Frage
Antwort
Lösung
am 11.01.2019 19:52
Hallo Zusammen,
ich bin mir sicher, das die Frage bestimmt im Forum mehrmals gestellt wurde.
Ich muss meine Wohung aufgrund von Eigenbedarf Vermieter verlassen und habe eine neue Unterkunft mit vorhandenen Unitymedia-Anschluss Internet/Kabel im kompletten Haus. Diesen Anschluss bezahle ich auch in meinen Nebenkosten. Ich habe noch einen DSL Vertrag bei Vodafon und würde diesen gerne aufgrund Doppelbelastung mittels Sonderkündigung beenden.
Ist es möglich aus meinem laufenden Vertarg vorzeitig auszutreten ohne auf den Kosten hängen zu bleiben.
ICh wäre euch dankbar, wenn ihr mir ein Feedback zu dem Thema geben könnt.
Danke
Gruß
Bill
11.01.2019 20:14 - bearbeitet 11.01.2019 20:18
@BilloverKill schrieb: ich bin mir sicher, das die Frage bestimmt im Forum mehrmals gestellt wurde.
Richtig, zumindest in vergleichbarer Konstellation. Nur, warum schaust du dann nicht eine dieser alten threads an?
Aber die Antwort findet sich im § 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz (TKG). Dort steht::
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt"
Nun kommt es darauf an, ob dein jetziger Vertrag unverändert, also insbesonders Bandbreite, an der neuen Anschrift möglich ist. Falls ja - zieht er mit dir um. Falls nein: § 46 TKG anwendbar.
Die bloße Tatsache der "Doppelversorgung" ist unerheblich.
am 11.01.2019 20:15
am 12.01.2019 14:12
Hallo BilloverKill,
herzlich willkommen hier in der Community. ![]()
Nur weil das Haus, in das Du ziehst, mit Kabel von UnityMedia versorgt ist, heißt das ja noch lange nicht, dass für Dich schon ein kompletter Internet-/Festnetzvertrag besteht. Bei mir ist das auch so, dass ich die Grundversorgung über die Nebenkosten zahle, und dann eben noch zusätzlich meinen eigenen Internet-Anschluss. Der ist dann ja meine Privatsache.
Wichtig ist an der Stelle, das zu differenzieren. Wenn Du jetzt beispielsweise mit Deinem/r Partner/in zusammenziehst oder in eine WG, wo schon ein Internet und Telefon- Vertrag besteht, und Du uns genau das mit Vertragsunterlagen sowie Deiner Anmeldebescheinigung an der neuen Adresse nachweisen kannst, können wir den Vertrag schon vorher beenden. Rechne da aber damit, dass noch eine Ausgleichszahlung auf Dich zukommt. Die richtet sich dann nach der Laufzeit, die regulär noch zu erfüllen gewesen wäre.
LG,
Dany