)
Bezüglich der Portierung hatte er auch einen Auftrag mit, der Portierungsauftrag vom 07.10.2020 ist auch korrekt ausgefüllt und wurde vom AD'ler abfotografiert "damit es schneller geht".
Am 23.12.2020 erhielt sie dann ein Schreiben, dass die Portierung wegen falschem Namen abgelehnt wurde. Das gleiche am 04.01.2021 und 13.01.2021 ... hier wurde seitens Vodafone der Vorname einfach abgeändert (von einem Versehen kann leider nicht mehr die Rede sein, denn seit dem 29.12.2020 lag der Personalausweis als Nachweis vor und wurde ignoriert). Eine Rückfrage beim Voranbieter erfolgte und der teilte mit, dass die Portierung am 01.12.2020 angefragt und am 03.12.2020 abgelehnt wurde. (3. Fehler)
Vom 29.12.2020 bis 26.01.2021 war der falsche Name auch als Vertragsinhaber gespeichert - Schreiben bis mitte Dezember 2020 hatten den richtigen Vornamen, weitere Schreiben und Rechnungen, dann den falschen Namen und seit gestern das Schreiben ist dann endlich wieder mit richtigen Namen. (4. Fehler)
Portierungsauftrag vom 07.10.2020 wird erst am 01.12.2020 ausgeführt????????? und die Ablehnung wird erst drei Wochen später an den Kunden weitergegeben ???????? (5./6. Fehler)
Mehrfach wurde meine Freundin am Telefon seitens der Hotlinemitarbeiter belogen "es wäre in Arbeit", zuletzt erst heute wurde ihr gesagt die Portierung wäre bestätigt ... ein Anruf beim Voranbieter ergab keine aktive Portierung! Also erneut weiterhin belogen. (7. Fehler)
Am 10.01.2021 hat sie daher, in meinem Beisein, eine außerordentliche Kündigung per Kontaktformular und Einschreiben (Sendenachweis mit Ankunft am 12.01.2021 liegt vor) versandt. Der Voranbieter ist informiert, jegliche Portierungsversuche von Vodafone abzulehnen.
Am 23.01.2021 - zwei Tage vor Ende der von ihr gesetzten Frist - haben wir zusammen angerufen und erfahren, dass kein Schreiben vorliegen würde.
Am 24.01.2021 hat sie das Schreiben erneut per E-Mail geschickt und mittlerweile haben wir auch eine Bestätigung, dass dies angekommen ist.
Bearbeitet wurde es allerdings anscheinend nur halbherzig, denn es liegt lediglich eine Bestätigung über die Kündigung zum 07.10.2022 vor .... von einer Erklärung, warum die sofortige Kündigung nicht anerkannt wird obgleich Vodafone hier entsprechende Fehler selbst zu verantworten hat (und man aufgrund diesem miesen Kundenservice kein Vertrauen mehr in die Firma hat, kann ich verstehen), fehlt jedoch jede Spur.
Meine Freundin ist langsam echt am Verzweifeln ... sie lebt eh vom Amt, hat dort aufgrund von Corona und unmotivierte Mitarbeiter schon Probleme genug und jetzt das.....
- es werden Grundgebühren berechnet (allerdings komischerweise auch nur Dezember und Januar, nciht Oktober + November), obwohl gemäß Auftragsbestätigung diese nicht hätten berechnet werden dürfen.
- es wird einfach der Vorname der Vertragsinhaberin geändert und sich dann gewundert, dass die Portierung nicht klappt? Die Portierungsaufträge beinhalten nachweislich den richtigen Vornamen, es liegt ja alles noch hier vor.
- die Mitarbeiter der Hotline werden frech und aufmüpfig, wenn man sie auf Fehler hinweise. Schlussendlich hört man dann allerdings eh nur "bitte schicken Sie usn das schriftlich" und wenn man etwas schriftlich schickt, ist es angeblich nicht angekommen (vermutlich, weil der Postdienstleister den richtigen Vornamen als falschen Vornamen erkennt hat und unabhängig der Kundennummer das Schreiben noch irgendwo im Nirwana des Servers rumgeistert).
Ich hoffe ja zugunsten meiner Freundin, dass wir den Stress mit einem Rechtsverfahren vermeiden können ....
Ich schicke gerne die entsprechende Vollmacht per E-Mail oder PN zu (jedoch nicht mehr an die allgemeine Emailadresse).
MFG Janine S.
28.01.2021 22:09 - bearbeitet 28.01.2021 22:15
@Díaz_de_Vivar Wobei eine abgelehnte Portierung aufgrund von fehlenden/falschen Angaben wohl kaum zur Sonderkündigung des Hauptvertrages berechtigen dürfte...
Noch dazu, wenn eine Sonderkündigung ohne vorherige Fristsetzung oder entsprechende schriftliche Aufforderung zur Behebung gestellt wurde und mit der Blockierung der Portierung durch den Altanbieter jetzt sogar Vodafone die Möglichkeit zur Vertragserfüllung explizit auf Anforderung des Kunden verbaut wird.
am 29.01.2021 11:33
@reneromann Wir wissen doch überhaupt nicht, wie das alles gelaufen ist. Was zählt sind die Eintragungen im Kundenkonto. Und die sieht halt nur ein Moderator. Ich schreibe keinesfalls, dass Vf im Unrecht ist, ich behaupte aber auch nicht, dass es die Kundin verbockt hat. Ich, und ich glaube nicht nur ich, können das einfach nicht beurteilen. Mehr wollte ich nicht sagen. Zumal wir auch überhaupt keine Hilfe sein können.
am 30.01.2021 16:15
@reneromann schrieb:
Am Ende kann die Quintessenz doch nur lauten: Wenn etwas wichtig ist, mache es selbst und lass es nicht irgendwelche Berater machen.
(...)@Díaz_de_VivarWobei eine abgelehnte Portierung aufgrund von fehlenden/falschen Angaben wohl kaum zur Sonderkündigung des Hauptvertrages berechtigen dürfte...
Noch dazu, wenn eine Sonderkündigung ohne vorherige Fristsetzung oder entsprechende schriftliche Aufforderung zur Behebung gestellt wurde und mit der Blockierung der Portierung durch den Altanbieter jetzt sogar Vodafone die Möglichkeit zur Vertragserfüllung explizit auf Anforderung des Kunden verbaut wird.
Die Sonderkündigung resultierte nicht aufgrund der abgelehnten Portierungen, sondern ob der ganzen Fehler die seitens Vodafone und vermeintlichen Vermittler gemacht wurden. Es lagen nämlich keine falschen Angaben von Kundenseite aus vor. Seitens meiner Freundin stimmen nämlich alle Daten - sowohl auf allen Aufträgen bei Vodafone, als auch beim Voranbieter 😉 Diejenigen, die meine Freundin namentlich umbenannt haben, sitzen bei Vodafone in der Abteilung für Portierung .... eine Änderung wurde zig Mal schriftlich mitgeteilt und bis zum 29.12.2020 war auch der Vertragsinhaber korrekt benannt - am 29.12.2020 wurde dann der Personalausweis erneut zugeschickt und seitdem war auch der Vertragsinhaber falsch.
Beispiel mit abgeänderten Namen: 07.10 - 29.12.2020 Vertragsinhaber Hansi Müller, Name auf Portierungsanträgen Hansi Müller, Name bei Portierung laut Voranbieter Harald Müller -> Portierungen werden wegen falschem Vornamen verständlicherweise abgelehnt.
29.12.2020 - 27.01.2020 Vertragsinhaber Harald Müller, obwohl Perso mit Hansi Müller vorliegt. (Weitere Portierungen wurden laut Voranbieter nicht gemacht, es liegen aber insgesamt 3 Schreiben mit Ablehnung der Portierung von Vodafone vor .... es wurde also gar nicht erst versucht)
ab 27.01.2020 Vertragsinhaber korrigiert auf Hansi Müller.
Entsprechende Fristsetzungen lagen im Übrigen vor .. sowohl in der E-Mail vom 29.12.2020 wo der Perso und ein neuer Portierungsauftrag (analog zum ersten) mitgesandt wurde, als auch in der schriftlichen Kündigung vom 10.01.2021 - aber angeblich hat Vodafone die Kündigung vom 10.01.2021 (Einschreiben, Nachweis des Empfangs liegt vor) ja nicht bekommen 😉
Aber ... zusammenfassend .... ein Moderator kann das Thema mittlerweile schließen, denn schlussendlich hat Vodafone gestern offensichtliche Fehler eingestanden (jedenfalls telefonisch), den Vertrag zu gestern beendet und am Montag geht die Hardware zurück. Lediglich die Rechnungen wurden bis dato noch nicht zurück genommen, aber auch hier wird sich schlussendlich dann eine Lösung über kurz oder lang finden.
am 30.01.2021 17:34
Was kann denn Vodafone dafür, wenn die Daten beim Voranbieter nicht stimmen?
Wenn wie in deinem Beispiel beim Voranbieter "Harald Müller" eingetragen ist, wird eine Portierungsanfrage mit "Hansi Müller" abgelehnt. Daran ändert auch eine Änderung des Vertragspartners bei Vodafone auf "Harald Müller" nichts - es hätten hier erst die Daten beim Vorabieter -wie auch von der Bundesnetzagentur auf den Seiten erwähnt- abgeändert werden müssen.
30.01.2021 17:51 - bearbeitet 30.01.2021 17:55
Vielleicht doch zu missverständlich ausgedrückt:
Vertrag Voranbieter: Hansi Müller
Auftrag an VF: Hansi Müller - identisch mit den Daten beim Voranbieter
Formular für Portierung: Hansi Müller - identisch mit den Daten beim Voranbieter
digitale Übermittlung der Portierung durch VD: Harald Müller (dies wurde beim Voranbieter erfragt, da Vf witzigerweise aus Datenschutz nicht mitteilen wollte, wie denn der übermittelte Vorname - der ja falsch war laut Ablehnung - lautet...)
jetzt klarer?? ... die Daten beim Voranbieter stimmen, auch die Daten auf den entsprechenden Aufträgen an Vf stimmen .... nur die Daten bei der digitalen Übermittlung an den Voranbieter stimmen nicht.... und dies ist demnach ein Fehler seitens Vodafone, da seitens der Kundin alle Daten korrekt angegeben worden sind und auch beim Voranbieter alle Daten korrekt vorliegen.