Frage
Antwort
Lösung
am
06.02.2020
17:04
- zuletzt bearbeitet am
06.02.2020
18:42
von
Mav1976
Serh geehrte Damen und Herren. Im Mai 2019 habe ich zum 06.12.2019 meinen DSL-Vertrag *** gekündigt, um auf einen Giga-Cube Vertrag umzusteigen (aufgrund der sehr miserablen DSL-Geschwindigkeit). Ausserdem habe ich einen Vodafon Red Mobilfunkvertrag.
Leider habe ich zur letzten Rechnung keinen Rücksendeschein erhalten und war der Meinung, dass mir die Rücksendeanschrift noch mitgeteilt wird. Dass dieser Rücksendeschein bereits bei der Kündigungsbestätigung anhängig war, hatte ich wohl übersehen oder nach einem halben Jahr schlichtweg vergessen.
Eine Rücksendung hätte nach Kündigungsbestätigung bis zum 20.12.2019 erfolgen müssen.
Am 31.01.2020 erfolgte die Abbuchung von 250€ und die inzwischen zurückgesendete Retoure wurde mir wieder zugestellt, mit der Begründung, dass Rücksendefrist überschritten wurde.
Für einen Kunden mit einem Giga Cube L und einem Vodafone Red Mobilfunkvertragh sollte doch etwas kulanter umgegangen werden? Eine elektronische Erinnerung mit Rücksendeschein hätte ich wenigstens erwartet.
Ich bitte um Prüfung und kulate Entscheidung und Rücknahme.
*** @Joschi442, persönliche Daten, gem. Forenregeln, entfernt. ***
06.02.2020 18:45 - bearbeitet 06.02.2020 18:47
Hi @Joschi442,
@Joschi442 schrieb:
(...) Eine elektronische Erinnerung mit Rücksendeschein hätte ich wenigstens erwartet. (...)
(...)
die hättest du dir selbst in den Kalender (Telefon, PC etc. ) schreiben können.
@Joschi442 schrieb:
(...) Ich bitte um Prüfung und kulate Entscheidung und Rücknahme.
Kurz und knapp - es gibt keine Kulanz bei verspäteter Rücklieferung. Das kannst aus den jüngsten Beiträgen über die Forensuche hierzu finden.
am 06.02.2020 20:17
Schade Vodafone,
jetzt habe ich gerade meinen anderen Verträge Giga Cube max und Vodafone Red gekündigt.
Das ist für mich kein Kundenservice, sondern sieht nach Systematik aus.
Mehrere Jahre alte Mietgeräte mit mehr als dem Neupreis zu berechnen ist kein feiner Zug, sondern ***.
am 06.02.2020 23:00
Gemäß InfoDok 120 Rechnung widersprechen und niedrigerer oder überhaupt kein Schaden geltend machen, siehe Seite 21. Ein Versuch ist es wert @Joschi442 . Bestehen die weiter auf der vollen "Überlassungsgebühr bei Nichtrückgabe" bleibt dir dann allerdings nur der Weg zum Anwalt. Aber ob der wegen 250€ lohnt.