Kündigung, fristlos
Bucksteg
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo, ich habe seit Januar einen Vertrag mit TV, Internet und Telefon.
Red DSL 16
Es funktioniert kein Tv und Internet nur eingeschränkt 8 tausend kommen bei mir nur an.

Jetzt wollte ich den Vertrag kündigen,
Habe die Antwort bekommen das Tv würde gekündigt weil es nicht funktioniert. Internet und Telefon würde nicht gehen weil es wäre noch ausreichende Bandbreite.

So jetzt bin ich Leider ein Leie und verstehe nicht viel von Technik.
Habe es erst gar nicht gemerkt weil ich einen Tv habe wo ich Satellit , Kabel und dvbt anschließen kann und noch dvbt angeschlossen war.

Vodafon will mich nicht aus dem Vertrag lassen, was kann ich tun
Zum Verbraucherschutz und Rechtsanwalt gehen.
Möchte einen Anbieter für alles.

Sie sagen halt Tv ja aber den Rest must du behalten.
Wobei sie jetzt tv von selbst raus genommen haben und mir eine Gutschrift geben wollen.
Habe da noch nichts Unterschrieben oder so.

Kann mir einer Helfen.
Danke
Bucksteg
15 Antworten 15
Bucksteg
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Ne darf ich auch nicht er sagt wenn mann diese nicht sieht wäre es in Ordnung aus Kulanz finde ich das auch gut. Was er aber veweiger darf sind die Löcher in der Wand. Und das einheitliche Bild der Hauswand darf er bestimmen.
Ich meine ja nur die hatten mir ja irgendwie entgegen kommen können aber sie sagen ist alles dein Problem.
Zb, 3 Monate zum halben Preis oder ein Gutschein das wäre nett gewesen.
Mit der Schüssel sehe ja ein.
Nehme das jetzt mal so hin.

Und ich bin auch im Kundendienst Tätig zwar im Handwerk aber egal.
Und versuche den Kundenauftrag immer zufrieden zu stellen auch wenn es ein Mehraufwand bedeutet. Das ist Kundenfreundlich auch wenn mehrmals hin fahre ohne Bezahlung.

Aber einen DSL Vertrag werde ich nicht weiter empfehlen genau aus diesen Gründen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Bis dahin

Ich empfehle diese böse Werkstatt (siehe oben) ja auch nicht weiter.  Lassen die einfach die Straße nicht auf eigene Kosten asphaltieren.

 

 

Nur mal interessehalber, @Bucksteg:  Sind Sie selbständig oder angestellt?  Denn so lobenswert die Einstellung


@Bucksteg@  schrieb:
Das ist Kundenfreundlich auch wenn mehrmals hin fahre ohne Bezahlung.

im Grundsatz sicher ist, betriebswirtschaftlich ist sie (zumindest, wenn den Folgebesuchen kein "Fehler" Ihrerseits zu Grund liegt) absolut unsinnig.

 

 

Aber letztendlich auch egal.  Sie wollen, daß Vodafone die Bösen sind und Sie werden Vodafone durch


@Bucksteg@  schrieb:
Aber einen DSL Vertrag werde ich nicht weiter empfehlen genau aus diesen Gründen.

sicherlich angemessen bestrafen.  Sind denn sonst noch Fragen offen?

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann  schrieb:...(und wird mit 8 MBit/s von 16 MBit/s auch erfüllt, weil die Mindestgeschwindigkeit für einen 16 MBit/s-Anschluß halt "nur" 6 MBit/s sind)....

Laut Produktinformationsblattzu Red Internet DSL 16+TV stehen normalerweise 9,5Mbit/s zur Verfügung.

Im Amtsblatt Nr.13/2017 vom 12.07.2017 der Bundesnetzagentur wird konkretisiert, was die Bundesnetzagentur unter "normalerweise" versteht: In 90% der Messungen soll diese genannte Bandbreite erreicht werden.

Eine Verletzung liegt demnach auch vor, wenn "nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden"

Interessant auch, wie die Messparameter definiert werden.

Fakt ist, Regularien gibt es, die Verbraucher müssen sie nur konsequent anwenden. Die Provider berufen sich gerne (vollkommen zu Recht) auf den Grundsatz "Verträge sind einzuhalten", stellen aber an sich diesbezüglich oftmals nur Minimalansprüche.

Bucksteg
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Für mehr Aufwand werde ich nicht bezahl, es ist in meinem Interesse dad ich so etwas mache. Und habe auch immer positive Erfahrungen gemacht die Kunden wollen mich und keinen Kollege.
Habe einen festen kundenstamm der wächst durch Empfehlungen.
Verdiene natürlich immer noch genügend sonst würde ich es ja nicht tun.

reneromann
SuperUser
SuperUser
@ElCid:
Die Diskussion hatten wir doch schonmal: Solange bei jeder Messung mindestens die minimal verfügbare Bandbreite ankommt, liegt kein Mangel vor.
Ansonsten müsste es ja Tarife mit 16, 14.6, 13, ... MBit/s geben, weil die DSL-Leitung hier der begrenzende Faktor ist...
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Solange bei jeder Messung mindestens die minimal verfügbare Bandbreite ankommt, liegt kein Mangel vor.

Na, da bin ich (und auch die Bundesnetzagentur) aber ganz anderer Ansicht. Die Zeiten, in denen mögliche Bandbreiten zwischen x und y als ausreichend angesehen wurden, hat die Rechtsprechung auch ohne die Festlegungen der Bundesnetzagentur überwunden. Und die Festlegung im Produktdatenblatt, was "normalerweise" zur Verfügung steht, wäre ab absurdum geführt, genügte tatsächlich als Dauerlösung die Minimalleistung.

Aber die Diskussion hier bringt uns ja nicht weiter - Meinungen sind nun mal unterschiedlich. Klarheit könnte es nur geben, wenn es eine gesicherte Rechtssprechung dazu gibt. Ich vermute aber, dass sich die wenigsten Provider bei eklatanten Abweichungen auf ein Verfahren einlassen - auf diesem Feld ist in jüngster Zeit doch eher verbraucherfreundlich, gerade auch durch die EU, reagiert worden. Da wird so mancher Fall, bleibt man hartnäckig genug, sehr schnell "kulant und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gelöst.