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Antwort
Lösung
am 26.11.2021 07:57
Am 25.11.2021 um 7:30 Uhr habe ich einen neuen Mobilfunkvertrag online beantragt.
Am selben Tag um 20:22 Uhr erhielt ich die Vertragsunterlagen.
Vertragsbeginn wurde auf den 25.11.2021. festgelegt.
Die SIM-Karte wird voraussichtlich erst am 29.11.2021 zugestellt.
Ist es rechtens, dass ein online abgeschlossener Mobilfunkvertrag bereits am Tag der Bestellung beginnen darf, obwohl die SIM-Karte noch nicht ausgehändigt wurde und der Endverbraucher somit gar nicht die Möglichkeit hat, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, für die er ab Vertragsbeginn bezahlt, zu nutzen?
Da der Vertrag am Tag der Bestellung am 25.11.2021 um 20:22 Uhr von Vodafone angenommen wurde, konnte am 25.11.2021 doch keine Leistung von Vodafone erbracht werden. Wieso soll ein Endverbraucher für mindestens vier Tage für etwas bezahlen, das er gar nicht nutzen kann?
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am 22.08.2022 18:10
Hallo,
darf ich mal fragen, bezahlen Sie endlich oder nicht? Ich habe gleiche Probleme aber bei Klarmobil. Bisher keine erfolgreiche Zustellung der SIM-Karte. Vertrag beginnt 01.07.2022.