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am 16.11.2018 21:59
16.11.2018 22:12 - bearbeitet 16.11.2018 22:13
Du brauchst nicht die Kopie der Rechnung, die der private Käufer von VF bekommen hat, sondern du brauchst die Rechnung des Ankaufs vom privaten Käufer!
Denn die Versicherung wird sich -sofern nicht dein Name auf der Rechnung steht- ziemlich zickig zeigen, einen Schaden zu einem Gerät zu begleichen, welches laut Rechnung einer völlig anderen Person gehört (zumal eine Versicherung maximal den Preis bezahlt, den du damals bezahlt hast - und nicht den, den der Käufer bezahlt hat).
Nachtrag:
Diese Rechnung braucht nicht wirklich umfangreich zu sein - da reicht schon die Benennung des Verkäufers und Käufers, der Gegenstand und die Kaufsumme sowie das Datum des Verkaufs.
am 17.11.2018 08:35
am 17.11.2018 19:34
Es könnte -je nach Versicherungsbedingungen- sogar sein, dass du keinen Cent von der Versicherung bekommst, weil du nicht der "richtige" Käufer bist. Das solltest du aber auf jeden Fall mit deiner Versicherung klären.
Was die Rechnung anbetrifft:
Selbst wenn VF das Gerät anhand der IMEI finden würde, dürfte dir VF die Rechnung (auch eine Kopie) NICHT zukommen lassen, weil die Rechnung prinzipiell personenbezogene Daten enthält (u.a. Rechnungsempfänger) und daher dem Datenschutz unterliegt. Hier müsstest du entweder vom ursprünglichen Käufer eine Vollmacht vorlegen (glaube aber kaum, dass dieser dir diese ausstellen wird) -oder- der ursprüngliche Käufer müsste die Rechnung bei VF anfragen (er sollte ja noch VF-Kunde sein).
am 17.11.2018 20:47
Ich weiß, dass nur der Erstkäufer die Rechnung anfordern kann. Und genau das ist das Problem: Er hat mir mitgeteilt, daß er keine Rechnungskopie mehr bekommt , da die Rechnungen bei Vodafone nach 6 Monaten aus dem System gelöscht werden, was ich aber nicht glaube. Ich habe hier in der Community ja auch schon öfter gelesen, daß 2 Jahre alte Rechnungen nochmals übermittelt werden, wenn auch mit Gebühren, die ich selbstverständlich tragen würde.
Deshalb würde ich gerne wissen, ob das richtig ist, daß die Rechnungen nach 6 Monaten bereits gelöscht werden.