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Lösung

Weiterversorungspflicht und Routerrückgabe
torroli
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

mein Vertrag ist zum 27.2.2019 gekündigt worden. Der Altanbieter hat Weiterversorgungspflicht und der neue Anbieter hat den 21.3.19 als den Termin angegeben.

Was ist mit der Routerrückgabefrist?

Weiß jemand was?

Danke im Voraus
T.

7 Antworten 7
reneromann
SuperUser
SuperUser

Hast du selbst gekündigt? Wenn ja: Dann gibt es keine Weiterversorgungspflicht...

Wenn nein, also dein neuer Anbieter dem alten Anbieter gekündigt hat, dann gilt die Weiterversorgungspflicht und du musst bis zum Tag X weiterhin den alten Vertrag bezahlen. Die Rückgabefrist fängt dann erst mit dem Tag der Umschaltung an.

Eigentlich selbst gekündigt, aber beim Anschluss des neuen Vertrages eben (blieb noch 1 Tag übrig) Vertraglänge als unter einem Monat gesetzt. O2 hat mir die Kündigung bestätigt und das Internet läuft erstmal weiter..

Was gilt in so einem Fall?? 🙂

Ich habe Vodafone gekündigt und bin zu O2 rüber..

Wurde denn die Rufnummer portiert?

Ich habe angekreuzt, dass ich das nicht brauche..

Dann könntest du ein Problem bezüglich der Weiterversorgungspflicht haben.

Weil die ausschließlich bei einer Portierung der Rufnummer greift.

 

Im Zweifel wirst du auf einen Moderator warten müssen, der sich die Sache anschaut - kann aber ein paar Tage dauern.

DanyG
Moderator:in
Moderator:in

Hallo torroli,

 

wenn Du uns verlässt, was echt schade ist, Du aber von uns weiter versorgt wirst bis die Anschaltung beim neuen Anbieter durch ist, gilt auch erst ab dem Tag der Abschaltung bei uns die Frist für die Rückgabe des Routers.

 

Der sollte dann innerhalb von 14 Tagen bei uns sein.

 

LG,

Dany

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