Ja, die Sonderkündigung wird so durchgeführt wie es mir von euren Kollegen versichert wurde, ich habe darüber nochmal mit einem Kollegen telefoniert. Des Weiteren habe ich eine E-Mail des Beschwerdemanagements in der mir das Sonderkündigungsrecht gewährt wird und einen Auszug aus einem Chat mit einem anderen Kollegen, der mir dies, nach Rücksprache mit der Fachabteilung, ebenfalls nochmals bekräftigte. Ich werde es nun wie folgt machen: Mein Anschluss wird deaktiviert sobald der neue DSL-Anschluss aktiviert wurde, ich werde dies im Chat bekannt geben, dann kann der Anschluss sofort abgeschaltet werden. Das dies möglich ist zeigt ein Fall von Samstag vor einer Woche. Ich rief an dem Tag bei Unitymedia an um mich auf eine E-Mail zu melden. Ich hatte angefragt ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, weil ich gern einen DSL-Anschluss haben wollte, da dort wesentlich mehr Router verwendbar sind als am Kabelanschluss. Ich brauche einen Router mit USB 3.0 und NAS-Funktion um an meinem UHD-Fernseher auch Filme in UHD-Qualität anschauen zu können, die sich auf einer Festplatte befinden, die mir dem Router verbunden ist. Dies geht weder mit der 6490 Cable noch mit der 6590 Cable. Die 6591 Cable wollte man mir nicht zur Verfügung stellen, diese hat USB 3.0 und NAS. Eine vorzeitige Kündigung wäre mit einer Vertragsstrafe von 352 Euro möglich. Dies lehnte ich ab und bedankte mich, der Kollege klärte mich auch darüber auf das solche Kündigungen ohnehin per Mail erklärt werden müssen. Kurze Zeit nach dem Telefonat war mein Anschluss dicht. Ein weiteres Telefonat ergab, dass dieser Kollege den Anschluss ohne meine Genehmigung gekündigt und diese Vertragsstrafe berechnet hatte. Der Anschluss wurde dann reaktiviert und die Vertragsstrafe herausgenommen. Ich wandte mich dann an einen Ansprechpartner im Beschwerdemanagement und schilderte ihm den Fall. Er sicherte mir dann per Mail das Sonderkündigungsrecht zu. Mein neuer DSL-Anschluss wird am 19.06.2018 aktiviert und dann muss auch der Kabelanschluss abgeschaltet werden. Wie gesagt, ich habe dies in mehreren Versionen schriftlich dass ich ein Sonderkündigungsrecht erhalten habe. Ich werde dann die Zahlungen einstellen, sollte Unitymedia den Anschluss nicht abschalten und in Ruhe abwarten was passiert. Die Schriftstücke sprechen eine klare Sprache.
Gruß