Bevor du die Rechnung kürzen kannst, musst du UM nachweislich schriftlich mit einer angemessenen Frist (2-3 Wochen) zur endgültigen Behebung der Störung auffordern und direkt deine Reaktion auf die Nichtbehebung mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist UM in Verzug und du kannst die Rechnung ggfs. kürzen. Da würde ich mich aber bei einem Rechtsbeistand vorab (vor der Aufforderung zur Störungsbehebung) schlau machen, um wieviel du die Rechnung kürzen kannst.
Wenn der Fehler behoben ist, kannst du dich im Normalfall auch an den Kundenservice wenden, um eine Gutschrift für den Störungszeitraum zu erhalten
😉