1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Umzugsgebühren bei Nichtverfügbarkeit
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Mit einem Umzug werden Gebühren fällig.
Für die Verfügbarkeit genügt das Vorhandensein eines HÜPs und kein Vermarktungsverbot.

Wie sieht die Situation eigentlich aus, wenn aus irgendwelchen Gründen kein Internetanschluß realisert werden kann?

Wie lange muss man also warten, bis der Anschluß als nicht verfügbar gilt?
Werden in diesem Fall die Umzugsgebühren zurückgezahlt?

Ein praktisches Beispiel:
Nach dem Umzug kommt ein Techniker vorbei und stellt fest, dass kein Kabelweg möglich ist.
Techniker geht, ohne was getan zu haben und hinterläßt auch keine Mitteilung an den Kunden.

Grundsätzlich gilt das gleiche Problem für Neuanschlüsse
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Anonym25337
Digitalisierer
Digitalisierer

Aus der Praxis kann ich bestätigen, dass es haargenau so abläuft wie von Torsten beschrieben.


Die Kunden werden anschließend schritflich benachrichtigt sobald der Vertrag komplett storniert ist.


Im Zweifel würde ich einfach den Support fragen. Wenn ein Techniker geht ohne etwas getan zu haben, wäre das für mich ein Signal, dass da zumindest etwas nicht stimmt.



Privat habe ich allerdings auch bei 2 Anbietern genau das von dir beschriebene Szenario erlebt und ich wurde nie benachrichtigt. Der Vertrag wurde einfach storniert ohne jegliche Mitteilungen. Ich musste selbst nachfragen.



Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 Antworten 6
Torsten
SuperUser
SuperUser
Im Normalfall meldet der Techniker das an UM und der Vertrag wird storniert. Beim Umzug beginnt ab dem Tag des Umzugs dann die 3-Monats-Frist zum Monatsende laut TKG zu laufen, Neuverträge werden komplett storniert.
Torsten
SuperUser
SuperUser
Ach ja, und Umzugsgebühren fallen natürlich nicht an, wenn am neuen Wohnort kein Anschluss geschaltet werden kann. Sollten die schon berechnet worden sein, werden die wieder gutgeschrieben.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Zum eigentlichen Problem:
Wie lange dauert es, bis der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt wird?
Oder umgekehrt: Wird er überhaupt jemals darüber in Kenntnis gesetzt?

Ab wann kann der Kunde eine Alternative buchen, ohne Gefahr zu laufen, plötzlich mit 2 Verträgen dazustehen.
Insbesondere ohne Portierungsauftrag arbeitet da der Kunde ohne Netz und doppelten Boden.
Anonym25337
Digitalisierer
Digitalisierer

Aus der Praxis kann ich bestätigen, dass es haargenau so abläuft wie von Torsten beschrieben.


Die Kunden werden anschließend schritflich benachrichtigt sobald der Vertrag komplett storniert ist.


Im Zweifel würde ich einfach den Support fragen. Wenn ein Techniker geht ohne etwas getan zu haben, wäre das für mich ein Signal, dass da zumindest etwas nicht stimmt.



Privat habe ich allerdings auch bei 2 Anbietern genau das von dir beschriebene Szenario erlebt und ich wurde nie benachrichtigt. Der Vertrag wurde einfach storniert ohne jegliche Mitteilungen. Ich musste selbst nachfragen.



Gelöschter User
Nicht anwendbar
Das mit dem Nachfragen funktioniert leider bei UM sehr unbefriedigend.
Teilweise werden von UM Forderungen gestellt (Vermarktungsverbot), die der Kunde unmöglich beschaffen kann, z.B.

- Im Haus funktioniert grundsätzlich Kabel, nur in der einen Wohnung nicht.
- Im Großobjekt ist einfach niemand zuständig
(in meiner Stadtwohnung brauchte es 3 Eigentümerversammlungen (=Jahre), bis eine Modernisierung geplant werden durfte. Danach brauchte es noch Monate, bis es realisiert wurde)

Wenn ein Techniker wieder abmarschiert, kann das auch Gründe haben, dass er erst mal die interne Genehmigung für eine größere Aktion, sowie das dazugehörige Material plus ggf. einem zweiten Techniker braucht.
Torsten
SuperUser
SuperUser
Frag im Zweifel wirklich nicht bei der Hotline nach, das ist leider immer noch ein Glücksspiel, wie der externe Partner seine Mitarbeiter geschult hat (und wie die das verstanden haben leider auch). Ich hab bis auf eine Ausnahme im Chat bisher sehr gute Erfahrungen gesammelt, außerdem kannst du dir den abspeichern und hast im Zweifel auch "was schriftliches" in der Hand.