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Lösung
am 28.08.2018 10:47
am 28.08.2018 13:28
am 28.08.2018 14:38
Ich empfehle diese böse Werkstatt (siehe oben) ja auch nicht weiter. Lassen die einfach die Straße nicht auf eigene Kosten asphaltieren. ![]()
Nur mal interessehalber, @Bucksteg: Sind Sie selbständig oder angestellt? Denn so lobenswert die Einstellung
@Bucksteg@ schrieb:
Das ist Kundenfreundlich auch wenn mehrmals hin fahre ohne Bezahlung.
im Grundsatz sicher ist, betriebswirtschaftlich ist sie (zumindest, wenn den Folgebesuchen kein "Fehler" Ihrerseits zu Grund liegt) absolut unsinnig.
Aber letztendlich auch egal. Sie wollen, daß Vodafone die Bösen sind und Sie werden Vodafone durch
@Bucksteg@ schrieb:
Aber einen DSL Vertrag werde ich nicht weiter empfehlen genau aus diesen Gründen.
sicherlich angemessen bestrafen. Sind denn sonst noch Fragen offen?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 28.08.2018 14:40
@reneromann schrieb:...(und wird mit 8 MBit/s von 16 MBit/s auch erfüllt, weil die Mindestgeschwindigkeit für einen 16 MBit/s-Anschluß halt "nur" 6 MBit/s sind)....
Laut Produktinformationsblattzu Red Internet DSL 16+TV stehen normalerweise 9,5Mbit/s zur Verfügung.
Im Amtsblatt Nr.13/2017 vom 12.07.2017 der Bundesnetzagentur wird konkretisiert, was die Bundesnetzagentur unter "normalerweise" versteht: In 90% der Messungen soll diese genannte Bandbreite erreicht werden.
Eine Verletzung liegt demnach auch vor, wenn "nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden"
Interessant auch, wie die Messparameter definiert werden.
Fakt ist, Regularien gibt es, die Verbraucher müssen sie nur konsequent anwenden. Die Provider berufen sich gerne (vollkommen zu Recht) auf den Grundsatz "Verträge sind einzuhalten", stellen aber an sich diesbezüglich oftmals nur Minimalansprüche.
am 28.08.2018 14:49
am 28.08.2018 22:04
am 29.08.2018 07:33
Solange bei jeder Messung mindestens die minimal verfügbare Bandbreite ankommt, liegt kein Mangel vor.
Na, da bin ich (und auch die Bundesnetzagentur) aber ganz anderer Ansicht. Die Zeiten, in denen mögliche Bandbreiten zwischen x und y als ausreichend angesehen wurden, hat die Rechtsprechung auch ohne die Festlegungen der Bundesnetzagentur überwunden. Und die Festlegung im Produktdatenblatt, was "normalerweise" zur Verfügung steht, wäre ab absurdum geführt, genügte tatsächlich als Dauerlösung die Minimalleistung.
Aber die Diskussion hier bringt uns ja nicht weiter - Meinungen sind nun mal unterschiedlich. Klarheit könnte es nur geben, wenn es eine gesicherte Rechtssprechung dazu gibt. Ich vermute aber, dass sich die wenigsten Provider bei eklatanten Abweichungen auf ein Verfahren einlassen - auf diesem Feld ist in jüngster Zeit doch eher verbraucherfreundlich, gerade auch durch die EU, reagiert worden. Da wird so mancher Fall, bleibt man hartnäckig genug, sehr schnell "kulant und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gelöst.