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am 02.03.2019 18:22
Hallo,
mein Vertrag ist zum 27.2.2019 gekündigt worden. Der Altanbieter hat Weiterversorgungspflicht und der neue Anbieter hat den 21.3.19 als den Termin angegeben.
Was ist mit der Routerrückgabefrist?
Weiß jemand was?
Danke im Voraus
T.
am 02.03.2019 18:24
Hast du selbst gekündigt? Wenn ja: Dann gibt es keine Weiterversorgungspflicht...
Wenn nein, also dein neuer Anbieter dem alten Anbieter gekündigt hat, dann gilt die Weiterversorgungspflicht und du musst bis zum Tag X weiterhin den alten Vertrag bezahlen. Die Rückgabefrist fängt dann erst mit dem Tag der Umschaltung an.
am 02.03.2019 18:53
Eigentlich selbst gekündigt, aber beim Anschluss des neuen Vertrages eben (blieb noch 1 Tag übrig) Vertraglänge als unter einem Monat gesetzt. O2 hat mir die Kündigung bestätigt und das Internet läuft erstmal weiter..
Was gilt in so einem Fall?? 🙂
am 02.03.2019 18:54
Ich habe Vodafone gekündigt und bin zu O2 rüber..
am 02.03.2019 19:26
Wurde denn die Rufnummer portiert?
am 02.03.2019 21:05
Ich habe angekreuzt, dass ich das nicht brauche..
am 02.03.2019 23:39
Dann könntest du ein Problem bezüglich der Weiterversorgungspflicht haben.
Weil die ausschließlich bei einer Portierung der Rufnummer greift.
Im Zweifel wirst du auf einen Moderator warten müssen, der sich die Sache anschaut - kann aber ein paar Tage dauern.
am 03.03.2019 19:49
Hallo torroli,
wenn Du uns verlässt, was echt schade ist, Du aber von uns weiter versorgt wirst bis die Anschaltung beim neuen Anbieter durch ist, gilt auch erst ab dem Tag der Abschaltung bei uns die Frist für die Rückgabe des Routers.
Der sollte dann innerhalb von 14 Tagen bei uns sein.
LG,
Dany