am 16.04.2018 16:35
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 17.04.2018 13:23
am 16.04.2018 16:52
ich befürchte, dass dir hier von Kundenseite aus nicht groß weiter geholfen werden kann.
Das Gewicht des Paketes könnte euch ggf. etwas weiter helfen. Sollte der Versanddienstleister das Paket bei Abgabe gewogen haben, ich glaube GLS macht dies u.a., könnt ihr ziemlich schnell herausfinden, ob das Paket beim Versenden oder beim Empfang leer gewesen ist, wie behauptet.
Ich nehme an, deine Tochter hat das Paket vorher nicht gewogen?
LG
am 16.04.2018 16:52
am 16.04.2018 16:55
Hallo,ich befürchte, dass dir hier von Kundenseite aus nicht groß weiter geholfen werden kann.
Das Gewicht des Paketes könnte euch ggf. etwas weiter helfen. Sollte der Versanddienstleister das Paket bei Abgabe gewogen haben, ich glaube GLS macht dies u.a., könnt ihr ziemlich schnell herausfinden, ob das Paket beim Versenden oder beim Empfang leer gewesen ist, wie behauptet.
Ich nehme an, deine Tochter hat das Paket vorher nicht gewogen?
LG
Denke bei jedem Paket wird automatisch auch das Gewicht erfasst. Es gibt doch eine Sendungsnummer, und selbst wenn für den Kunden das Gewicht nirgendwo ersichtlich ist, wird es bei dem Transportunternehmen erfasst sein, allein um die korrekte Beladung der Fahrzeuge zu gewährleisten.
Selber nen Paket wiegen mach ich auch nicht...erst recht nicht bei ner Retoure...kostet mich nichts, ergo interessiert mich nicht was nen Paket wiegt.
am 16.04.2018 16:57
In diesem Fall müssen Sie als Absender nur das Abschicken des Pakets beweisen und nicht, dass die Retoure vollständig beim Händler angekommen ist. Das Abschicken der Retoure können Sie mit dem Einlieferbeleg beweisen oder vielleicht ersatzweise mit der Sendungsverfolgung, wenn dort die Abgabe in einer Filiale / Paketshop erkennbar ist.
Wenn ein Retourenpaket unterwegs verloren geht oder die Ware geklaut wird, trägt der Händler dieses Risiko. Der Händler kann natürlich den Paketdienst für den Diebstahl in Haftung nehmen, nicht jedoch Sie als Privatkunden. Diese Rechtslage ergibt sich aus Paragraf 355 Abs. 3 BGB: "Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren."
Falls der Verkäufer uneinsichtig ist und die Rückzahlung des Kaufpreises wegen verlorener Retoure verweigert, schicken Sie ihm diesen Beitrag bei it-recht-kanzlei.de, wo die Rechtslage deutlich erläutert wird.
Der Händler wäre in dem Fall Unitymedia. Viel Erfolg
am 16.04.2018 17:01
Denke bei jedem Paket wird automatisch auch das Gewicht erfasst. Es gibt doch eine Sendungsnummer, und selbst wenn für den Kunden das Gewicht nirgendwo ersichtlich ist, wird es bei dem Transportunternehmen erfasst sein, allein um die korrekte Beladung der Fahrzeuge zu gewährleisten.
Selber nen Paket wiegen mach ich auch nicht...erst recht nicht bei ner Retoure...kostet mich nichts, ergo interessiert mich nicht was nen Paket wiegt.
am 17.04.2018 13:23