Guthaben auszahlen bei Sterbefall
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo.

Mein Vater ist leider vor ein paar Monaten verstorben und ich komme erst jetzt dazu die restlichen offenen Punkte zu bearbeiten. Ich habe bei der Wohnungsauflösung die Callya SIM-Karte gefunden die von meinem Vater genutzt wurde. Ich möchte diese SIM jetzt kündigen und das Restguthaben auszahlen lassen. Leider habe ich aktuell nur die Telfonnummer von der Karte und den aktuellen Stand des Restguthabens. Das Kunden-Kennwort kenne ich leider nicht und das konnte ich in den noch vorhandenen Unterlagen auch nicht finden. Eine Kopie der Sterbeurkunde kann ich gerne schicken falls nötig.

 

Kann mir hier einer der Moderatoren bitte helfen.

 

Vielen Dank

3 Antworten 3
reneromann
SuperUser
SuperUser

Die Kopie der Sterbeurkunde dürfte auf jeden Fall notwendig sein - es kann jedoch auch sein, dass zusätzlich der Erbschein verlangt wird, da das Guthaben auf der Karte prinzipiell erst einmal zur Erbmasse gehört und somit z.B. bei einem ausgeschlagenen Erbe nicht an euch ausgezahlt werden dürfte.

 

Am Einfachsten wäre es, wenn du den Fall über das Kontaktformular vorträgst und einen Scan der Sterbeurkunde und ggfs. des Erbscheins mit anhängst.

Conzi01
Moderator:in
Moderator:in

Hi @Gelöschter User,

 

erst einmal ein gesundes neues Jahr für Dich/Euch Smiley (fröhlich)

 

@reneromann hat hier schon gute Infos gegeben Danke dafür.

 

Der Erbschein ist nur notwendig, wenn das Bankkonto Deines Vaters bereits aufgelöst ist. Wenn nicht, zahlen wir auf sein Bankkonto aus.

 

PS. Das Ableben Deines Vaters tut mir leid. Viel Kraft in dieser Zeit.

 

Viele Grüße

Conzi01



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