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§ 58 Abs. 3 TKG: Ausfallentschädigung (50 Tage) wird ignoriert / Frist verstrichen
MS39
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo liebes Community-Team, hallo zusammen,


ich wende mich heute an euch, da ich über den normalen E-Mail-Support ([email protected]) leider in einer Sackgasse stecke und meine gesetzten Fristen ignoriert werden.


Mein Internetanschluss war von einer massiven Großstörung betroffen. Der Totalausfall dauerte vom 10.03.2026 bis zum 28.04.2026 – also exakt 50 Tage.


Nachdem der Anschluss endlich wieder lief, habe ich fristgerecht und detailliert meine gesetzliche Ausfallentschädigung gemäß § 58 Abs. 3 TKG in Höhe von 470,00 € geltend gemacht.


Meine Mail ging an den Kundenservice. Es kam eine automatische Eingangsbestätigung – danach völlige Funkstille. Die von mir gesetzte Frist zur Auszahlung läuft am heutigen Tag (15.05.2026) ab, womit sich Vodafone ab morgen formell im Verzug befindet.


Bevor ich den Fall nun in der kommenden Woche an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur übergebe, wollte ich das hiesige Moderatoren-Team bitten, sich den Vorgang einmal anzusehen. Ich habe hier im Forum oft gelesen, dass solche "hängengebliebenen" Fälle von euch schnell und kompetent geklärt werden können.


Ich sende einem zuständigen Moderator gerne meine Kundennummer und die Ticketnummern per Direktnachricht zu, sobald sich jemand meldet.


Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!


Viele Grüße

Manuel

2 Antworten 2
Sigi-DD
SuperUser
SuperUser

Hallo MS39,

hier gibt es seit 8/22 keinen Support mehr. Hier ist nur noch ein Kunden helfen Kunden Forum. Mit Deinem Anliegen wende dich am besten an einen dieser schriftlichen Kontakte. Nutze am besten WhatsApp und beachte dabei diese Hinweise zur Arbeit mit Tobi. Sobald Tobi Deine persönlichen Daten alle abgefragt hat, dann lasse dich an einen Mitarbeiter weiterleiten und lasse Dich nicht auf einen Rückruf ein sondern bestehe auf einer Weiterleitung an einen Mitarbeiter von VF. Je nach Auftragslage kann das dann auch mal mehrere Stunden bis Tage dauern bis sich ein Mitarbeiter meldet.

Viele Grüße Siegmar

Hermes1
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @MS39 ,

bei Vodafone gibt es keine E-Mailadresse in der Kundenanfragen beantwortet werden.

Bei deiner Forderung wäre der richtige Weg ein Einschreiben mit Rückschein, dann kann Vodafone nicht behaupten sie hätten deine Forderung nicht erhalten, was bei einem Rechtsstreit durchaus wichtig ist.

 

Gruß Hermes1