Rufweiterleitung / Clip Passtrough
Schaffer
Netzwerkforscher
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Hallo Vodafone Forum

seit dem letzten Softwareupdate von Vodafone auf der FritzBox auf 9.25 ist dasMerkmal Clip Passtrough bei der Rufweiterleitung nicht geschaltet. in der Praxis ist es dann so, dass man bei geschalteter Rufweiterleitung die egene Rufnummer anstatt die Rufnummer des Anrufers auf dem Mobiltelefon sieht.

Dies ist im Kabelnetz Baden-Württemberg. Ein Anruf bei der "Hotline" wurde ohne Begründung einfach abgebrochen.

Ich habe das Gefühl dass man seine Kunden bei Vodafone nicht ernst nimmt... 

11 Antworten 11

Hallo reneromann,

ich danke Dir für Deine Hinweiße..

1. In Baden-Württemberg im Kabel Netz gab es die Optionen "Clip No Screening", die letzten 10 Jahre.

2. Einschüchtern lasse ich mich nicht.

3. Missbrauch des "Clip No Screen" habe ich nicht vor; im Gegenteil ich will wissen wer mich Anruft!


@Schaffer  schrieb:

1. In Baden-Württemberg im Kabel Netz gab es die Optionen "Clip No Screening", die letzten 10 Jahre.


Steht diese Option EXPLIZIT BENANNT in deinem Vertrag drin? Wenn nein, dann hast du keinen Anspruch darauf - auch wenn es jahrelang vielleicht funktioniert hat!

Denn aus "hat jahrelang so funktioniert" kannst du keinen Rechtsanspruch ableiten - insbesondere weil sich die Regelungen im TKG vor nicht mal 5 Jahren grundlegend geändert haben und dies teils erst durch die BNetzA konkretisiert werden musste, was der Gesetzgeber durchgehen lässt und was nicht.

 

Undn genau hier liegt das Problem: Vodafone hat dieses Leitungsmerkmal nie als Zusatzoption explizit angeboten, geschweige denn wurde dieses Leitungsmerkmal als Teil der Verträge explizit benannt. Solange dies aber nicht explizit als Teil der Leistung in den Vertrag aufgenommen wurde (was es eben nie wurde), kannst du keinen Rechtsanspruch daraus ableiten -- genau so wenig, wie man aus dem Fakt, dass jahrelang die Telefonieplattform bei eigenen FritzBoxen die Einschränkung auf nur ein paralleles Gespräch nicht umgesetzt hat, ableiten kann, dass jetzt generell zwei (oder mehr) parallele Gespräche generell möglich sein müssen, wenn im Vertrag nur ein paralleles Gespräch vereinbart ist.

 

Spar dir also die Mühe mit Kürzung und/oder Einschaltung der BNetzA - weil es dir nicht hilft.

VF hat Clip NoScreen nie beworben oder angeboten, ergo hast du keinen Rechtsanspruch darauf, dass es auch weiterhin angeboten werden muss -- sei lieber froh, dass es offenbar auch ohne separate Vereinbarung jahrelang funktioniert hat.

 

Übrigens: Bei der Telekom bezahlst du selbst im Business-Tarif einen netten Aufschlag für eben jene Option - da überlegt man sich das dreimal, ob man das wirklich braucht...

 


@Schaffer  schrieb:

3. Missbrauch des "Clip No Screen" habe ich nicht vor; im Gegenteil ich will wissen wer mich Anruft!


Und genau da liegt das Problem: Deine FritzBox muss dafür als abgehende Kennung eine Rufnummer übermitteln, welche nicht dir zugeordnet ist. Dies ist -mittlerweile- im TKG nicht mehr erlaubt - du darfst nur Rufnummern übermitteln, die dir zugeteilt wurden. Steht genau so in § 120 TKG - und die Anbieter sind verpflichtet, das auch zu kontrollieren...

Nach der alten Fassung des TKG hingegen war das nicht notwendig - was dann aber halt auch missbraucht werden konnte.

 

Und ob du es nicht vor hast, diese Regelung zu missbrauchen oder nicht, spielt für den Gesetzgeber, der das TKG geändert hat, keine Rolle -- es gab den Missbrauch und der Gesetzgeber hat darauf reagiert und auch die Anbieter in die Pflicht genommen. Dass das dann für Rufumleitungen zu diesen negativen Folgen führt, war dem Gesetzgeber entweder nicht bewusst -oder- er hat dies -als Kollateralschaden- in Kauf genommen.