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Forderungsmanagement, da Hardware nicht binnen 14 Tage versendet
simonhaufe
Daten-Fan
Daten-Fan

Meine Frau und ich wissen einen hervorragenden Kundenservice zu schätzen.

Bei Vodafone sind wir ganz klar vom Gegenteil überzeugt.

 

Ende März ist unser Vertrag ausgelaufen. Eine Kündigungsbestätigung erhielten wir schon im Okt 2017. Darin stand wohl auch die Aufforderung, dass wir das Mietgerät die EasyBox zurückschicken sollen und dass bei nicht oder nicht rechtzeitiger Rücksendung die EasyBox in Rechnung gestellt wird!! Nur wo? - Wir sind nicht fündig geworden. Erst nachdem wir geoogelt haben, konnten wir den Wortlaut irgendwo auffinden.

 

Eine Frechheit so eine Klausel zu verwenden und bei Verzug trotz Rücksendung die EasyBox in Rechnung zu stellen. Erst haben wir eine Rechnung über 100€ erhalten, wohlgemerkt am 25. Juli. Da stand kein Grund und nichts dabei. Erst nachdem wir mit dem Kundendienst telefoniert haben, konnte dieser uns sagen, dass wir die Box zurückschicken sollen. Dann wird die Rechnung auch sofort storniert. Wir schickten den Router zurück. Was passierte als nächstes?

 

1 Monat später Post vom inkasso Forderung über 170€!! Meine Anrufe mit Kundennummer nimmt Vodafone nicht entgegen ich solle mich an das Inkasso Unternehmen wenden. Nicht einmal Kontakt zu Vodafone ist mir ermöglicht.

 

Das Forderungsmanagement habe ich mehrmals angerufen. Die meinten, ich solle alle Nachweise einschicken: Retourebeleg von Vodafone, Beleg von DHL usw. Alles getan. Und das tolle, die Dame versicherte mir noch, dass die Foderung sich erst einmal verzögert und auf Standby gestellt wird, solange Vodafone nach der Box sucht, die angeblich schwer zu finden sein soll. Durch die Suchaktion hat sich das ganze jetzt mehrere Monate verzögert.

 

Jetzt kommt nichts ahnend die Meldung, dass wir die Box hätten binnen 14 Tage zurückschicken sollen und die 170€ bestehen bleiben. Was soll das? - Wir dachten, das Verfahren steht erst einmal auf Standby??

 

Vodafone, was zieht ihr hier für eine Nummer durch???

3 Antworten 3
Julz2k
Royal-Techie
Royal-Techie
In den AGBs steht es denen zu zu Vertragsabschluss zugestimmt hast.
Du wirst keine Möglichkeit haben das Geld zurück zu bekommen, außer du schaltest einen Anwalt ein und das Gerät ist mindestens 2 Jahre alt, dann kann man idr. nicht mehr den neuwert veranschlagen. Das musst du jedoch beweisen, das Vodafone ein geringere Schaden entstanden ist durch das nicht zurücksenden.

Du kannst hier auf keine kulanz hoffen, das ist schon viel zu lange her. Zudem hättest du viel früher Widerspruch gegen die Rechnung einlegen müssen, nun musst du auch noch das Inkassounternehmen bezahlen, veranschlage es als Lehrgeld und versuch die Inkassokosten zu drücken bzw. darauf zu pochen, dass du das Endgerät wieder haben möchtest weil noch in Besitz von Vodafone wenn ich das richtig verstanden habe. Ich hoffe du hast die Mac Adresse des Routers, damit Vodafone dir nicht irgend ein Gerät schickt sondern deins.

Hallo Host-Legende, kannst du mir schwarz auf weiß nachweisen, wo es steht, die Ware binnen 14 Tage zurückzuschicken? Ich habe bisher noch nichts finden können.


@simonhaufe@  schrieb:

Hallo Host-Legende, kannst du mir schwarz auf weiß nachweisen, wo es steht, die Ware binnen 14 Tage zurückzuschicken? Ich habe bisher noch nichts finden können.


Infodok 120, wo es bei dir in den ABGs steht weiß ich nicht, mein Vertrag ist zwei Jahre alt und habe den ohne Hardware abgeschlossen.

 

Vodafone überlässt Ihnen während der Vertragslaufzeit gemäß der Ziffer 6.5.1 Anschluss-Hardware als Mietgerät (Router, TV Center), die in
unserem Eigentum verbleibt. Sie sind zum sorgfältigen Umgang mit dem Ihnen überlassenen Mietgerät verpflichtet. Sie sind nicht berechtigt,
Manipulationen an dem Mietgerät, z.B. durch Aufspielen von Software oder Öffnen des Gehäuses, vorzunehmen. Sollte ein von uns zur
Verfügung gestelltes Mietgerät mangelhaft sein, stellen wir Ihnen im Austausch ein Ersatzgerät zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende
Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses auftreten, trifft uns nur im Falle des arglistigen
Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Ersetzen wir das Mietgerät bei Beschädigung oder Verlust, die bzw. den Sie zu vertreten
haben, so können wir eine Ausgleichszahlung verlangen, siehe 6.5.1. (Überlassungsgebühr). Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind
Sie verpflichtet, das Mietgerät innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Anderenfalls behalten wir uns vor, von Ihnen eine Ausgleichszahlung
(Überlassungsgebühr) für die nicht erfolgte Rückgabe des Mietgeräts zu verlangen, siehe 6.5.1. In jedem Fall ist es Ihnen unbenommen,
geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Rückgabeverpflichtung innerhalb von
14 Tagen für das bisherige Mietgerät besteht auch dann, wenn Sie einen Router-Austausch (Upgrad/Downgrade) vornehmen. Weitere
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem InfoDok 129. Die Rückgabe des Mietgeräts vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar
und entbindet Sie nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts. Wir können im Rahmen von technisch bedingten
Umstellungen an Ihrem Anschluss ggf. die überlassene Hardware zurückfordern. Wir werden Ihnen in einem solchen Fall stets gleichwertige
Ersatzhardware nach Abschluss der Umstellungsarbeiten zur Verfügung stellen. Sie haben als Bestandskunde die Möglichkeit in das MietModell
jederzeit zu wechseln. Voraussetzungen hierfür sind der Wechsel in ein aktuelles DSL-Paket. Die Vertragslaufzeit Ihres Vodafone DSLPaketes
verlängert sich bei erstmaligem Wechsel in das Miet-Modell um 24 Monate


Und wie bereits geschrieben du hast es verpasst rechtzeitig widerspruch einzulegen, dass das Endgerät aufgrund des alters weniger Wert ist als die Pauschalgebühr. Hier hätte Vodafone dann vielleicht das Alter des Geräts abgezogen.. Aber die wenigsten lesen die AGB durch und deswegen zahlt wahrscheinlich 99% der Nutzer den vollen Preis, für teilweise uralte Hardware.