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am 16.07.2021 18:04
Hallo,
ich habe von der Firma König Inkasso eine Forderung von der Vodafone GmbH wegen des Kaufes eine Iphone 12 Pro erhalten. Ich hatte daraufhin mit einem Kundenberater telefoniert und dieser berichtete mir, dass es die hinterlegte Kundennummer nicht gibt. Es würde von Seiten Vodafone auch keine Forderung bestehen.
In dem Zuge beriet mich der findige Mitarbeiter sehr gut und ich beschloss zwei Tage später einen Mobilfunkvertrag abzuschließen. Ich bekam die Bestelldetails, noch 2 weitere Mails, nur kam nichts an. Als ich in der Mail dann den Bestellstatus aufrief stand da nur :
"Wir haben Deine Bestellung geprüft und können sie leider nicht annehmen"
Also gehe ich davon aus, dass da doch etwas im Hintergrund ist. Oder es ist etwas schief gegangen und ein gewaltiger Zufall...
Ich hab heute mehrfach versucht im Kundendienst Licht ins Dunkel zu bekommen. Hatte sehr nette kompetente Ansprechpartner und einige, die nichttragbar für Vodafone waren. Auflegen nachdem ich mein Anliegen geschildert habe war noch eher nett.
Ich möchte diese Geschichte gerne geklärt haben und brauche dazu einfach eine definitive Aussage, ob es da eine Forderung jemals gab und wenn ja, wie diese zu Stande kam. Außerdem bitte ich um Klärung, warum meine Bestellung nicht durchgeführt wurde und warum man denn dann darüber keine Benachrichtigung kommt.
Mit dem Inkassounternehmen kann man auch nicht wirklich telefonieren um hier etwas zu klären. Rechnungen wurden mir auch nicht vorgelegt und ich habe auch nie welche bekommen.
Danke für eure Hilfe.
Patte
am 16.07.2021 18:27
Mit dem Inkasso brauchst du nicht telefonieren - das ist sinnlos.
Mein Rat: Mit einem Inkasso generell nur schriftlich kommunizieren - damit du am Ende immer auch etwas in der Hand hast.
Grundproblem dürfte aber wirklich sein, dass die Sache hier beim Inkasso liegt - insofern sind die natürlich auch dein Ansprechparnter. Aber wie gesagt - mache es schriftlich, schicke ihnen auch eine Kopie der Mail mit der Auftragsablehnung, damit erkennbar ist, dass die Forderung von deiner Seite aus nicht nachvollzogen werden kann. Im gleichen Zug dann auch die Kopie der Rechnung sowie des ursprünglichen Vertrages, auf den sich die Rechnung bezieht...
Einzige Sache, die ich mir hier vorstellen könnte: Es wurde nicht eine, sondern zwei Bestellungen ausgelöst, bei denen das VF-System die 2. Bestellung gecancelt hat und die 1. Bestellung mitsamt Telefon rausging.
Und warum der Vertrag gecancelt wurde:
In der Regel liegt es an irgendwelchen Warnanzeichen, die das System automatisch ermittelt - also z.B. Neukunde mit größtem Vertrag und teurem Telefon, der vorher noch nie einen Vertrag hatte, dazu ggfs. dann noch fehlende Auskünfte bei der Schufa (oder anderen Auskunfteien), wodurch die Bonität nur grob geschätzt werden kann...
am 16.07.2021 20:26
Wichtig ist m.E. auch eine Strafanzeige bei der Polizei. Entweder gegen VF oder gegen das Inkassobüro oder gegen Unbekannt. Dann warten auf den gerichtlichen Mahnbescheid und diesem fristgerecht widersprechen. Beim Inkassobüro widerspricht man der Forderung vollumfänglich (schriftlich per Einwurfeinschreiben), und ab dann keine weitere Kommunikation mit dem Inkassobüro. Eventuell auch eine Schufaauskunft einholen, steht die unberechtigte Forderung drin dann Löschung beantragen.
am 16.07.2021 20:45
@bahnrat schrieb:
Wichtig ist m.E. auch eine Strafanzeige bei der Polizei. Entweder gegen VF oder gegen das Inkassobüro [...]
Auf welcher Grundlage denn? Wenn hier ein Dritter einen Datenmissbrauch begangen hat, dann wäre eine Strafanzeige gegen Vodafone oder das Inkassobüro wohl kaum hilfreich - denn Vodafone wäre in diesem Fall ebenfalls *** worden und das Inkassobüro treibt dann nur die Forderung ein, die aus dem xxx entstanden ist.
@bahnrat schrieb:
[...] oder gegen Unbekannt.
Das wäre wenn überhaupt die einzig sinnvolle Möglichkeit, wenn man nicht wasserdicht beweisen kann, wer hier derjenige ist, der irgendwas verbockt hat.
@bahnrat schrieb:
Dann warten auf den gerichtlichen Mahnbescheid und diesem fristgerecht widersprechen.
Du widersprichst dir mit deinem nächsten Satz:
@bahnrat schrieb:
Beim Inkassobüro widerspricht man der Forderung vollumfänglich (schriftlich per Einwurfeinschreiben), und ab dann keine weitere Kommunikation mit dem Inkassobüro.
Besser wäre wohl das umgekehrte Vorgehen: Forderung vollumfänglich sowohl gegenüber VF als auch dem Inkasso bestreiten (wenn man sich sicher ist, dass da nichts ist) und dann abwarten, was kommt.
Wobei das Inkassoverfahren natürlich auch der Hintergrund für die -wenn ich das jetzt richtig gelesen habe- zweite, später getätigte, stornierte Bestellung ist.
16.07.2021 21:12 - bearbeitet 16.07.2021 21:14
Wenn bei König Inkasso eine Forderung seitens Vodafone gegen dich vorliegt, dann kannst du auch keine neue Bestellung auslösen!
Ob der Hotliner da korrekt gesucht hat oder keinen Einblick in den Inkassovorgang hatte sei mal dahingestellt... eventuell bezieht sich das Inkasso auch nur auf eine Hardware und nicht auf einen Vertrag.
Versuch über das Kontaktformular Licht in's Dunkel zu bringen siehe:
https://www.vodafone.de/contact/rf/contactform.jsp
oder via Whatsapp unter 0172 1217212
Achso, und ignorier am besten das Geschwafel von @bahnrat
am 16.07.2021 21:58
Natürlich widerspricht man zuerst beim Inkassodienst.
16.07.2021 22:05 - bearbeitet 16.07.2021 22:06
@Gr3g schrieb:Achso, und ignorier am besten das Geschwafel von @bahnrat
Was heisst hier "Geschwafel". Ich würde sofort Anzeige gegen unbekannt erstatten (schließlich besteht der Verdacht auf Identitätsdiebstahl, also jemand Unbekanntes hat sich ein Smartphone auf meinen Namen und meine Rechnung bestellt), der Forderung des Inkassodienstes widersprechen (und eventuell eine Kopie der Anzeige beilegen), und dann auf den Mahnbescheid warten. Eine Anzeige wird sogar von Fachleuten empfohlen, wenn man sich sicher ist nichts bestellt zu haben.
am 16.07.2021 22:23
Jupp, du würdest... und du bist dir sicher, dass der Andere sich sicher ist ohne zu wissen, wie different seine Rahmenbedigungen zu den spezifischen Fällen deiner erwähnten Fachleute sind...
...wenig Ahnung du haben... leider davon reichlich...
am 16.07.2021 22:57
am 16.07.2021 23:03
Und woher weisst du, dass es sich hierbei zwingend um Identitätsdiebstahl handelt?