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am 01.11.2020 13:49
Hallo liebe Community,
ich habe seit Anfang des Jahres einen Gigacube. Zu Beginn des Vertrags war die Internetverbindung absolut ausreichend. Mittlerweile jedoch kommt so gut wie keine Verbindung mehr zustande. Ich habe bereits Kontakt mit der Service-Abteilung aufgenommen, doch leider konnte keine technische Maßnahme durchgeführt werden, die zu einer Verbesserung der Verbindung geführt hätte. Ich habe den Vertrag bereits zum Ende der Laufzeit (2022) gekündigt. Nach dem durchgeführten Speedtest liegt die Downloadgeschwindigkeit derzeit bei 1MB/s und der Upload bei 3MB/s.
Nun zu meiner Frage: Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist in einen DSL Tarif von Vodafone zuwechseln, auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgeschlossen ist.
Gibt es die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung und einem anschließenden Wechsel in einen DSL Vertrag ?
Liebe Grüße und bleibt gesund!
am 01.11.2020 15:37
Was steht in deiner Auftragsbestätigung, Produktinformationsblatt für eine min / average / max Datenrate die man dir zusichert? Ich glaube der Gigacube ist nicht Standortgebunden? Dementsprechend gelten dort andere Bestimmungen, ein wechsel zu DSL wäre dann Kulanz seitens Vodafone.
am 01.11.2020 16:13
Im Produktinformationsblatt wird lediglich ein Maximalwert i.H.v. 500 MB/s genannt.
am 01.11.2020 16:28
Ein Wechsel GigaCube auf DSL ist NICHT möglich. Du kannst lediglich einen DSL-Tarif parallel/zusätzlich zum GigaCube abschließen - der GigaCube-Vertrag läuft aber bis zum regulären Kündigungstermin weiter.
Und da der GigaCube auch KEIN Festnetzersatzprodukt ist, sondern ein normaler mobiler Vertrag, gelten dort die Regelungen zur Bandbreite nicht.
Sollte es sich bei dem GigaCube-Vertrag um eine Flex-Variante handeln, wird dir diese jedoch nicht in Rechnung gestellt, wenn im Abrechnungszeitraum keine Nutzung erfolgte. Wenn es sich NICHT um einen Flex-Tarif handelt, wirst du bis zum Ende für den GigaCube-Vertrag weiterbezahlen müssen. Eine "Ausgleichszahlung" wäre dann eben auch nur in Höhe der aufsummierten monatlichen Grundbeträge möglich - ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.