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Lösung

Was wird aus noch laufenden Verträgen nach Ende Nebenkostenprivileg?
Matsch3
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ab dem 01.07.24 endet das Nebenkostenprivileg und damit die Bereitstellung des Basis-TV-Anschlusses. Es läuft aber noch ein TV-Vertrag GigaTV Cable im Vodafone Premium Cable Bundle zum Empfang von HD-Sendern, der vor Ende Dezember regulär nicht gekündigt werden kann.

Ohne den TV-Kabelanschluss aber ist dieser nutzlos. Was passiert mit diesem Vertrag, da diesem ja ab Juli die Grundlage entzogen wird? Nach meinem Verständnis müssen diese, sobald eben kein neuer TV Connect-Vertrag abgeschlossen wird, ebenfalls außerordentlich von Vodafone gekündigt werden oder vom Kunden gekündigt werden können. Der Kunde trägt ja keine Verantwortung dafür, dass die Versorgung über den laufenden Vertrag vor Ende Dezember eingestellt wird.

Es gibt ja auch keine Möglichkeit, bis zum nächsten Kündigungstermin Dezember einen befristeten Vertrag zu TV Connect abzuschließen (Mindestlaufzeit 2 Jahre).

Und nein, ich möchte kein Kabelfernsehen über das Ende des Nebenkostenprivilegs hinaus verlängern.

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Sigi-DD
SuperUser
SuperUser

Hallo Matsch3,

Du bist dafür verantwortlich, das die Voraussetzungen für den GigaTV-Vertrag erfüllt werden. Dein Vermieter / Verwalter hätte auch ohne diese Gesetzesänderung den Gemeinschaftsvertrag jeden Monat kündigen können und dann musst Du dafür sorgen, das die Grundversorgung für Deinen GigaTV Vertrag erfüllt werden. Dein Vermieter / Verwalter muss die Verträge mit VF zum 01.07.24 kündigen nicht VF! Solche Verträge darf es ab 01.07.24 nicht mehr geben.

Viele Grüße Siegmar

reneromann
SuperUser
SuperUser

@Matsch3  schrieb:

Ohne den TV-Kabelanschluss aber ist dieser nutzlos.


Korrekt...

 


@Matsch3  schrieb:

Was passiert mit diesem Vertrag, da diesem ja ab Juli die Grundlage entzogen wird?


Nichts - der Vertrag läuft unverändert weiter.

 

Hier kommt der springende Punkt:

 


@Matsch3  schrieb:

Nach meinem Verständnis müssen diese, sobald eben kein neuer TV Connect-Vertrag abgeschlossen wird, ebenfalls außerordentlich von Vodafone gekündigt werden [...]


Soweit richtig - Vodafone KANN den Vertrag aufgrund der fehlenden Leistungsmöglichkeit kündigen, MUSS aber nicht.

Denn Vodafone hat die Unmöglichkeit nicht zu vertreten.

 


@Matsch3  schrieb:

[...] oder vom Kunden gekündigt werden können.


Und da liegst du falsch. Da du den Grund der Unmöglichkeit durch die Nichtbereitstellung / Nichtbestellung des Grundanschlusses selbst lieferst, hast du kein vorzeitiges Kündigungsrecht.

 


@Matsch3  schrieb:

Der Kunde trägt ja keine Verantwortung dafür, dass die Versorgung über den laufenden Vertrag vor Ende Dezember eingestellt wird.


Doch - der Kunde hat sehr wohl die Verantwortung, einen vollversorgten Kabelanschluss auf eigene Kosten vorzuhalten (steht so in den AGB, die dem GigaTV-Vertrag zu Grunde liegen). Schließt du also keinen Vertrag über die Grundversorgung ab, dann lieferst du den Grund für die Unmöglichkeit der Leistung von Vodafone - und dementsprechend gibt's für dich kein Kündigungsrecht.

Gleiches gilt übrigens auch in den AGB von Sky -- auch dort gibt's kein Sonderkündigungsrecht wegen dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs - sondern du bist als Kunde gezwungen, den Kabelgrundanschluss selbst zu bezahlen.

 

Oder glaubst du etwa, dass du durch eine Kündigung des Internetvertrages dann aus den Online-Verträgen für Amazon Prime, Waipu, Netflix & Co. rauskommst?

 


@Matsch3  schrieb:

Es gibt ja auch keine Möglichkeit, bis zum nächsten Kündigungstermin Dezember einen befristeten Vertrag zu TV Connect abzuschließen (Mindestlaufzeit 2 Jahre).


Muss Vodafone auch nicht anbieten -- Vertragsfreiheit...

 


@Matsch3  schrieb:

Und nein, ich möchte kein Kabelfernsehen über das Ende des Nebenkostenprivilegs hinaus verlängern.


Das ist dann dein Problem, wenn daher der GigaTV-Vertrag nicht mehr nutzbar ist -- bezahlen musst du ihn aber trotzdem bis zum Ende.

Matsch3
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Das geht jetzt leider völlig am Thema vorbei.

Ab dem 01.07. muß ich einen eigenen TV Connect-Vertrag haben, wenn ich den noch weiter laufenden (!) GigaTV-Vertrag weiter nutzen will. Richtig?

Dass ich mitten in der Laufzeit einen neuen Vertrag eingehen muß, um den laufenden Zusatz-Vertrag nutzen zu können, ist nicht durch mein eigenes Handeln verursacht, sondern durch Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Natürlich beendet Vodafone die bisherige Versorgung. Auch da ist erst wieder ein neuer (!) Versorgungsvertrag erforderlich, damit überhaupt noch eine theoretische Möglichkeit eines n euen TV Connect-Vertrages besteht (der ist aber schon abgeschlossen).

Ich kann den bestehenden GigaTV-Vertrag aber frühestens zu Ende Dezember kündigen, aber von Juli bis Dezember nicht nutzen, weil ich dazu einen neuen TV Connect-Vertrag abschließen müßte. Der aber endet eben nicht im Dezember, sondern erst in 2 Jahren!!!

Ich kann es also drehen und wenden wie ich will:

Entweder ich muss 6 Monate den GigaTV-Vertrag weiter bezahlen ohne ihn nutzen zu können (weil es keinen TV Connect-Vertrag über 6 Monate gibt) oder ich muß letzteren für 2 Jahre abschließen, obwohl ich ihn nur 6 Monate nutzen kann und 18 Monate lang den TV-Connect-Vertrag weiterzahlen, obwohl ich ihn weder brauche oder nutze.

Das kann echt so nicht gehen, Das sollte doch einleuchtend sein.

Nochmal: Die Situation ist nicht durch mich fehler- oder schuldhaft verursacht, sondern durch den Gesetzgeber.

Und ich soll auf die eine oder andere Art dafür geradestehen, also in jedem Fall ohne Gegenleistung blechen? Das wird noch erhebliche juristische Konsequenzen und/oder Vodafone viel öffentlichen Ärger einbringen, denke ich.


@Matsch3  schrieb:

Ab dem 01.07. muß ich einen eigenen TV Connect-Vertrag haben, wenn ich den noch weiter laufenden (!) GigaTV-Vertrag weiter nutzen will. Richtig?


Korrekt.

 


@Matsch3  schrieb:

Dass ich mitten in der Laufzeit einen neuen Vertrag eingehen muß, um den laufenden Zusatz-Vertrag nutzen zu können, ist nicht durch mein eigenes Handeln verursacht, sondern durch Wegfall des Nebenkostenprivilegs.


Und genau da liegt dein Denkfehler:

Es spielt keine Rolle, wodurch der bisherige TV-Grundvertrag wegfällt -- in deinem GigaTV-Vertrag steht, dass du dich zur Stellung der notwendigen Voraussetzungen (also einem vollversorgten, kostenpflichtigen Kabel-Grundanschluss) verpflichtest.

 


@Matsch3  schrieb:

Natürlich beendet Vodafone die bisherige Versorgung. Auch da ist erst wieder ein neuer (!) Versorgungsvertrag erforderlich, damit überhaupt noch eine theoretische Möglichkeit eines n euen TV Connect-Vertrages besteht (der ist aber schon abgeschlossen).


Nein, es ist kein neuer Versorgungsvertrag von deinem Vermieter notwendig - warum sollte er einen solchen Vertrag überhaupt noch abschließen, wenn er die Kosten dafür nicht umlegen kann?

Der TV Connect-Vertrag von dir kann ab dem Zeitpunkt der Kündigung des bisherigen Vertrages (das KANN der 30.06. sein, MUSS aber nicht -- mein Vermieter hat den Vertrag bereits zum 31.03. beendet und ich musste somit einen eigenen TV Connect-Vertrag ab dem 01.04. abschließen) bestellt werden -- in dem Moment wird da auch nichts beendet, sondern die Verträge gehen nahtlos aufeinander über.

 


@Matsch3  schrieb:

Ich kann den bestehenden GigaTV-Vertrag aber frühestens zu Ende Dezember kündigen, aber von Juli bis Dezember nicht nutzen, weil ich dazu einen neuen TV Connect-Vertrag abschließen müßte.


Korrekt.

 


@Matsch3  schrieb:

Der aber endet eben nicht im Dezember, sondern erst in 2 Jahren!!!


Das ist dann dein Problem -- Vodafone ist nicht verpflichtet, kürzer laufende Verträge anzubieten.

Nur länger laufende Verträge wären nicht zulässig.

 


@Matsch3  schrieb:

Ich kann es also drehen und wenden wie ich will:

Entweder ich muss 6 Monate den GigaTV-Vertrag weiter bezahlen ohne ihn nutzen zu können (weil es keinen TV Connect-Vertrag über 6 Monate gibt) oder ich muß letzteren für 2 Jahre abschließen, obwohl ich ihn nur 6 Monate nutzen kann und 18 Monate lang den TV-Connect-Vertrag weiterzahlen, obwohl ich ihn weder brauche oder nutze.


Du hast es erfasst.

 


@Matsch3  schrieb:

Das kann echt so nicht gehen, Das sollte doch einleuchtend sein.


So sieht's aber der Gesetzgeber vor.

 


@Matsch3  schrieb:

Nochmal: Die Situation ist nicht durch mich fehler- oder schuldhaft verursacht, sondern durch den Gesetzgeber.

Und ich soll auf die eine oder andere Art dafür geradestehen, also in jedem Fall ohne Gegenleistung blechen? Das wird noch erhebliche juristische Konsequenzen und/oder Vodafone viel öffentlichen Ärger einbringen, denke ich.


Das wird keine juristischen Konsequenzen mit sich bringen, weil das, was du als "unfair" betrachtest, nunmal den Grundzügen des deutschen Rechtes (und des als Basis dienenden römischen Rechtes) entspricht: "Pacta sunt servada" - "Verträge sind einzuhalten".

 

Du hast einen Vertrag über GigaTV über 24 Monate abgeschlossen, also hast du deinen Teil des Vertrages (= Zahlungen sowie Stellung der Grundvoraussetzungen, also einem kostenpflichtigen Kabelanschluss) zu erfüllen. Erfüllst du diese nicht, steht dir KEIN Sonderkündigungsrecht zu -- einzig der Vertragspartner bekäme ein Sonderkündigungsrecht (aber du wärest dann ggfs. schadenersatzpflichtig).

 

Dass das Problem mit den unterschiedlichen Vertragslaufzeiten damit zu Tage kommt, steht auf einem ganz anderen Blatt - aber dafür kann Vodafone ja nichts.

 

Und um's kurz zu machen:

Du hast eben genau die zwei von dir genannten Optionen:

1) keinen Grundanschluss zahlen und daher GigaTV zwar zahlen aber nicht nutzen können

-oder-

2) Grundanschluss buchen und zahlen, auch über die Laufzeit von GigaTV hinaus

 

Wobei deine Quintessenz zum Grundanschluss nicht stimmt:

Du kannst mit dem Grundanschluss mit jedem DVB-C-fähigen Endgerät alle unverschlüsselten Sender schauen - also die ÖR in HD und die Privaten in SD. Nur für darauf aufbauende Programmangebote (Private in HD, Sky, PayTV) braucht es zusätzlicher Optionen - GigaTV ist dafür NICHT notwendig.

Du hast vermutlich formal juristisch Recht (und hatte es so auch schon befürchtet), frage mich allerdings, ob deine Stellungnahme mit der offiziellen von Vodafone übereinstimmt (gibt es die überhaupt?). Die aktuelle Situation ist eben nicht business as usual, sondern eine Sondersituation und Vodafone ist keinesfalls gezwungen, auch unter diesen Umständen unbedingt die Verträge 100%-ig einzufordern, sondern könnte seinen Kunden auch etwas entgegenkommen. Aber hier ist der König halt Kunde

 

Auch deine Anmerkungen zum Grundanschluss sind ja prinzipiell korrekt, aber heutzutage schaut sich doch niemand mehr nur ÖR oder SD-Sender an, insofern ist der Grundanschluss zwar technisch nutzbar, aber als TV-Quelle eher nostalgisch.


@reneromann  schrieb:

 

Nein, es ist kein neuer Versorgungsvertrag von deinem Vermieter notwendig - warum sollte er einen solchen Vertrag überhaupt noch abschließen, wenn er die Kosten dafür nicht umlegen kann?

Doch, es ist ein Kooperationsvertrag mit Vodafone notwendig, sonst liefert da Vodafone keine Signal mehr, daran hat sich nichts geändert. Wenn es das nicht gibt klemmt Vodafone früher oder später den Hausanschluß ab.

Laut einigen Medienberichten ist da Vodafone aktuell sehr aktiv.

 

Das Problem ist nicht so einfach zu lösen.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivileg ändern sich ja auch ein paar Voraussetzungen. 

Es kann keiner mehr gezwungen werden, da einen Vertrag mit dem Anbieter zu machen, für TV Empfang über diesen. 

Die technischen Voraussetzungen, auch wenn die weiterhin gegeben wären, ne ganz andere Geschichte.

Theoretisch, es gibt keinen Vertrag über die Nutzung des Kabelanschlusses, müßte der Anbieter den Vertrag beenden, weil der Anbieter dem Kunden kein Signal mehr zur Nutzung bereitstellen dürfte. Was sich aber nur durch eine Sperrung des Anschlusses umsetzen ließe.

Aber Theorie und Praxis, solange wie das Signal ankommt läßt es sich auch nutzen, wenn auch vom Nutzer dann unberechtigt.

 

@Matsch3: Mein Rat, Dein Kontakt zu Vodafone - Vodafone Community versuch dich über einen der da genannten Kontakte schlau zu machen, wir User können da nicht wirklich helfen.

VU+ Duo 4K mit DVB-C FBC Tuner und DVB-T2 HD Dual Tuner
Denon AVR-S650H mit Teufel Columa 300 Easy 5.1 Set L
Samsung UE49NU7179UXZG mit CI+Version 1.4
eigene FritzBox 6591 CableMax 1000 mit FritzOS 7.57

@Peter165  schrieb:

@reneromann  schrieb:

 

Nein, es ist kein neuer Versorgungsvertrag von deinem Vermieter notwendig - warum sollte er einen solchen Vertrag überhaupt noch abschließen, wenn er die Kosten dafür nicht umlegen kann?

Doch, es ist ein Kooperationsvertrag mit Vodafone notwendig, sonst liefert da Vodafone keine Signal mehr, daran hat sich nichts geändert. Wenn es das nicht gibt klemmt Vodafone früher oder später den Hausanschluß ab.

Laut einigen Medienberichten ist da Vodafone aktuell sehr aktiv.


Es braucht definitiv KEINEN Kooperationsvertrag mit Vodafone -- wenn jedoch ein solcher Vertrag (der m.W. nichts kostet, aber langlaufend ist) vom Hauseigentümer geschlossen wird, kann's für den Mieter günstiger werden.

 

Abgeklemmt wird der Hausanschluss jedoch definitiv nicht -- immerhin gibt es für den Hausanschluss immer einen entsprechenden Vertrag mit dem Eigentümer (über die Errichtung des HÜP).

 


@Peter165  schrieb:

Das Problem ist nicht so einfach zu lösen.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivileg ändern sich ja auch ein paar Voraussetzungen. 

Es kann keiner mehr gezwungen werden, da einen Vertrag mit dem Anbieter zu machen, für TV Empfang über diesen. 


Wird ja auch niemand - nur laufen dann halt die Dienste, die diesen Anschluss voraussetzen, nicht mehr.

Genau wie auch nach einer Kündigung des Internetvertrages nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht für etwaige Onlinedienste besteht...

 

 


@Peter165  schrieb:

Die technischen Voraussetzungen, auch wenn die weiterhin gegeben wären, ne ganz andere Geschichte.

Theoretisch, es gibt keinen Vertrag über die Nutzung des Kabelanschlusses, müßte der Anbieter den Vertrag beenden, weil der Anbieter dem Kunden kein Signal mehr zur Nutzung bereitstellen dürfte. Was sich aber nur durch eine Sperrung des Anschlusses umsetzen ließe.


Da liegt aber der wesentliche Unterschied: Vodafone hat ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der nicht selbst verschuldeten Unmöglichkeit der Lieferung (fehlender Kabelanschluss) - es gibt aber keinen Zwang dafür, das Vodafone dieses Sonderkündigungsrecht nutzen muss. Es steht VF sogar frei, entsprechenden Schadenersatz für ausgebliebenen Gewinn zu fordern, wenn man den Vertrag per sofort beendet...

Im Prinzip stellt der Kunde Vodafone durch die fehlende Buchung vom TV Connect leistungsfrei...

 


@Peter165  schrieb:

Aber Theorie und Praxis, solange wie das Signal ankommt läßt es sich auch nutzen, wenn auch vom Nutzer dann unberechtigt.


Wobei das bei der GigaTV-Box ja relativ einfach wäre -- wenn die kein Freischaltsignal bekommt, war's das.

 

Ob VF das jetzt "hart" durchzieht -oder- ob VF das einfach toleriert, solange der GigaTV-Vertrag noch existiert -oder- ob VF einfach stillschweigend für die Dauer TV Connect dazubucht, ist eher müßig zu diskutieren.

Ist das korrekt, dass dieses Thema hier neu ist (obwohl es ja bestimmt hunderttausende betrifft) oder auch hier bisher keine kundenfreundliche Lösung durch Vodafone bekannt ist?

Auch die örtliche "Vodafone Beraterin" argumentierte schnippig mit den Argumenten wie @reneromann. Ist das nun doch offizielle Handlungsweise von Vodafone oder nur Unwissen der Beraterin? Ich weiß es nicht, ich soll mich an Vodafone wenden.

Ich hätte ja erwartet, dass Vodafone sich auch schriftlich an ihre bisherigen Kunden wendet zu dem Thema und nicht nur Werbung, sondern auch Aufklärung betreibt. Schließlich flattert ja sonst auch laufend Werbung von denen ins Haus. Aber Pustekuchen.

Noch nicht mal per EMail.

Wende mich jetzt direkt an Vodafone - wobei das ja soo direkt (EMail) gar nicht geht, die haben ja hervorragende Barrieren zum Schutz vor Kundenanfragen eingebaut. Viel Zeit bleibt ja nicht mehr.

Das Einzige Entgegenkommen seitens Vodavone was ich mir überhaupt vorstellen könnte, wäre den TV Connct Vertrag nicht auf 24 Monate festzuschreiben, aber auch das ist fraglich, da der Vertrag ja auch nach Beendigung deines Premium TV Abos weiter für die unverschlüsselten Sender genutzt werden könnte.

 

 


@Matsch3  schrieb:

Ist das korrekt, dass dieses Thema hier neu ist (obwohl es ja bestimmt hunderttausende betrifft)


Sehr viele Kunden nutzen noch das klassische, lineare TV ohne irgendwelche Pay TV Abos und die wollen daran auch nichts ändern.