Frage
Antwort
Lösung
am
26.02.2021
10:58
- zuletzt bearbeitet am
26.02.2021
11:03
von
Kurtler
Hallo,
ich suche den Rat eines Vodafone-Moderators, weil ich online ein Gebrauchtgerät erworben habe, das anscheinend noch im Besitz von Vodafone ist. Der Verkäufer hätte mir das Ger`ät also gar nicht verkaufen dürfen ...
Da ich von einem Versehen ausgehe will ich jedoch keine Anzeige bei der Polizei aufgeben oder sonstige juristische Schritte einleiten - zumindest vorerst. Ich stelle mir also vor, dass ich hier die Seriennummer der 6490 einstelle, ihr damit den ehemaligen Nutzer zuordnet und ihm dann eine Nachricht zukommen lasst. Ist das möglich?
Gruß Tom
Edit: @Zwiederwurzn Von Feedback in das passende Board verschoben. Bitte auf die richtige Boardwahl achten. Gruß Kurtler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
26.02.2021 12:18 - bearbeitet 26.02.2021 12:18
Was ich nicht ganz verstehe, das du überhaupt keine Adresse bzw. Kontaktmöglichkeit vom Verkäufer hast?
Gruß Kurt
am 26.02.2021 12:39
Ebay-Kleinanzeigen. Kommunikation läuft über deren System, ich habe also keine "echte" mailadresse. Auf dem Päckchen stehen Name und Adresse - die finde ich aber im Telefonbuch nicht.
Mir bliebe also die Anzeige bei der Polizei bzw. Einschaltung eines RAW, die finden das über Kontoverbindung etc. sicher heraus, aber: Kommunikation und Schrift (auf dem Päckchen) deuten auf eine ältere Person hin, der ich mal "in-dubio" unterstelle, sie weiß nichts von der Widerrechtlichkeit des Verkaufes. Wenn ich jetzt den juristischen Weg einschlage, fallen a) evtl. Kosten an und b) bringen den Verkäufer evtl. in Schwierigkeiten (Stichworte "xxx" und "Hehlerei"). Also suchte ich erstmal nach einer anderen, zivilen, Lösung.
Wusste ja nicht, dass die Welt SO verdorben ist, dass ein Unternehmen zwar eine "Strafgebühr" berechnen darf die in der Höhe über dem Restwert des Gerätes liegt - durch die Zahlung derselben der Altnutzer aber nicht der Eigentümer des Gerätes wird ... ![]()
26.02.2021 12:43 - bearbeitet 26.02.2021 12:48
Ja das mit der "Strafzahlung" ist in den AGB´s bzw. der Preisliste geregelt.
Und ja, da versuchen viele über Ebay, dann für die Leihbox, für die sie die Strafgebühr löhnen mussten, sich wieder was zurückzuholen. Du bist da nicht der erste und sicherlich nicht der Letzte.
Das es da keinen Käuferschutz gibt? Aber ich kenne mich mit Ebay zu wenig aus, habe dort noch nie was gekauft.
Vielleicht wäre das was für dich:
https://www.quoka.de/computer/dfue-modems-isdn-dsl/c7800a307872657/fritzbox-6490-cable.html
Gruß Kurt
am 26.02.2021 13:02
Dann schreib dem Verkäufer doch ganz altmodisch einen Brief.
Dass eine Adresse nicht im Telefonbuch steht, heisst es ja nicht, dass es sie nicht gibt.
Meine Adresse findest du auch in keinem Telefonbuch.
am 26.02.2021 13:07
Meine auch nicht. ![]()