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Lösung

Unitymedia Geld kürzen
Nicht anwendbar
hallo liebe community seid 5 monaten habe ich ein störungsproblem in der leitung nach dem 6xmal anrufen wurde mir gesagt sie haben das problem gefunden aber können noch nix machen und wissen auch net wann die das hinkriegen!
Um wv kann ich ich das geld kürzen um das auszugleichen?

ahja bei dem ersten mal anrufen war es meine schuld! beim 2ten mal meine leitung wurde aufgestockt! beim 3ten mal meine box soll neue bekommen! beim 4ten mal wieder meine schuld! beim 5ten mal wieder meine box obwohl die 4 tage alt war von den selber zugeschickt bekommen!
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Akzeptierte Lösungen
Torsten
SuperUser
SuperUser
Bevor du die Rechnung kürzen kannst, musst du UM nachweislich schriftlich mit einer angemessenen Frist (2-3 Wochen) zur endgültigen Behebung der Störung auffordern und direkt deine Reaktion auf die Nichtbehebung mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist UM in Verzug und du kannst die Rechnung ggfs. kürzen. Da würde ich mich aber bei einem Rechtsbeistand vorab (vor der Aufforderung zur Störungsbehebung) schlau machen, um wieviel du die Rechnung kürzen kannst.
Wenn der Fehler behoben ist, kannst du dich im Normalfall auch an den Kundenservice wenden, um eine Gutschrift für den Störungszeitraum zu erhalten 😉

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7 Antworten 7
Torsten
SuperUser
SuperUser
Bevor du die Rechnung kürzen kannst, musst du UM nachweislich schriftlich mit einer angemessenen Frist (2-3 Wochen) zur endgültigen Behebung der Störung auffordern und direkt deine Reaktion auf die Nichtbehebung mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist UM in Verzug und du kannst die Rechnung ggfs. kürzen. Da würde ich mich aber bei einem Rechtsbeistand vorab (vor der Aufforderung zur Störungsbehebung) schlau machen, um wieviel du die Rechnung kürzen kannst.
Wenn der Fehler behoben ist, kannst du dich im Normalfall auch an den Kundenservice wenden, um eine Gutschrift für den Störungszeitraum zu erhalten 😉
Nicht anwendbar
habe denen 3 monate gegeben wovon 4 schon vorüber sind!!!!  Den fehler hat nur ein techniker zugegeben nach dem ich ihn doof angemacht habe das die leute da nix drauf haben! nach denen hätte ich mir einen neuen pc ein neues modem eine neue leitung zulegen müssen zitat von den dann funktioniert es zu 98% !  nach dem alles gemacht wurde ging natürlich nix besser!Was mann denen vielleicht acuh noch in rechnugn stellen könnte wovon ich dann noch absehe!  das die leute es bei unitymedia nich so drauf haben hat sich ja auch bestätigt nachdem post von unitymedia zu meinen eltern wo ich seid 10 jahren nicht mehr wohne und die mich jedes mal nach meiner adresse gefragt haben xD was schon ein witz ist und nein ich war bei denen noch nie über die adresse angemeldet ka wo die das her haben!!!!
Torsten
SuperUser
SuperUser
Das KÖNNTEST du machen, wenn du einen Business-Anschluss hättest. Für Privatkunden-Anschlüsse ist das im TKG in Deutschland nicht vorgesehen.
Hast du die NACHWEISLICH schrifltich zur endgültigen Störungsbehebung aufgefordert? Wenn nicht, dann solltest du das schleunigst nachholen. Wenn es um Störungen im Bereich Telefon und Internet geht, kannst du auch die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur mit ins Boot holen.
Nicht anwendbar
Ja habe ich und nach meinem nächsten anruf war es wieder meien schuld das es nicht geht! also sind die wieder raus ok ich werden dann nach deiner aussage die bundesnetzagentur dann mal einschalten!!
Torsten
SuperUser
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Ich lese immer nur von Anrufen. Wenn du nichts schriftliches hast, entweder per Einschreiben, Fax mit Sendebestätigung oder Email, wird ggfs. die BNetzA dir auch nicht helfen können!
Nicht anwendbar
Die frist natürlich per post! mit bestätigung
Torsten
SuperUser
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Dann wende dich morgen direkt an die BNetzA und ggfs. deinen Rechtsbeistand.