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Direkte CallYa-Rufnummernmitnahme zu anderer Person ohne vorherige Übertragung - Formular vorhanden?
254784214
Smart-Analyzer
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Person A ist CallYa-Kunde. Person B möchte einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen und die Rufnummer von Person A übernehmen - Person A möchte dann aber keine neue Rufnummer bekommen, sondern den CallYa-"Vertrag" beenden. Auf der Website des neuen Anbieters kann man zu diesem Sonderfall (Rufnummermitnahme von anderer Person) einige Daten zu Person A angeben (Name, Geburtsdatum, Rufnummer, Anbieter), also scheint für diese Seite alles klar zu sein. Aber was muss Person A nun noch unternehmen, damit die Rufnummer für Person B freigegeben und der CallYa-"Vertrag" damit beendet wird? Eine Vollmacht, die man an Vodafone faxt? Ich kenne zwar den Umweg, erstmal mit Formular 251 die CallYa-Rufnummer von A auf B zu übertragen und danach erst durch B eine Rufnummer-Mitnahme zum neuen Anbieter zu machen. Es wäre aber aus zeitlichen Gründen gut, wenn es einen direkten Weg gäbe.

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BodoBS
Royal-Techie
Royal-Techie

Moin @254784214,

 

auf der Seite "Alles zur Rufnummer-Mitnahme" findest Du alle nötigen Infos und Schritte.

 

Auf der MeinVodafone Seite "Kundendaten herunterladen" kannst Du die bei Vodafone hinterlegten Daten, wie Name, Adresse, etc., von Person A als Text-Datei im csv-Format runterladen, so dass Person B die korrekten Daten bei dem neuen Anbieter angibt.
Diese Daten müssen exakt übereinstimmen!

* Die csv-Datei kannst Du mit jedem normalen Editor oder Tabellenkalkulationsprogramm öffnen

 

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden

BodoBS

Hallo @BodoBS. Das beantwortet meine Frage glaube ich nicht. Unter dem angegebenen Link finde ich jedenfalls keine Antwort. Es wird zwar das Formular 233 genannt, aber es ist unklar, ob man damit auch eine Freigabe für die Rufnummernmitnahme durch eine andere Person erteilt oder ob das nur für die eigene Rufnummernmitnahme geeignet ist und der Vorgang dann verweigert werden würde, wenn der neue Anbieter eine Anfrage stellt.


@254784214  schrieb:

Hallo @BodoBS. Das beantwortet meine Frage glaube ich nicht. Unter dem angegebenen Link finde ich jedenfalls keine Antwort. Es wird zwar das Formular 233 genannt, aber es ist unklar, ob man damit auch eine Freigabe für die Rufnummernmitnahme durch eine andere Person erteilt oder ob das nur für die eigene Rufnummernmitnahme geeignet ist und der Vorgang dann verweigert werden würde, wenn der neue Anbieter eine Anfrage stellt.


Da stimme ich Dir zu.

Du hattest geschrieben ...


@254784214  schrieb:

. . .
Auf der Website des neuen Anbieters kann man zu diesem Sonderfall (Rufnummermitnahme von anderer Person) einige Daten zu Person A angeben (Name, Geburtsdatum, Rufnummer, Anbieter), also scheint für diese Seite alles klar zu sein. . . .

und da verstehe ich es so, dass Du bei dem neuen Anbieter die Daten von Person A angibst und der neue Anbieter die Rufnummer mit den Angaben zu Person A rüberholt und dann auf Person B umschreibt. Oder übersehe ich etwas?

Probiere es doch einfach und berichte uns 😉

@BodoBSder neue Anbieter kann die Rufnummer personenübergreifend ja nur mitnehmen, wenn Vodafone das zulässt.. es muss ja irgendeine Form der Vollmacht/Willenserklärung vorliegen, ansonsten könnten ja x-beliebige Leute einfach anderen Leuten ihre CallYa-Rufnummern wegnehmen und ihre Accounts auflösen. Und meine Frage ist was dafür unternommen werden muss, damit der Vorgang reibungslos abläuft. D.h. welche Formulare müssen eingesendet werden? Ich weiß nicht ob Formular 233 für diese personenübergreifende Rufnummernmitnahme geeignet ist


@254784214  schrieb:

@BodoBSder neue Anbieter kann die Rufnummer personenübergreifend ja nur mitnehmen, wenn Vodafone das zulässt.. es muss ja irgendeine Form der Vollmacht/Willenserklärung vorliegen, ansonsten könnten ja x-beliebige Leute einfach anderen Leuten ihre CallYa-Rufnummern wegnehmen und ihre Accounts auflösen. Und meine Frage ist was dafür unternommen werden muss, damit der Vorgang reibungslos abläuft. D.h. welche Formulare müssen eingesendet werden? Ich weiß nicht ob Formular 233 für diese personenübergreifende Rufnummernmitnahme geeignet ist


Das Formular 233 ist doch eine Verzichtserkärung Deinerseits, dass Du die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchtest. In meinen Augen entspricht es genau dieser von Dir angesprochenen "Vollmacht/Willenserklärung".
Die Rufnummer kann ja eben nur mit dieser Verzichtserkärung portiert werden!

 

Wenn der neue Anbieter die Portierungsanfrage bei Vodafone mit den Daten von Person A stellt und erst danach im eigenen System auf Person B umschreibt, ist dies ein ganz normaler Portierungsvergang mit vorherig hinterlegter Verzichtserklärung des Rufnummerninhabers bei Vodafone, da Vodafone von der späteren Übertragung auf Person B nicht tangiert wird.

 

Frag doch mal bei Deinem neuen Anbieter nach, welche Daten sie an Vodafone bei einer Portierung übertragen?

 

Bin gespannt 😉

AnnikaP
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo @254784214,
 

genau richtig - danke @BodoBS 
 

In den Fall brauchen wir die Verzichtserklärung von Person A.
Die angegebenen Daten zur "Rufnummern-Übertragung" werden beim neuen Anbieter auch auf Person A geschrieben.
(Die Übertragung ist bei einigen Anbietern so möglich - gerade im Vertrags-Bereich müssen nicht immer die Personen-Daten übereinstimmen / ähnlich wie bei einer abweichenden Lieferadresse)
Nach der Übertragung wird die CallYa Nummer automatisch gekündigt. Es erfolgt keine Vergabe einer neuen Nummer.

Viele Grüße,
AnnikaP



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