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am 28.08.2018 10:47
am 28.08.2018 11:37
am 28.08.2018 12:02
Weiterhin:
Es hängt auch davon ab, was genau Vertragsbestandteil ist.
Wenn du einen I&P-Vertrag mit Zusatzoption "TV" gebucht hast (Standardvariante), dann gilt die Kündigung lediglich für den TV-Part - der I&P-Basisvertrag kann ja weiterhin erfüllt werden (und wird mit 8 MBit/s von 16 MBit/s auch erfüllt, weil die Mindestgeschwindigkeit für einen 16 MBit/s-Anschluß halt "nur" 6 MBit/s sind).
Wenn du hingegen einen Vertrag über Alles geschlossen hast (Kombivertrag I&P&TV, nur eine Vertragsnummer, TV NICHT als Zusatzoption, sondern im Basisvertrag enthalten -- was aber mittlerweile unüblich ist), dann gibt es hingegen nur Hopp oder Topp resp. Alles (I&P & TV) oder Nichts (keinen Anschluß).
am 28.08.2018 12:03
@Bucksteg@ schrieb:
Vodafon will mich nicht aus dem Vertrag lassen, was kann ich tun
Zum Verbraucherschutz und Rechtsanwalt gehen.
Möchte einen Anbieter für alles.
Der Wunsch ansich ist völlig verständlich, aber (wie schon erwähnt wurde) das wird unter diesen Voraussetzungen nichts. Einfach, weil für die anderen Leistungen ja kein Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung besteht, wenn ich die Schilderung richtig lese.
Was genau das "Drohen" mit Anwalt oder Verbraucherschutz jetzt da bewirken sollen ist mir nicht verständlich.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 28.08.2018 12:18
am 28.08.2018 12:26
@Bucksteg@ schrieb:
Habe einen Kombi Vertrag mit TV, Internet und Telefon abgeschlossen.
Für mich ist das ein Vertrag und nicht 3 einzelne .
Nun, vielleicht könnte es eher helfen, wenn Sie statt herumzupoltern und mit dem Anwalt-Plastiksäbelchen zu klappern mal konkrete Infos (wie z.B. den exakten(!) Tarif) liefern würden. ![]()
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am 28.08.2018 12:26
Schaue bitte in deine Auftragsbestätigung:
Da steht explizit, was Vertragsbestandteile des Basisvertrags sind und was Zubuchoptionen sind.
Wenn TV "nur" eine Zubuchoption (ähnlich der Zubuchoption "Komfort-Telefonie") ist, dann kann VF diese Zubuchoption (wie du übrigens auch) unabhängig vom Basisvertrag kündigen.
Weiterhin zum Thema Geschwindigkeit:
Es gibt ein Produktinformationsblatt (was dir ebenfalls mit den Vertragsunterlagen ausgehändigt wurde und auch Teil der AGB ist) - und dort sind die Geschwindigkeitskorridore der entsprechenden Leitungen genannt. Für eine 16.000er-DSL-Leitung heißt dies lediglich, dass zwischen 6 MBit/s und 16 MBit/s ankommen müssen. Mehr als 8 MBit/s wirst du übrigens auch mit einem anderen DSL-Anbieter bei einem ADSL-Anschluß ebenfalls nicht bekommen können, weil bei DSL die Leitungslänge und -qualität in der Regel der begrenzende Faktor sind. Wenn die Leitung zu lang/zu schlecht ist, geht halt nicht mehr als die 8 MBit/s, die du erhältst - und daran kann weder VF noch ein anderer DSL-Anbieter etwas drehen - außer das Gebiet wird mit VDSL ausgebaut und das Modem auf der Gegenseite wandert dichter an deinen Anschluß.
am 28.08.2018 12:41
am 28.08.2018 12:48
@Bucksteg@ schrieb:
Naja Vodafone empfehle ich nicht weiter.
Sie sind überhaupt nicht Kunden freundlich wenn sie mir wenigsten die Schüssel bezahlen würden.
Mal davon abgesehen, daß die strikte Verweigerung der Nennung von konkreten Fakten sehr bezeichnend ist:
Ich habe mein Auto tiefer legen lassen. Das war Teil eines Tunings, aber kein integierter Vertragsbestandteil, sondern konnte zusätzlich ausgewählt werden (was ich auch gemacht habe). Jetzt kann ich aber nicht mehr bis zu meinem Haus fahren, weil die Straße da zu schlecht und holprig ist. Die Werkstatt weigert sich jetzt, die Instandsetzung der Straße zu bezahlen, und hat stattdessen nur angeboten, den Tieferlegungssatz wieder zu entfernen und gutzuschreiben. Böse Werkstatt, die ist voll unkulant und kundenunfreundlich. Niemals werde ich die weiterempfehlen.
Genau. ![]()
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am 28.08.2018 13:06
@Bucksteg@ schrieb:
Da ich keine Schüssel anbringen darf muss ich wieder tiefer in die Tasche greifen damit mann sie nicht sieht, ist dem Vermieter wichtig.
Kosten die 100 euro und mehr.
Was bietet dir denn dein Vermieter für eine Möglichkeit zum Empfang von TV-Programmen an?
Weil er die Anbringung einer Schüssel nur dann verweigern darf, wenn eine Gemeinschaftsantenne und/oder ein Kabelanschluß im Haus vorhanden ist, der genutzt werden soll. Ist weder eine Gemeinschaftsantenne (für DVB-T(2) -oder- Sat -oder- Sat-Umsetzung auf Kabel) noch ein Kabelanschluß bis in die Wohnung vorhanden, darf der Vermieter dir gar keine Vorschriften bezüglich der Anbringung einer Sat-Schüssel machen - wie sollst du denn sonst TV-Programme empfangen (und nein, das Angebot per DVB-T2 reicht dafür i.d.R. nicht aus, zumal mit einer Zimmerantenne i.d.R. nicht die notwendige Empfangsstabilität gewährleistet werden kann - also müsste auch hier eine Außenantenne ran).
@Bucksteg@ schrieb:
Sie sind überhaupt nicht Kunden freundlich wenn sie mir wenigsten die Schüssel bezahlen würden.
Ich dachte du darfst keine Schüssel anbringen?
Mal davon abgesehen: Warum sollte dir VF DEINE Technik bezahlen?