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Lösung
am 14.10.2023 11:58
Aufgrund häufiger Störungen im Kabel Internet 50 über viele Tage hinweg wurde mir am 06.10 zugesichert, dass ich zur Überbrückung der Störungen einen mobilen WLAN-Router (Giga Cube?) bekommen sollte, der spätestens zum 09.10 eintreffen sollte. Das Gerät kam nie an. Heute wieder Internetstörung. Lässt sich da irgendwas machen? Ich habe die Zusage ja nur telefonisch bekommen. Ich möchte außerdem den Nutzungsausfall über fast 2 Wochen geltend machen. Hat jemand eine Anleitung, wie sich das möglichst unkompliziert und unbürokratisch machen lässt?
Vielen Dank im Voraus!
am 14.10.2023 12:09
die Hotline verspricht viel, aber die meisten sind nicht mal MA von VF , und einen Cube müssen sie dir nicht stellen! Störung melden, LAN oder Wlan probs, Signalpegel posten, Modem usw, hier kann dir keiner helfen für "Schadensersatz" , du musst ja erst mal den Schaden der dir entstanden ist , nachzuweisen! Evtl gibts paar Euro , in der Regel 0,00....
am 14.10.2023 12:58
Lieben Dank für Deine Antwort!
Dass man so wenig Entschädigung bekommt, obwohl gerade im Homeoffice der Schaden immens sein kann, ist ehrlich gesagt eine Bankrotterklärung für den Verbraucherschutz...
am 14.10.2023 14:09
Hi,
hier die Entschädigungszahlung: Internetanschluss zu langsam oder ausgefallen? Was Betroffene tun können | Verbraucherzentrale.de
Dafür muss der Anschluss aber wirklich einen Komplettaufall über mehrere Tage erleiden.
@Rostam schrieb:obwohl gerade im Homeoffice der Schaden immens sein kann
Das ist Sache deines Arbeitgebers. Dieser muss sich bei Home Office darum kümmern, dass du das benötigte Equipment von ihm gestellt bekommst und dir auch den dazu benötigten Internetzugang stellen. Ich vermute, dass du keinen Home Office Vertrag, sondern nur einen "Telearbeits-/Mobiles Arbeiten Vertrag" hast. In solch einem Fall muss sich der Arbeitnehmer um alles kümmern. Deshalb gibt es diese Vereinbarung bei den meisten Arbeitgebern 😉 Für dich bedeutet dies: Ist Telearbeit nicht möglich, heißt es antreten im Büro.
Grüße
am 14.10.2023 14:23
Du hast bitter recht!