Sip Daten
Cooky0705
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Schönen guten Abend.

Ich habe folgendes Problem.

Ich habe heute meinen neuen Router "Fritzbox 6590" angeschlossen. Das Internet funktioniert taddellos, allerdings wurde ich misstrauisch, als mein Aktivierungscode nicht abgefragt wurde. Nun stellte ich auch fest dass ich nicht an meine Sip Daten heran komme und ich im Kundenportal folgende Nachricht erhalte 

Sie verwenden ein Standard Mietgerät von Vodafone Kabel Deutschland. Dieses Gerät wird automatisch konfiguriert, so das die Anzeige von SIP-Zugangsdaten nicht notwendig ist

Habe daraufhin auch bei der Hotline angerufen, leider konnten mir diese nicht weiterhelfen. Ich sollte nochmals den "Mietrouter" anschließen, was ich auch getan habe, danach meine Fritzbox und es sollte laufen. Tat es aber leider nicht. Nun habe ich zwar Internet, aber die Telefonie funktioniert aufgrund der fehlenden Sip Daten nicht. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank 

55 Antworten 55

@reneromann  schrieb:

 

@Cooky0705 

Das Problem ist, dass dein Freund, der dir die Box verkauft hat, endlich seinen Ar... hoch bekommen muss, bei VF anrufen muss und um die Löschung der Box AUS SEINEM VERTRAG bitten muss. Du kannst da -aus gutem Grund- NICHTS, aber auch GAR NICHTS dran ändern.

 

Und nochmal: VF muss hier rein gar nichts an der Situation ändern - es ist alleinig die Sache deines Kumpels, ENTWEDER sein Leihgerät anzuschließen ODER bei VF anzurufen und um die Entfernung der Box zu bitten. VF sind hier die Hände gebunden, solange nicht der "alte" Vertragsinhaber, auf den die Box offensichtlich noch immer registriert ist und dessen Vertrag offensichtlich ja noch immer läuft - sonst würdest du über die Box nämlich nicht in's Internet gehen können -, endlich um Deaktivierung der Box bittet.

 

Dir hätte übrigens auch auffallen können, dass die Box sich ggfs. mit einer anderen als der von dir gebuchten Geschwindigkeit einwählt - weil nämlich nicht DEIN Vertragsprofil hinterlegt ist, sondern das des Verkäufers. Nur wenn ihr zufällig den gleichen Tarif gebucht hattet, würde die Geschwindigkeit passen.


@reneromann was soll das?

ich dachte das ist hier ein User helfen Usern Forum! Was bitte kann @Cooky0705 für die Situation?

Deine oft anwenderfeindlichen und pro Vodafone Kommentare gehen mir auf den Senkel.

Denk mal drüber nach. .

Gruß Robert 


@Cooky0705  schrieb:

Die Leihbox hatte er nicht mehr, da er diese gekündigt hat.


Die Leihbox kann nicht gekündigt werden.

Für einen Kabel-Internetvertrag gibt es IMMER eine Leihbox!

 

Selbst wenn man die Homebox-Option kündigt, bekommt man stattdessen einen Standard-Router zugeschickt (den man natürlich nicht verwenden muss, wenn man stattdessen eine eigene Kabel-Fritte hat).

 

Weiterhin: Ich hoffe wirklich, dass der Vertrag deines Kumpels durch den Umzug mit der 3-Monats-Regel bereits gekündigt ist und damit das von Marco genannte Datum mit Ende Oktober als Vertragsende auch gilt. Denn dann sollte Ende Oktober die Box auch "von Geisterhand" aus dem System fallen, weil dann der Vertrag deines Kumpels wirklich beendet ist. Zur Zeit muss er für den Vertrag nämlich noch bezahlen...


@RobertP  schrieb:

@reneromann was soll das?

ich dachte das ist hier ein User helfen Usern Forum! Was bitte kann @Cooky0705 für die Situation?

Deine oft anwenderfeindlichen und pro Vodafone Kommentare gehen mir auf den Senkel.

Denk mal drüber nach. .

Gruß Robert 

Cooky0705 kann nichts für die Situation, jedoch kann VF ebenfalls nichts dafür.

 

Es ist nunmal schlichtweg dem Aktivierungsprozess im Kabelnetz geschuldet, dass ein Endgerät auf Grundlage der DOCSIS-Spezifikation per MAC-Adresse am System angemeldet wird. Für diese Anmeldung am System hat sich VF die Geschichte mit dem Aktivierungsportal "ausgedacht", bei welchem ein Kunde selbst eine Box mittels Aktivierungscode zu seinem Vertrag "hinzufügen" kann. Solange der Vertrag läuft und kein anderes Gerät (stattdessen) dem Vertrag hinzugefügt wird (z.B. weil man von einer freien 6590 auf eine freie 6591 wechselt) -oder- man das Leihgerät anschließt und somit die Zuordnung aufhebt, bleibt das einmal aktivierte Gerät dem Vertrag zugewiesen. Wenn diese dauerhafte Zuordnung NICHT passieren würde, sondern z.B. nach einer Zeit X ablaufen würde, müsste der Kunde alle X Tage seine Box erneut aktivieren - und das will niemand.

 

Daher bleibt halt nur die Möglichkeit mit dem aktiven Löschen der Box durch:

a) Aktivierung einer (anderen) Kaufbox

b) Anschließen des Leihgeräts

-oder-

c) Anruf bei VF und Bitte um Löschung der Zuordnung

 

Das Punkt c) nur vom eigentlichen (alten) Vertragsinhaber oder einer von ihm bevollmächtigten Person gemacht werden kann, sollte sich von selbst erklären. Ansonsten könnte jeder die Box des Nachbarn aus dem Vertrag löschen lassen, nur um den Nachbarn zu ärgern.

 

Und damit beschreibe ich (leider) nur die IST-Situation, an der @Cooky0705 selbst nichts ändern kann. Er kann nur warten, bis der Vertrag von seinem Kumpel ausläuft, sofern sich dieser nicht selbst um die Löschung der Box kümmert.

 

Und ja, mir ist schon bewusst, dass diese Situation keineswegs zufriedenstellend für einen Kunden ist - nur leider kann daran aufgrund des Designs des DOCSIS-Protokolls nicht wirklich viel geändert werden. Denn im Gegensatz zum DSL, wo die Authentifizierung über einen "VPN"-Tunnel (denn PPPoE ist nichts weiter als ein VPN-Tunnel) ausgeführt wird, dessen Benutzername und Passwort durch ein Zurücksetzen des Routers gelöscht werden, wird bei DOCSIS alleinig die RF-MAC (quasi die Seriennummer des Geräts) zur Authentifizierung genutzt. Und wären bei einer Zurücksetzung eines DSL-Routers eben die Einwahldaten verloren gehen, sind diese beim Kabelgerät quasi vom Hersteller bereits "fest vorgegeben" und durch den Kunden nicht beeinflussbar.

Guten Morgen zusammen,

 


@reneromann  schrieb:

Das Punkt c) nur vom eigentlichen (alten) Vertragsinhaber oder einer von ihm bevollmächtigten Person gemacht werden kann, sollte sich von selbst erklären. 

Hallo @reneromann 

Dann müsste es ja der Aussage nach möglich sein das auch die Moderatoren diese Löschung übernehmen können wenn der Threadstarter diese Vollmacht von dem Vorbesitzer hätte. Eigentlich würde dann ja als Vollmacht schon ausreichen wenn er die Kundennummer, Vertragsnummer, Vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Vorbesitzers kennt und dieses dann an einen Moderator zur Überprüfung weiterleitet. Die Kenntnis über diese Informationen sollten dann ja normalerweise die Bedingung einer Vollmacht erfüllen.

 

Gruß

Dieter

 


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Vollmacht ist Vollmacht, die gibt es hier in der Community an diversen Stellen verlinkt.
Wenn die Vertragsvollmacht ausgestellt ist, kann der bevollmächtigte, dies auch in die Wege leiten.
Aber wie ich schon geschrieben habe, ist nicht der erste und auch nicht der letzte hier.

Ich würde dem Vorbesitzer immer diskret mitteilen, dass er für jede Webseite die ich über seine registrierte Fritzbox aufrufe, verantwortlich ist.
Vielleicht genug Motivation.

@Argantho  schrieb:

Guten Morgen zusammen,

 


@reneromann  schrieb:

Das Punkt c) nur vom eigentlichen (alten) Vertragsinhaber oder einer von ihm bevollmächtigten Person gemacht werden kann, sollte sich von selbst erklären. 

Hallo @reneromann 

Eigentlich würde dann ja als Vollmacht schon ausreichen wenn er die Kundennummer, Vertragsnummer, Vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Vorbesitzers kennt und dieses dann an einen Moderator zur Überprüfung weiterleitet. Die Kenntnis über diese Informationen sollten dann ja normalerweise die Bedingung einer Vollmacht erfüllen.


Nein, das erfüllt keinesfalls die Bedingungen einer Vollmacht.

Eine Vollmacht muss hier schriftlich vom Vertragspartner unter Nennung der Details und vor allem dem Umfang der Vollmacht sowie genauer Benennung des Bevollmächtigten verfasst werden. Die reine Kenntnis der von dir genannten Daten hingegen reicht nicht aus, da aus der reinen Kenntnis nicht abgeleitet werden kann, ob derjenige, der die Daten kennt/nennt, auch wirklich im Sinne des Vertragsinhabers handelt.

 

Bei einer schriftlich erteilten Vollmacht incl. Unterschrift des ursprünglichen Vertragsinhabers sieht das anders aus - hier handelt der Bevollmächtigte quasi "anstatt" des Vollmachtgebers im Namen von ihm, d.h. Vertragsänderungen, die der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ausführt, gelten als hätte sie der Vollmachtgeber selbst ausgeführt. Und da sich VF nur bei Vorlage einer solchen Vollmacht wirklich sicher sein kann, dass der Bevollmächtigte auch wirklich (und gewollt) im Namen des Vollmachtgebers handelt -und- nur in dem FAll VF den Vollmachtgeber auch auf die Aussagen des Bevollmächtigten hin zur Verantwortung nehmen kann, braucht es halt einer schriftlichen Vollmacht.