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am 17.11.2025 11:18
Hi zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich suche eine Kontaktmöglichkeit zu jemandem, der auskunftsfähig ist, damit ich mir den Gang zum Anwalt sparen kann. Ich möchte einfach nur Internet und keine weitere Zeit verschwenden.
Kurz zum Hintergrund:
Ich arbeite eigentlich überwiegend im Home Office und bin echt auf mein Internet angewiesen. Ich habe seit meinem Umzug in eine neue Wohnung nun seit ca. 1,5 Jahren kein zuverlässiges Internet und kann nie sagen, ob ich ausreichend an Online-Terminen teilnehmen kann und weiche bei wichtigen Terminen schon aus und fahre teilw. 200km zum Kunden, da ich Online-Termine nicht zuverlässig planen kann.
Mein unlimitiertes Internet auf dem Handy hilft mir nicht, da auch der LTE-Mast nach Aussage von VF überlastet ist. (Deshalb bekomme ich auch keinen Router mit SIM-Karte)
Jedes Mal, wenn ich anrufe geht es von vorne los, niemand ist aussagefähig und es kommen immer wieder die gleichen Fehler, z.B. Verweis auf DSL (Was es hier gar nicht gibt). Es ist wirklich ermüdend.
Alternativ helfen mir auch Erfahrungen, was man dem Anwalt mitgeben kann. Ich denke da z.B. daran, folgendes einzuklagen
PS: Ich wohne in Hamburg, also von einem nicht flächendeckenden Ausbau in Deutschland als Ursache kann man hier nicht sprechen
Vielleicht kann mir jemand helfen und hat einen guten Tipp. Am liebsten möchte ich einfach nur, dass mein Internet funktioniert und ich keinen Gedanken mehr daran verschwenden muss.
Danke
am 17.11.2025 12:44
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es nur keinen Sinn macht zu wechseln, weil die Leitung der Vodafone dann ja von z.B. der Telekom verwendet wird, aber es ist noch schlechter. Wenn ich bei der Telekom die Verfgbarkeit prüfe, werde ich direkt zu einem Antrag für einen Neuanschluss bei z.B. Neubau weitergeleitet
Vielleicht aber hilfreich für den Anwalt, wenn Vodafone hier ein Monopol ausnutzt 🤔
17.11.2025 13:36 - bearbeitet 17.11.2025 13:37
Vergiss den Anwalt, der kann dir da am wenigsten helfen. Man kann keinen zwingen, dir einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Wenn Kabel eben nicht geht, helfen nur Alternativen und wenn die dann auch nicht gehen, wirds schwierig.
Und Kabel und DSL sind ganz verschiedene Leitungen.
Gruß Kurt
am 17.11.2025 13:50
Das vielleicht nicht, aber einen Anschluss verkaufen, der dann nicht geht und weiter Geld behalten wird wohl nicht legal sein
17.11.2025 13:54 - bearbeitet 17.11.2025 13:55
Wenn du mit dem Anschluss nicht zufrieden bist und Vodafone das nicht hinbekommt, bleibt dir nur die Kündigung. Mehr kannst du da nicht machen. Das wird dir so auch der Rechtsanwalt sagen.
Gruß Kurt
am 17.11.2025 14:53
@Stoerung953 schrieb:
Alternativ helfen mir auch Erfahrungen, was man dem Anwalt mitgeben kann. Ich denke da z.B. daran, folgendes einzuklagen
- Funktion herstellen
Gibt das TKG nicht her - du hast nur die Möglichkeit entweder Teilbeträge der Grundgebühr anteilig zur Leistung erstattet zu bekommen -oder- zu kündigen. Eine Verpflichtung zur Reparatur/Ausbau/Funktionsherstellung gibt es NICHT.
@Stoerung953 schrieb:
- 1,5 Jahre mindestens anteilig erstatten
Rückwirkend: Nicht möglich. Erst ab erster Störungsmeldung überhaupt möglich - und dann auch nur anteilig auf Grundlage der Grundgebühren.
@Stoerung953 schrieb:
- 50% meines iPhones erstatten, da durch den oft, (wenn auch schlecht) genutzten Hotspot der Akku wesentlich schneller an Kapazität einbüßt
Gibt kein Gesetz her. Das ist dein eigenes Problem, wenn du keine geeigneten Geräte hast und dafür ungeeignete Geräte schneller verschleißen.
@Stoerung953 schrieb:
- Reisekosten für die Fahrten zu Kunden als Alternative zu Online-Terminen
Vergiss es - dafür ist alleine dein Arbeitgeber zuständig. Davon abgesehen hättest du ja auch einfach das Büro deines Arbeitgebers als primären Arbeitsort aufsuchen können - ebenfalls alleine auf deine Kosten, die niemand außer du selbst trägst...
@Stoerung953 schrieb:
- Verdienstausfall für die Fahrtzeiten, da ich Honorarbasiert arbeite
Der war gut - Verdienstausfall kannst du als Angesteller eh nicht geltend machen.
Und als Selbstständiger müsstet du den Ausfall konkret beziffern, was ebenfalls nicht möglich ist, da die Fahrzeit dein eigenes Problem ist. Du hättest ja auch in der Umgebung deiner Wohnung oder vom primären Arbeitsplatz deines Arbeitgebers arbeiten können respektive hättest dich als Selbstständiger um funktionierende Backuplösungen selbst kümmern müssen.
Davon abgesehen würde eine Vergütung der Fahrzeit einen Verdienstausfall ausschließen - du kannst für die gleiche Zeit nicht zwei verschiedene Geldbeträge fordern (unabhängig davon, dass das insbesondere in Privatkundentarifen eh über die AGB ausgeschlossen ist).
@Stoerung953 schrieb:
- Verdienstausfall für das stundenlange Beschäftigen mit Hotlines, Anwälten, Beschwerden etc.
Das ist alleine dein eigenes Bier - die Zeit vergütet dir niemand und Verdienstausfall kannst du für deine Freizeit (und darunter fällt nunmal die Beschäftigung mit Hotlines, Anwälten, Beschwerden etc.) nicht geltend machen.
@Stoerung953 schrieb:
PS: Ich wohne in Hamburg, also von einem nicht flächendeckenden Ausbau in Deutschland als Ursache kann man hier nicht sprechen
Und genau da gibt es genug Alternativen:
* Mobilfunk
* DSL
* Glasfaser (im Ausbau)
* Satellit
Denn gerade in Hamburg selbst ist die Versorgungssituation durchaus so gut, dass man sich das aussuchen kann, über welche Technologie man angebunden sein will -- kostet natürlich ggfs. Geld für die erstmalige Erschließung, aber möglich ist da viel.
am 17.11.2025 15:44
@Kurtler schrieb:Und vergiss den Gedanken, dass du Verdienstausfall usw. einklagen kannst, das ist in den AGB´s von jedem Provider ausgeschlossen. Du kannst maximal, die monatlichen Kosten des Vertrags während des Ausfalls einfordern.
Gruß Kurt
Das mag da drin stehen, rechtens ist es dennoch nicht und damit gem §§ 305 ff BGB ist das schlicht nichtig . Nachweisbarer Schaden ist nachweisbarer Schaden. Ob der Schaden konkret und zu 100% nachweisbar ist, ist da die einzige Frage. Der Andere Punkt ist die maximale Höhe des Schadens, der durch das TKG auf 12500€ begrenzt ist, wissen selbst viele Anwälte in dem Bereich nicht dass die Begrenzung existiert.
am 17.11.2025 16:40
Falls du einen Privatkundenvertrag hast, kann kein Schaden entstehen und damit gibt auch keinen Schadensersatz.
Anders ist das bei Businessverträgen, die zum arbeiten gedacht sind. Es kommt also auf die Art des Anschlusses an.
Vodafone bietet extra für mobiles arbeiten sog. SOHO-Anschlüsse (Small Office Home Office) als Business-Lösungen mit kürzerer Entstörfrist und Schadensersatz bei nachgewiesenen Schäden an, man muss sie nur nutzen.
am 17.11.2025 17:03
@HHHarry schrieb:
@Kurtler schrieb:
Und vergiss den Gedanken, dass du Verdienstausfall usw. einklagen kannst, das ist in den AGB´s von jedem Provider ausgeschlossen. Du kannst maximal, die monatlichen Kosten des Vertrags während des Ausfalls einfordern.
Gruß Kurt
Das mag da drin stehen, rechtens ist es dennoch nicht und damit gem §§ 305 ff BGB ist das schlicht nichtig.
Und da irrst du. Es hängt davon ab, welche Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden - und da kann Schadenersatz ausgeschlossen werden, wenn der Vertrag nicht gemäß den Vertragsbedingungen genutzt wird.
@HHHarry schrieb:
Nachweisbarer Schaden ist nachweisbarer Schaden.
Und da wären wir an dem Punkt: Verdienstausfall und Reisezeiten sind kein konkret bezifferbarer Schaden, insbesondere dann nicht, wenn man anderweitige Möglichkeiten zur Schadensminderung gehabt hätte (Stichworte: Alternative Leitung, Aufsuchen des ersten Arbeitsortes aka Büro des Arbeitgebers).
@HHHarry schrieb:
Ob der Schaden konkret und zu 100% nachweisbar ist, ist da die einzige Frage.
Und genau da liegt bei Privatkunden fast immer die Krux - es gibt keine Nachweise über konkret entstandenen Schaden, ergo auch keine Erstattung.
@HHHarry schrieb:
Der Andere Punkt ist die maximale Höhe des Schadens, der durch das TKG auf 12500€ begrenzt ist, wissen selbst viele Anwälte in dem Bereich nicht dass die Begrenzung existiert.
Lies dir § 70 TKG nochmal genau durch - eine allgemeine Begrenzung steht da nicht drin, weil dort so viele Ausnahmen stehen, die greifen können.
Würde aber aufgrund der Schadensminderungspflicht eh in der Regel nicht greifen.
Und es kommt halt extrem auf den Vertrag an, der geschlossen wurde -- sollte kein Business- / SOHO-Vertrag abgeschlossen worden sein, sondern ein Privatkundenvertrag, der gewerbliche Nutzung explizit ausschließt, gibt's aufgrund der vertragswidrigen Nutzung des Anschlusses ebenfalls nichts.
am 17.11.2025 17:07
@Ines75 schrieb:
Falls du einen Privatkundenvertrag hast, kann kein Schaden entstehen und damit gibt auch keinen Schadensersatz.
Anders ist das bei Businessverträgen, die zum arbeiten gedacht sind. Es kommt also auf die Art des Anschlusses an.
Vodafone bietet extra für mobiles arbeiten sog. SOHO-Anschlüsse (Small Office Home Office) als Business-Lösungen mit kürzerer Entstörfrist und Schadensersatz bei nachgewiesenen Schäden an, man muss sie nur nutzen.
Jup, wobei die natürlich mehr als die Privatkundentarife kosten -- und auch dort gilt weiterhin die Schadensminderungspflicht...
am 17.11.2025 17:20
Wie gesagt, kündige oder gehe zum Anwalt.