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Antwort
Lösung
am 02.03.2019 18:39
am 02.03.2019 19:39
Bei einem Anbieterwechsel hat der alte Anbieter eine Weiterversorgungspflicht bis zum Umschalttag auf den neuen Anbieter. Dies gilt aber ausschließlich, wenn der neue Anbieter den alten Anbieter kündigt!
Mal davon abgesehen: Ist es denn eine Business-Leitung -oder- "nur" ein (günstigerer) Privatkundenvertrag?
Und welches Produkt habt ihr überhaupt gebucht?
Noch was: Sofern deine Alarmanlage NICHT internetfähig ist, wirst du mit dem neuen Anschluß KEINEN Versicherungsschutz mehr bekommen. Denn VoIP-Umwandler (auch im Router) egal welcher Art sind NICHT VdS-zertifiziert (alleine aufgrund von Problemen wie fehlender Notstromversorgung des VoIP-Umwandlers/Routers).
am 03.03.2019 17:18
am 03.03.2019 17:20
Businessvertrag mit Rufnummernblock hat nichts mit ISDN-only zu tun.
Das kann auch via VoIP realisiert werden.
am 03.03.2019 22:47
am 03.03.2019 23:14
Die Frage ist ja: Musste überhaupt ein Techniker zu dir kommen...
Sobald der Leitungsweg bekannt ist, muss normalerweise nämlich KEIN Techniker zu dir nach Hause, sondern die Umschaltung erfolgt alleine in den jeweiligen Verteilerschränken an der Straße oder in der Vermittelungsstelle.
Ein Techniker, der dir die Sachen zu Hause einrichtet, ist generell NICHT Teil des Vertragswechsels, sondern muss IMMER separat bestellt und bezahlt werden. Der Technikereinsatz von VF/der Telekom endet IMMER, sobald das Signal an der Dose anliegt - alles was dahinter kommt, wird nicht angefasst.
Was passiert überhaupt, wenn du an die Telefondose den Router anschließt? Geht er dann online? Wenn ja, ist dein Anschluß scharf geschalten - und der Rest liegt wie gesagt alleine an dir. Insbesondere dass du dir für deine Alarmanlage den entsprechenden Techniker in's Haus holst und ihn damit beauftragst, die notwendigen Umstellarbeiten an der Anlage vorzunehmen. Denn die macht NIE der Telefon/Internetanbieter - dafür sind die Mitarbeiter nämlich gar nicht ausgebildet.