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Antwort
Lösung
am 27.09.2018 14:58
03.10.2018 22:06 - bearbeitet 03.10.2018 22:09
So ist es. Du liegst mM ja nicht falsch. Wenn überhaupt, kann man versuchen, die Höhe der Überlassungsgebühr zu kippen. Aber die Gebühr an sich wird schwierig.
Als ich vor Gericht war, habe ich nicht nur gelernt, das ich dringend eine RS Versicherung bräuchte
, sondern seitdem mache ich nichts mehr mündlich! Beraten lassen schon gar nicht. Die haben mich erstmal mit Urteilen zu ihren Gunsten zugemüllt, deswegen hat sich das Verfahren über Jahre gezogen. Ich musste ja immer wieder Stellungsnahme schreiben. Habe ich was geschrieben, gab's von der Gegenseite wieder ein neues Urteil usw. Alles was ich hatte, war ein für mich nachteiliges Beratungsgespräch. Kurzum: Wegen popligen 100€ strengt wahrscheinlich keiner ein Musterprozess an, das ist das Problem.